WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT DER STRATEGIE UND DEM GESCHÄFTSMODELL
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen wurden entsprechend der Vorgaben der ESRS die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte einbezogen. Die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten betroffen sind oder sein können, umfassen die folgenden Gruppen: Beschäftigte, Selbstständige sowie Leiharbeitnehmende.
Beschäftigte sind alle Personen mit einem aktiven Arbeitsvertrag, die am Wertschöpfungsprozess des Volkswagen Konzerns beteiligt sind, einschließlich Mitglieder des Top-Managements, Personen in der passiven Phase der Altersteilzeit (ATZ) und Auszubildende. In den quantitativen Angaben nicht enthalten ist ruhende Beschäftigung wie zum Beispiel Elternzeit. Weiterhin nicht inkludiert sind Beschäftigte in der akademischen Ausbildung wie zum Beispiel Praktikanten, Werkstudenten und PhD-, Master- sowie Bachelor-Studenten. Beschäftigte werden nach unterschiedlichen Merkmalen erfasst, zum Beispiel Befristung und Geschlechterverteilung.
Darüber hinaus existiert die Gruppe der Fremdarbeitskräfte, die sich aus Selbstständigen und Leiharbeitnehmenden zusammensetzt. Im Gegensatz zu den Fremdarbeitskräften besteht nur für die Beschäftigten eine unmittelbare Einflussmöglichkeit im Sinne der Förderung und Mitigation der im Folgenden identifizierten Auswirkungen. Aus diesem Grund werden im weiteren Textverlauf Konzepte, Maßnahmen und Ziele sowie der Einbezug von Stakeholdern in Bezug auf Beschäftigte beschrieben. Wenn Konzepte in Bezug auf Fremdarbeitskräfte (Leiharbeitnehmende und Selbstständige) oder der Einbezug von Fremdarbeitskräften bestehen, werden diese explizit beschrieben.
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen konzentrieren sich auf das eigene Unternehmen. Neben dem fortlaufenden Dialog mit Beschäftigten, beispielsweise durch die Arbeitnehmervertretungen, erlangte der Volkswagen Konzern während der Wesentlichkeitsanalyse ein Verständnis darüber, ob und welche Gruppen der Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte von negativen Auswirkungen stärker betroffen sein könnten.
Auswirkungen im Bereich Arbeitsbedingungen
Der Volkswagen Konzern hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine positive tatsächliche und potenzielle Auswirkung auf die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte identifiziert, die langfristig wirkt. Diese Auswirkung entsteht durch die Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze mit fairer und transparenter Entlohnung und gesunden Arbeitsbedingungen. Hier sind etwa Qualifizierungsangebote, Gesundheitsschutz und umfassende Mitbestimmungsrechte zu nennen. Für die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte kann das ein sicheres Einkommen, Gesundheit und eine langfristige Perspektive trotz sich wandelnder Anforderungen in der Arbeitswelt bedeuten.
Zusätzlich wurde eine tatsächliche negative Auswirkung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse festgestellt. Diese entsteht, wenn Geschäftsabläufe bezüglich der Arbeitsbedingungen des Konzerns für den einzelnen Betroffenen einen negativen Effekt darstellen (zum Beispiel bei Stellenabbau, lokal-gesetzlich eingeschränkter Koalitionsfreiheit oder ungesunden Arbeitsbedingungen). Die negative Auswirkung hängt mit individuellen Vorfällen zusammen. Für die einzelnen Betroffenen kann dies den Verlust des Arbeitsplatzes und eines gesicherten Einkommens bedeuten sowie limitierte Möglichkeiten der Interessensvertretung und gesundheitliche Einschränkungen.
Auswirkungen im Bereich Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit
Neben den im Bereich Arbeitsbedingungen identifizierten Auswirkungen hat der Volkswagen Konzern über die Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche positive Auswirkung auf die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte durch die Bereitstellung eines inklusiven Arbeitsumfeldes sowie durch die Gleichbehandlung der Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte auch hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten identifiziert.
Auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Förderung einer diskriminierungs-, gewalt- und belästigungsfreien Kultur sowie die Schaffung von Sensibilität bei den Beschäftigten und Fremdarbeitskräften für diese Themen fällt hierunter. Für die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte wird diese Auswirkung durch eine diskriminierungsfreie Potentialentfaltung und die Ermöglichung von Entwicklungsperspektiven spürbar.
