Geschäftsbericht 2024

Corporate Governance

A. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Das Geschäft des Volkswagen Konzerns war im Berichtsjahr von einem weltweit herausfordernden Marktumfeld beeinflusst. In diesem Umfeld lieferte der Konzern mit 9,0 Mio. Einheiten 2,3 % weniger Fahrzeuge an Kundinnen und Kunden aus als ein Jahr zuvor. Während die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 324,7 Mrd. € stiegen, lag das Operative Ergebnis bei 19,1 Mrd. € und damit um 15,4 % unter dem Vorjahreswert.

I. Grundsätze der Vorstandsvergütung

Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem zugrunde, das der Aufsichtsrat zuletzt im Dezember 2023 und im April 2024 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 weiterentwickelt hat, um insbesondere den Interessen des Kapitalmarkts noch besser nachzukommen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist klar und verständlich. Es setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Seit 1. Januar 2024 wird die finanzielle Kennziffer „Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile“ bei der Berechnung der Vorstandsvergütung berücksichtigt. Dazu wurde im Jahresbonus das bisherige finanzielle Erfolgsziel „Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)“ durch das finanzielle Erfolgsziel „Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile“ ersetzt. Zudem wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass der Aufsichtsrat das ESG-Kriterium Stimmungsindex aussetzt, da die Methode zur Messung des Stimmungsindex neu aufgesetzt und die Ziele neu kalibriert werden. Die Hauptversammlung hat das angepasste Vergütungssystem am 29. Mai 2024 mit 99,48 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Das angepasste Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Zeitpunkt der Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 neu abgeschlossen oder verlängert wurden beziehungsweise werden. Für die zum Zeitpunkt der Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergütungssystem ebenfalls seit dem 1. Januar 2024. Um das Vergütungssystem umzusetzen, hat die Volkswagen AG mit den Vorstandsmitgliedern entsprechende Anpassungen der Dienstverträge vereinbart.

Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem erstmaligen Beschluss des Aufsichtsrats über ein Vergütungssystem nach § 87a AktG am 14. Dezember 2020 bestellt waren und deren Dienstvertrag seitdem nicht verlängert worden war, galten folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan hatte weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entsprach im Übrigen jedoch dem im Vergütungssystem beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen sollten erst ab einer Vertragsverlängerung gelten. Diese Ausnahmen betrafen im Geschäftsjahr 2024 nur noch den bereits im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedenen Herrn Markus Duesmann.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Volkswagen Konzerns als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder im Rahmen eines Ergebnisverbesserungsprogramms als Zeichen ihrer Unterstützung entschieden, einen finanziellen Eigenbeitrag zu leisten und für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet. Auch künftig wollen die aktiven Vorstandsmitglieder einen finanziellen Eigenbeitrag für die zukunftsfähige Neuausrichtung des Volkswagen Konzerns im Zuge der Vereinbarung „Zukunft Volkswagen“ leisten. Hierzu haben alle aktiven Vorstandsmitglieder erklärt, ab dem Geschäftsjahr 2025 für die Dauer von bis zu fünf Jahren jährlich auf einen Teil ihrer individuellen, im jeweiligen Jahr faktisch zugeflossenen Vergütung bestehend aus dem jährlichen Grundgehalt und der kurzfristig variablen Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr sowie der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten langfristig variablen Vergütung zu verzichten.

Über die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 berichtet. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 hat die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 mit 98,59 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Anmerkungen von Investoren beziehungsweise Investorenvertretern wurden bei der Erstellung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt, zum Beispiel werden die minimal und die maximal erreichbaren Beträge bei der kurzfristig und der langfristig variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder noch deutlicher dargestellt sowie bei den nichtfinanziellen Leistungskriterien im Jahresbonus der Vorstandsmitglieder der Zusammenhang mit der im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse dargestellt.

Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2024 geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung im Geschäftsjahr 2024 ein.

II. Überblick über die Vergütungsbestandteile

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Eine ausführlichere Beschreibung des für das Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ist unter www.volkswagen-group.com/verguetung abrufbar.

VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM 2024

Bestandteil

 

Ausgestaltung

 

Zielsetzung

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt

 

  • Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende
  • Vorstandsvorsitzender: Grundsätzlich1 2.600.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2; Vorstandsmitglied: 1.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)

 

Das Grundgehalt und die Neben­leistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.

Nebenleistungen

 

  • Nebenleistungspauschale (Vorstandsvorsitzender: 350.000 €, Vorstandsmitglied: 175.000 €) deckt nach Wahl des Vorstandsmitglieds bestimmte Leistungen ab, zum Beispiel:
    • Dienstfahrzeuge
    • Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
    • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
  • Anrechnung von Leistungen auf die Nebenleistungspauschale, soweit sie der Lohnsteuer unterliegen
  • Auszahlung des verbleibenden Betrags

 

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

 

  • Beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen
  • Grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (beziehungsweise des 63. Lebensjahres für Vorstandsmitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2020)
  • Jährlicher Versorgungsbeitrag von bis zu 50 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts für ordentliche Vorstandsmitglieder3

 

Die bAV soll Vorstandsmitgliedern ein adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern.

Variable Vergütungsbestandteile

Jahresbonus

 

  • Plantyp: Zielbonus
  • Zielbetrag Vorstandsvorsitzender: 3.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2; Zielbetrag Vorstandsmitglied: 1.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)
  • Mindestauszahlungsbetrag: 0 €
  • Begrenzung: 200 % des Zielbetrags, also Vorstandsvorsitzender: 7.000.000 € (100 % Tätigkeitsumfang); Vorstandsmitglied: 3.000.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)
  • Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr
  • Leistungskriterien:
    • Finanzielle Teilziele:
      • „Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile“ (50 %) sowie „Operative Umsatzrendite“ (50 %)
      • Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele in Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 0 % beim „Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile“ beziehungsweise 50 % bei der „Operativen Umsatzrendite“, der Zielwert entspricht jeweils einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % und der Maximalwert jeweils einem Teilzielerreichungsgrad von 175 %; Werte dazwischen werden linear interpoliert
      • Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad = Teilzielerreichungsgrad „Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile“ x 50 % + Teilzielerreichungsgrad „Operative Umsatzrendite“ x 50 %
    • ESG-Faktor:
      • Teilziele zu je 50 % „Umwelt“ (Dekarbonisierungsindex) und „Soziales“ (grundsätzlich Stimmungs- und Diversity-Index)4 sowie der zwischen 0,9 und 1,1 liegende „Governance-Faktor“ (Compliance & Integrität, Regelwert 1,0)
      • Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele „Umwelt“ und „Soziales“ einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert fest; der Mindestwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7, der Zielwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 und der Maximalwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3; Werte dazwischen werden linear interpoliert
      • Aufsichtsrat bestimmt „Governance-Faktor“ nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Bewertung der kollektiven Leistung des Gesamtvorstands und der individuellen Leistung
      • Berechnung ESG-Faktor: (Teilzielerreichungsgrad „Umwelt“ x 50 % + Teilzielerreichungsgrad „Soziales“ x 50 %) x „Governance-Faktor“ (0,9 – 1,1)
  • Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor
  • Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr

 

Der Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen;

Wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.

Die Integration der ESG (Umwelt-, Sozial- und Governance)-Faktoren trägt der Bedeutung von Nachhaltigkeitszielen Rechnung.

Dabei werden durch den Dekarbonisierungsindex, den Stimmungs- und Diversity-Index sowie den Compliance- und Integritäts-Faktor verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte weitreichend abgedeckt.