Zusätzlich dazu wurde eine tatsächliche negative Auswirkung durch die Wesentlichkeitsanalyse festgestellt. Diese zeigt sich durch vereinzelte Fälle von Ungleichbehandlung, auch hinsichtlich eines Mangels an Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund fehlender beziehungsweise unzureichender objektiver Regelungen zur Vermeidung von Diskriminierungstatbeständen wie zum Beispiel Vergütungsrichtlinien oder Einstellungs- und Beförderungsprozessen. Die negative Auswirkung hängt mit individuellen Vorfällen zusammen. Diskriminierung und Ungleichbehandlung kann weitreichende Folgen haben, die sowohl finanzielle Einbußen als auch gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Auswirkung im Bereich Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Des Weiteren hat der Volkswagen Konzern im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche und potenzielle positive Auswirkung auf die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte durch die Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von Sozial- und Menschenrechtsstandards in Bezug auf die Beschäftigten und Fremdarbeitskräfte (zum Beispiel keine Kinder- und Zwangsarbeit) festgestellt. Die Auswirkung wirkt potenziell langfristig.
Neben den für den Nachhaltigkeitsbericht identifizierten Auswirkungen im Sinne der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse existieren weitere, dem Geschäftsmodell inhärente Personalrisiken. Diese sind im Konzernlagebericht im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht“ im Abschnitt „Personalrisiken“ beschrieben. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen mitigieren auch die dort genannten Personalrisiken.
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen haben Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Volkswagen Konzerns. Die Berücksichtigung von Auswirkungen auf die Beschäftigten ist in den grundlegenden Unternehmenswerten des Volkswagen Konzerns verankert. Der Code of Conduct bildet das gemeinsame Wertefundament für integres und regelkonformes Verhalten im Volkswagen Konzern. Er gibt den Werterahmen für die strategische Ausrichtung vor. Eine detaillierte Beschreibung des Code of Conduct erfolgt unter dem Abschnitt „Konzernrichtlinie HR Compliance und Code of Conduct“ sowie im Kapitel „Informationen zur Unternehmensführung“. Der Ausgleich der Unternehmensinteressen und der Beschäftigteninteressen soll durch Prozesse der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmervertretung gesichert werden.
Diese Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten wirkt über kurzfristig identifizierte Auswirkungen hinaus.
In der Nachhaltigkeitsstrategie regenerate+ des Volkswagen Konzerns ist unter anderem das Ziel verankert, ein sozial verantwortungsvoll handelnder Arbeitgeber für die Beschäftigten zu sein. Die Strategie beschreibt den Weg in eine nachhaltige Zukunft, wobei bezüglich der Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, eine vielfältige, inklusive und diskriminierungsfreie Kultur, attraktive Arbeitsplätze, faire Löhne und gute Weiterbildungsmöglichkeiten für eine langfristige Qualifizierung der Beschäftigten im Fokus stehen.
Neben der Konzernnachhaltigkeitsstrategie existieren die Konzernstrategie und die Personalstrategie Group People Strategy für die drei Markengruppen Core, Progressive und Sport Luxury, die uns als Leitbild für das Management der Auswirkungen auf die Beschäftigten dienen. Die Konzernstrategie beschreibt die Leitplanken für die Transformation der Beschäftigten insgesamt, sowie die Vielfalt dieser als Fokusthemen. Diese bilden den Rahmen für die Personalstrategie.
Detailliertere Informationen über die regenerate+ sowie die neue Konzernstrategie The Group Strategy finden sich im Kapitel „Allgemeine Informationen“. Die Personalstrategie wird im Kapitel „Nachhaltige Wertsteigerung“ des Konzernlageberichts näher erläutert. Die Umsetzung der Ziele des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wird durch die konzernweite Strategie Safety First unterstützt. Der Volkswagen Konzern legt großen Wert auf den Schutz seiner Beschäftigten sowie auf die Schaffung eines sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsumfeldes nach geltenden internationalen Standards. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind daher zentrale Themen für den Volkswagen Konzern. Die Vision dieser Strategie ist es, Safety First als Leitgedanken im Handeln aller Vorgesetzten und Beschäftigten zu verankern. Alle Prozesse des Arbeitsschutzes sollen bekannt sein und sicher angewandt werden. Alle Vorgesetzten und Beschäftigten sollen informiert sowie qualifiziert sein und sich sicherheitsgerecht verhalten. Der Anspruch ist, den Schutz und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit zu gewährleisten und dabei psychosoziale Risiken und deren Wirkungen zu berücksichtigen. Beschäftigte sollen während ihrer Arbeit keinen Unfall erleiden. Die Arbeitsplätze sollen daher von den für Arbeitssicherheit zuständigen Stellen mitgestaltet sein.