Langzeitbonus (LTI)

 

  • Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan
  • Performance-Periode: vier Jahre vorwärtsgerichtet5
  • Zielbetrag Vorstandsvorsitzender: 5.900.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2; Zielbetrag Vorstandsmitglied: 2.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)
  • Mindestauszahlungsbetrag: 0 €
  • Begrenzung: 250 % des Zielbetrags, also Vorstandsvorsitzender: 11.800.000 € (100 % Tätigkeitsumfang); Vorstandsmitglied: 5.000.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)
  • Die virtuellen Performance Shares sind reine Rechengrößen und gewähren keine Anteile oder Stimmrechte an der Volkswagen AG
  • Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird der individuell vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode („Anfangs-Referenzkurs“)
  • Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert für EPS fest, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen der Gesellschaft im Geschäftsbericht ausgewiesen wird; der EPS-Mindestwert entspricht einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert einer Zielerreichung von 100 % und der EPS-Maximalwert einer Zielerreichung von 175 %
  • Festschreibung von einem Viertel der zugeteilten Performance Shares am Ende jedes Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der EPS-Zielerreichung
  • Berechnung des Auszahlungsbetrags: festgeschriebene Performance Shares werden multipliziert mit arithmetischem Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode („Schluss-Referenzkurs“) zuzüglich der während der Performance-Periode pro Volkswagen Vorzugsaktie ausgezahlten Dividenden („Dividendenäquivalent“)
  • Auszahlung: In bar im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Performance-Periode
  • Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad-Leaver-Falls (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares

 

Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.

Sonstige Leistungen

Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder

 

  • Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu eintretenden Vorstandsmitglied
  • Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
  • Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel

 

(Ausgleichs-) Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen.

Weitere Vergütungsregelungen

Malus- und Clawback-Regelungen6

 

  • Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern
  • Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind

 

Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisationsverschulden entgegenwirken.

Maximalvergütung

 

  • Relevant sind für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahltes Grundgehalt, gewährte Nebenleistungen, Service Cost im Rahmen der bAV, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr von Dritten – etwa anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns – gewährte Sonderzahlung
  • Für den Vorstandsvorsitzenden brutto 15.000.000 € pro Geschäftsjahr und für Vorstandsmitglieder brutto 8.500.000 € pro Geschäftsjahr
  • Bei Überschreiten der Maximalvergütung Kürzung des Jahresbonus; reicht die Kürzung nicht, kann Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungs­komponenten kürzen oder ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen

 

Die Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen hoch ausfällt

Barvergütungs-Cap

 

  • Zusätzlich zur Maximalvergütung
  • Zur Barvergütung zählt im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahltes Grundgehalt, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet
  • Für den Vorstandsvorsitzenden brutto 12.500.000 € pro Geschäftsjahr und für Vorstandsmitglieder brutto 7.000.000 € pro Geschäftsjahr

 

Das Barvergütungs-Cap dient der Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen im einzelnen Geschäftsjahr.

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts der Volkswagen AG verzichtet.

2

Herrn Blume werden von der Volkswagen AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und von der Porsche AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG gewährt. Der Zielbetrag für Herrn Blume entspricht daher der Hälfte des Zielbetrags für einen Vorstandsvorsitzenden, der 100 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG erhält.

3

Der Verzicht der Vorstandsmitglieder auf einen Teil des Grundgehalts für das Geschäftsjahr 2024 bleibt für die Zwecke der Bemessung des Versorgungsbeitrags unberücksichtigt.

4

Aufgrund der entsprechenden Möglichkeit zieht der Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 ausschließlich den Diversity-Index heran; voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2026 wird der Aufsichtsrat auch wieder den Stimmungsindex heranziehen.

5

Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Das betraf im Geschäftsjahr 2024 keine aktiven Vorstandsmitglieder mehr. Der Performance-Share-Plan entspricht im Übrigen sinngemäß dem für das Geschäftsjahr 2024 beschriebenen Performance-Share-Plan.

6

Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gelten Malus- und Clawback-Regelungen erst ab einer Vertragsverlängerung. Das betraf im Geschäftsjahr 2024 keine aktiven Vorstandsmitglieder mehr.

III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2024 bestellten Vorstandsmitglieder

1. Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Vorstand der Volkswagen AG folgende Mitglieder an:

  • Oliver Blume, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018, Vorstandsvorsitzender seit 1. September 2022, zudem Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Arno Antlitz, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2021
  • Ralf Brandstätter, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2022, zudem CEO der Volkswagen (China) Investment Company Limited
  • Gernot Döllner, Mitglied des Vorstands seit 1. September 2023, zudem Vorstandsvorsitzender der AUDI AG
  • Manfred Döss, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2022
  • Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018
  • Thomas Schäfer, Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2022
  • Thomas Schmall-von Westerholt, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
  • Hauke Stars, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2022

Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, erhalten die Vorstandsmitglieder grundsätzlich keine zusätzliche Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet. Bei Mandaten, die Vorstandsmitglieder nicht im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit wahrnehmen, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und gegebenenfalls inwieweit eine etwaige Vergütung auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet wird. Eine Vergütung, die Vorstandsmitglieder für solche Mandate erhalten, wird von dem für das jeweilige Unternehmen zuständigen Gremium festgelegt und gegebenenfalls vom jeweiligen Unternehmen berichtet. Derzeit wird keine solche Vergütung auf die Vergütung angerechnet, die die Vorstandsmitglieder von der Volkswagen AG erhalten.

Mit Herrn Blume ist wegen der Wahrnehmung seines Amts als Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) eine davon abweichende Regelung getroffen worden: Die Volkswagen AG gewährt Herrn Blume aufgrund eines neu abgeschlossenen Dienstvertrags seit dem 1. Januar 2023 die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden im Umfang von 50 %; eine Ausnahme gilt für die Nebenleistungen – insofern erhält Herr Blume die Nebenleistungspauschale für den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG in voller Höhe, die Porsche AG erstattet der Volkswagen AG aber die Aufwendungen für Nebenleistungen zur Hälfte. Seit dem 1. Januar 2023 gewährt die Porsche AG Herrn Blume die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG im Umfang von 50 %. Diese Vergütung beruht auf dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Porsche AG. Herr Blume erhält von der Porsche AG ein Grundgehalt, eine einjährige variable Vergütung (STI) und eine mehrjährige variable Vergütung (LTI); Nebenleistungen erhält Herr Blume von der Porsche AG nicht. Zudem gewährt die Porsche AG Herrn Blume eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. In Vorbereitung des am 29. September 2022 vollzogenen Börsengangs hat die Porsche AG Herrn Blume einen IPO-Bonus zugesagt. Dieser IPO-Bonus ist als Share-Plan mit einer ein-, zwei- und dreijährigen Laufzeit jeweils ab dem Zeitpunkt des Börsengangs ausgestaltet. Vergütung, die die Porsche AG Herrn Blume gewährt, wird jeweils auf das Barvergütungs-Cap und die Maximalvergütung von Herrn Blume bei der Volkswagen AG angerechnet. In der tabellarischen Übersicht zu der Herrn Blume im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütung sind die von der Porsche AG an Herrn Blume gewährten Vergütungsbestandteile aufgenommen und gesondert ausgewiesen.

Mit Herrn Brandstätter ist ebenfalls eine abweichende Regelung für seine Tätigkeit bei der Volkswagen (China) Investment Company Limited getroffen worden: Herr Brandstätter erhält für seine Tätigkeit als CEO der Volkswagen (China) Investment Company Limited eine separate Vergütung. Die vertragliche Vergütung von Herrn Brandstätter aus seinem Anstellungsvertrag mit der Volkswagen AG wird für die Zeit seiner Tätigkeit bei der Volkswagen (China) Investment Company Limited entsprechend reduziert.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:

Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils“.

Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden.“

2.1. Tabellarische Übersicht

Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 faktisch zugeflossen sind. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2024 gewährte Vergütung das im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen, der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Jahresbonus sowie der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte LTI für die Performance-Periode 2021 – 2023 ausgewiesen. In gleicher Weise werden die Herrn Blume von der Porsche AG gewährten Vergütungsbestandteile sowie die Herrn Brandstätter von der Volkswagen (China) Investment Company Limited gewährten Vergütungsbestandteile dargestellt.

Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleichbar. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden, unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungsbestandteil ausgezahlt wird.

Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinn von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.

Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen und von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem. Zusätzlich zur Maximalvergütung ist – wie in der Vergangenheit – mit den Vorstandsmitgliedern eine Beschränkung der Barvergütung vereinbart, die das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, den für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus sowie den im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, umfasst.

Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, die neu abgeschlossen oder verlängert wurden, seit der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 erstmals ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands nach den Vorgaben des ARUG II beschlossen hat, die in diesem Vergütungssystem vorgesehenen Malus- und Clawback-Regelungen. Keine Malus- und Clawback-Regelung enthält danach lediglich der Dienstvertrag des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Duesmann, der noch vor dem 14. Dezember 2020 abgeschlossen wurde. Von den bestehenden Malus- und Clawback-Regelungen hat die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Oliver Blume

 

 

OLIVER BLUME1

 

 

Vorsitzender,
Markengruppe Sport Luxury,
Vorsitzender des Vorstands der Porsche AG

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

 

 

 

Volkswagen AG2

 

1.235.000,00

 

13,4

Porsche AG

 

1.085.000,00

 

11,8

Nebenleistungen

 

 

 

 

Volkswagen AG

 

363.363,00

 

4,0

Porsche AG

 

 

Summe

 

2.683.363,00

 

29,2

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

 

 

Volkswagen AG

 

2.002.000,00

 

21,8

Porsche AG

 

1.334.116,00

 

14,5

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)3

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

2.714.878,97

 

29,5

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

IPO-Bonus Porsche AG

 

461.610,00

 

5,0

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

9.195.967,97

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

 

 

 

Volkswagen AG

 

710.470,00

 

x

Porsche AG

 

439.239,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

10.345.676,97

 

x

Maximalvergütung

 

15.000.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Herrn Blume werden von der Volkswagen AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und von der Porsche AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG gewährt. In der Tabelle sind die Herrn Blume gewährten Vergütungsbestandteile getrennt nach einer Gewährung durch die Volkswagen AG und die Porsche AG dargestellt.

2

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

3

Der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte LTI wurde für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 hat Herr Blume von der Porsche AG keine langfristig variable Vergütung erhalten, die bei der Vergütung der Volkswagen AG zu berücksichtigen wäre, Herr Blume hat den LTI 2021 zu 100 % von der Volkswagen AG erhalten.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Arno Antlitz

 

 

ARNO ANTLITZ

 

 

Finanz und Operative Steuerung

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

42,8

Nebenleistungen

 

186.852,00

 

5,6

Summe

 

1.611.852,00

 

48,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

51,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 20232

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.327.852,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

624.360,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.952.212,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

2

Der Aufsichtsrat hat Herrn Antlitz im Geschäftsjahr 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt und ihm in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Vergütungssystem 2021 für das Geschäftsjahr 2021 einen Performance-Share-Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode zugeteilt. Herr Antlitz erhielt daher im Geschäftsjahr 2024 noch keine Auszahlung aus diesem Performance-Share-Plan.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Ralf Brandstätter

 

 

RALF BRANDSTÄTTER

 

 

China, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der Volkswagen (China) Investment Co., Ltd.

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt

 

 

 

 

Volkswagen AG1

 

142.500,00

 

3,8

VCIC2

 

1.282.500,00

 

34,3

Nebenleistungen

 

 

 

Volkswagen AG

 

27.214,00

 

0,7

VCIC3

 

567.421,00

 

15,2

Summe

 

2.019.635,00

 

54,1

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

 

 

Volkswagen AG

 

171.600,00

 

4,6

VCIC2

 

1.544.400,00

 

41,3

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.735.635,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

604.090,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

4.339.725,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

2

Herr Brandstätter erhält von der Volkswagen (China) Investment Company Limited (VCIC) 90 % der Vergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds der Volkswagen AG für seine Tätigkeit als CEO der VCIC. Herr Brandstätter wird von der VCIC so gestellt, als würde er seine Vergütung von der Volkswagen AG in Deutschland beziehen. Diese Beträge werden hier ausgewiesen. Der tatsächliche Bruttoaufwand der VCIC kann aufgrund des chinesischen Steuerrechts abweichen.