Der Volkswagen Konzern hat durch seine Tätigkeiten einen Anteil an den zu Beginn beschriebenen wesentlichen Auswirkungen. Er fördert die wesentlichen positiven Auswirkungen und reagiert auf den Einfluss seiner wesentlichen negativen Auswirkungen des Geschäftsmodells, der Strategie und der Wertschöpfungskette im Bereich Beschäftigte mit in den nächsten Absätzen folgenden Maßnahmen. Diese werden hier kurz übergreifend eingeordnet und im weiteren Textverlauf in den Absätzen Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeits- und Gesundheitsschutz, Maßnahmen im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit und Maßnahmen im Zusammenhang mit Sonstigen arbeitsbezogenen Rechten detailliert erläutert:
In Bezug auf die Arbeitsbedingungen möchte der Volkswagen Konzern die positiven Auswirkungen stärken, indem er ein verpflichtendes Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem in Produktionsstandorten mit mehr als 1.000 Beschäftigten etabliert und fortlaufend verbessert. Dieses System wird nicht nur intern auditiert, sondern auch extern zertifiziert. Darüber hinaus werden im Konzern systematische Risikoanalysen und Konzernaudits in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt, um diesen für Beschäftigte weiter zu erhöhen. Die weiter unten beschriebene Maßnahme in Bezug auf Koalitionsfreiheit ermöglicht es den Beschäftigten, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit unter der Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze wahrzunehmen. Darüber hinaus werden digitale Weiterbildungsangebote für die Beschäftigten eingeführt und sukzessive ausgebaut, damit Beschäftigte auch bei veränderten Anforderungen ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit erhalten können.
Negativen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bezug auf Geschäftsabläufe, die auf einzelne Beschäftigte einen negativen Effekt haben, zum Beispiel bei Stellenabbau, will der Volkswagen Konzern vorbeugen, indem in der sogenannten Planungsrunde die konzernweite Werksbelegung ausgeplant wird. Des Weiteren dient das sogenannte Stimmungsbarometer zur Identifikation und Mitigation besonders kritisch wahrgenommener Themen seitens der Beschäftigten sowie zur Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das Stimmungsbarometer wird in der Regel jährlich durchgeführt, war im Berichtsjahr allerdings zum Zwecke der Überarbeitung ausgesetzt.
In Bezug auf die Gleichbehandlung will der Volkswagen Konzern die positiven Auswirkungen stärken, indem er Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes und der Gleichbehandlung von Beschäftigten vorgibt. Der Konzern gibt den Gesellschaften über eine konzernweit gültige Richtlinie Themenbereiche und Aktionsfelder vor, die zur Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Inklusion und Zugehörigkeit umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus befähigt der Volkswagen Konzern Führungskräfte konzernweit mit Hilfe von Trainings und der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien dazu, eine vorurteilsfreie Arbeitsumgebung sowie chancengerechte Prozesse zu schaffen. Um einen direkten Anreiz zur Einhaltung der Diversity-Ziele zu schaffen, ist die Vergütung des Konzernmanagements an den sogenannten Diversity-Index gekoppelt. Mit Hilfe dieses Index wird im Unternehmen kontinuierlich ermittelt, wie sich die Vielfalt im Management im Unternehmen entwickelt.
Negative Auswirkungen in Bezug auf Gleichbehandlung will der Volkswagen Konzern verhindern, indem er Fehlverhalten sanktioniert und eine Statistik zur Offenlegung der Sanktionierung von Fehlverhalten der Beschäftigten erhebt und veröffentlicht. Zusätzlich wurde eine neue Anti-Diskriminierungsregelung erstellt, um Regelungslücken zur Vermeidung von Diskriminierung im Einstellungs-, Vergütungs- und Beförderungsprozess zu schließen. Die Konzerngesellschaften arbeiten derzeit an deren Einführung.
In Bezug auf sonstige arbeitsbezogene Rechte hat der Volkswagen Konzern die positiven Auswirkungen gestärkt, indem ein konzernweiter Prozess zur Prävention von Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte (Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit) im Einstellungsprozess erweitert wurde.
Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkung durch die Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von Sozial- und Menschenrechtsstandards (zum Beispiel keine Kinder- und Zwangsarbeit) wird ein etwaiges Risiko in Bezug auf Zwangs- und Kinderarbeit im Volkswagen Konzern hinsichtlich seiner Tätigkeiten sowie der Länder oder Regionen, oder geografischen Gebiete, in denen der Volkswagen Konzern aktiv ist, weitestgehend mitigiert.