3

In den von der VCIC ausgewiesenen Nebenleistungen sind insbesondere solche Leistungen der VCIC enthalten, die aufgrund der Entsendung nach China entstanden sind (zum Beispiel Unterkunft, Flugkosten). Entsendungsspezifische Nebenleistungen werden nicht gegen die von der VCIC gewährte Nebenleistungspauschale gerechnet.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Gernot Döllner

 

 

GERNOT DÖLLNER

 

 

Markengruppe Progressive,
Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

42,9

Nebenleistungen

 

183.787,00

 

5,5

Summe

 

1.608.787,00

 

48,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

51,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung2

 

3.324.787,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

641.502,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.966.289,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

2

Herr Döllner hat von der FC Bayern München AG für die Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats im Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung in Höhe von 60.417,00 € (brutto) und von der Bentley Motors Ltd. für die Wahrnehmung eines Mandats im Board of Directors der Bentley Motors Ltd. eine Vergütung in Höhe von 6.666,67 € (brutto) erhalten. Diese Vergütungen wurden jeweils in voller Höhe auf das ausgewiesene, von der Volkswagen AG gewährte Grundgehalt angerechnet.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Manfred Döss

 

 

MANFRED DÖSS1

 

 

Integrität und Recht

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt2

 

1.068.750,00

 

42,9

Nebenleistungen

 

134.957,00

 

5,4

Summe

 

1.203.707,00

 

48,3

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.287.000,00

 

51,7

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

2.490.707,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

445.500,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

2.936.207,00

 

x

Maximalvergütung

 

6.375.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Herr Döss erhält eine Vergütung in Höhe von 75 % der Vergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds der Volkswagen AG.

2

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Gunnar Kilian

 

 

GUNNAR KILIAN

 

 

Personal und Markengruppe Trucks

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

24,3

Nebenleistungen

 

183.648,00

 

3,1

Summe

 

1.608.648,00

 

27,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

29,2

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 20232

 

2.551.270,16

 

43,4

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

5.875.918,16

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

649.229,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

6.525.147,16

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

2

Der Dienstvertrag von Herrn Kilian wurde mit Wirkung zum 10. Dezember 2021 verlängert. Der Herrn Kilian für das Geschäftsjahr 2021 zugeteilte Performance-Share-Plan hat daher zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Verlängerung eine dreijährige Performance-Periode und zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Verlängerung eine vierjährige Performance-Periode. Hier wird allein der im Geschäfts-jahr 2024 ausgezahlte Anteil mit einer dreijährigen Performance-Periode berichtet.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Thomas Schäfer

 

 

THOMAS SCHÄFER

 

 

Markengruppe Core,
Vorsitzender des Vorstands der Marke Volkswagen Pkw

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

42,8

Nebenleistungen

 

184.575,00

 

5,6

Summe

 

1.609.575,00

 

48,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

51,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.325.575,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

627.866,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.953.441,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Thomas Schmall von Westerholt

 

 

THOMAS SCHMALL-VON WESTERHOLT

 

 

Technik,
Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Group Components

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

42,8

Nebenleistungen

 

185.558,00

 

5,6

Summe

 

1.610.558,00

 

48,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

51,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 20232

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.326.558,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

613.113,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.939.671,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

2

Der Aufsichtsrat hat Herrn Schmall-von Westerholt im Geschäftsjahr 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt und ihm in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Vergütungssystem 2021 für das Geschäftsjahr 2021 einen Performance-Share-Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode zugeteilt. Herr Schmall-von Westerholt erhielt daher im Geschäftsjahr 2024 noch keine Auszahlung aus diesem Performance-Share-Plan.

Vorstandsvergütung (Zufluss und gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK – Hauke Stars

 

 

HAUKE STARS

 

 

IT

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Feste Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Grundgehalt1

 

1.425.000,00

 

42,8

Nebenleistungen

 

185.186,00

 

5,6

Summe

 

1.610.186,00

 

48,4

Variable Vergütungsbestandteile

 

 

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

51,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

 

 

 

 

LTI (Performance-Share-Plan) 2021 – 2023

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

3.326.186,00

 

100,0

 

 

 

 

 

Versorgungsaufwendungen

 

631.968,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

3.958.154,00

 

x

Maximalvergütung

 

8.500.000,00

 

x

Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG

 

 

x

1

Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.

JAHRESBONUS
Berechnung des Auszahlungsbetrages des Jahresbonus (Grafik)

2.2 Erläuterung

2.2.1 Leistungskriterien der variablen Vergütung

a) Leistungskriterien Jahresbonus

aa) Finanzielle Teilziele

Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für die finanziellen Teilziele Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile und operative Umsatzrendite (RoS) festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent im Geschäftsjahr 2024 erzielt wurden.

KOMPONENTE 1: NETTO-CASHFLOW IM KONZERNBEREICH AUTOMOBILE

Mrd. €

 

2024

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

7,25

Zielwert 100 %-Niveau

 

5,0

Schwellenwert (0 %)

 

3,5

Ist-Wert1

 

5,0

Zielerreichung (in %)

 

100

1

Der dargestellte Ist-Wert berücksichtigt die Auswirkungen der Rivian-Akquisition. Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Rivian-Akquisition beträgt der Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile 6,035 Mrd. €.

Der Aufsichtsrat kann den tatsächlich errechneten Teilzielerreichungsgrad des Teilziels Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile in begründeten Ausnahmefällen anpassen, um eine leistungsgerechte Bewertung in diesem Teilziel zu gewährleisten. Begründete Ausnahmefälle sind Akquisitionen, deren Auswirkungen auf den Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile 1 Mrd. € übersteigen. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den tatsächlich erreichten Teilzielerreichungsgrad des Teilziels Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile von 100 % auf 135 % angepasst. Diese Anpassung beruht auf der im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossenen Vereinbarung über die Gründung eines Joint Venture-Unternehmens zwischen der Volkswagen AG und der Rivian Automotive, LLC. Die insofern bilanziell als Beteiligungserwerb erfassten Rechtsgeschäfte stellen nach Auffassung des Aufsichtsrats eine Akquisition dar, die sich in Höhe von insgesamt 1,022 Mrd. € mindernd auf den Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile auswirkte. Diese Cashflow-Minderung lässt keinen Rückschluss auf die wirtschaftliche Lage der Volkswagen AG oder die Leistungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 zu. Zur Sicherstellung einer leistungsgerechten Bewertung hat der Aufsichtsrat den Teilzielerreichungsgrad des Teilziels Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Rivian-Akquisition auf 135 % festgelegt.

KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE

%

 

2024

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

9,5

Zielwert 100 %-Niveau

 

6,5

Schwellenwert (50 %)

 

4,5

Ist-Wert

 

5,9

Zielerreichung (in %)

 

85

ab) ESG-Faktor

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für das Teilziel Soziales allein den Diversity-Index heranzuziehen und den Stimmungsindex als ESG-Kriterium auszusetzen, weil die Methode zur Messung des Stimmungsindex derzeit neu aufgesetzt wird. Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Diversity-Index) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen im Geschäftsjahr 2024 erzielt wurden. Der Dekarbonisierungsindex bemisst sich nach den Emissionen von CO2 und CO2-Äquivalenten der Pkw und leichte Nutzfahrzeuge produzierenden Marken während des gesamten Lebenszyklus und zeigt den Fortschritt hinsichtlich der Verbesserung unserer CO2-Bilanz. Mit dem Diversity-Index wird weltweit die Entwicklung des Anteils von Frauen im Management sowie die Internationalisierung im Top-Management erhoben. Die Kennzahl setzt Anreize für eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur. Durch den Governance-Faktor bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten des Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0 liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung und Bewertung der kollektiven Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle Vorstandsmitglieder auf den Regelwert 1,0 festgelegt.

Jahresbonus – ESG-Faktor

 

 

UMWELT

 

 

 

SOZIALES

 

 

Dekarbonisierungsindex

 

 

 

Diversity-Index

in t CO2e/Fahrzeug

 

2024

 

in Punkten

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert

 

42,5

 

Maximalwert

 

157,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

44,3

 

Zielwert 100 %-Niveau

 

150,0

Mindestwert

 

47,1

 

Mindestwert

 

143,0

Ist-Wert

 

46,4

 

Ist-Wert

 

168,0

Zielerreichung (Faktor)

 

0,78

 

Zielerreichung (Faktor)

 

1,30

Die im Vergütungssystem zugrunde gelegten ESG-Faktoren sind im Lagebericht und im Nachhaltigkeitsbericht des Geschäftsberichts 2024 beschrieben. Sie zählen zu den strategischen, nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und sind den als wesentlich identifizierten Themen der für dieses Berichtsjahr erstmals durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse des Volkswagen Konzerns zugeordnet.

LANGZEITBONUS (LTI): (VIRTUELLER) PERFORMANCE-SHARE-PLAN (PSP)
Langzeitbonus (LTI): (Virtueller) Performance-Share-Plan (PSP) (Grafik)

Die Darstellung bezieht sich auf den LTI mit der Performance Periode 2024 – 2026 beziehungsweise 2024 – 2027. Der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte und in diesem Vergütungsbericht als gewährte und geschuldete Vergütung ausgewiesene LTI mit der Performance-Periode 2021 – 2023 hatte einen Maximalwert für die EPS Erfolgsmessung von 150 %.

b) Leistungskriterien Langzeitbonus (LTI)

Der vierjährige Performance-Share-Plan gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 neu abgeschlossen oder verlängert wurden. Für die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 14. Dezember 2020 bereits bestellten Vorstandsmitglieder galt – bis zu einer etwaigen Vertragsverlängerung – eine dreijährige Performance-Periode. Das betraf im Geschäftsjahr 2024 kein aktives Mitglied des Vorstands mehr. Für die Beschreibung der gewährten und geschuldeten Vergütung aus dem Performance-Share-Plan mit der Performance-Periode 2021 – 2023 bedeutet das für die im Geschäftsjahr 2021 bereits bestellten aktiven Vorstandsmitglieder: Der Performance-Share-Plan des Vorstandsvorsitzenden Herrn Blume hatte im Geschäftsjahr 2021 eine dreijährige Performance-Periode und ist daher vollständig als gewährte Vergütung zu berichten. Für die Vorstandsmitglieder Herr Antlitz und Herr Schmall-von Westerholt, die im Geschäftsjahr 2021 bereits einen Performance-Share-Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode hatten, ist im Vergütungsbericht 2024 kein LTI-Auszahlungsbetrag auszuweisen. Für das Vorstandsmitglied Herr Kilian, dessen Vertrag im Geschäftsjahr 2021 verlängert wurde und dessen Performance-Share-Plan daher zeitanteilig eine dreijährige Performance-Periode hatte, wird der auf die dreijährige Performance-Periode 2021 – 2023 entfallende Auszahlungsbetrag ausgewiesen.

ba) Angaben zu den Performance Shares

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

 

 

Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungszeitpunkt

 

2021 – 2023

 

2021 – 2024

 

2022 – 2024

 

2022 – 2025

 

2023 – 2026

 

2024 – 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oliver Blume

 

12.069

 

 

6.828

 

7.264

 

22.393

 

26.617

Arno Antlitz

 

 

9.052

 

 

10.242

 

18.977

 

22.557

Ralf Brandstätter

 

 

 

 

10.242

 

18.977

 

22.557

Gernot Döllner

 

 

 

 

 

6.326

 

22.557

Manfred Döss

 

 

 

 

7.041

 

14.233

 

16.918

Gunnar Kilian

 

11.342

 

727

 

 

10.242

 

18.977

 

22.557

Thomas Schäfer

 

 

 

 

5.121

 

18.977

 

22.557

Thomas Schmall-von Westerholt

 

 

12.069

 

 

10.242

 

18.977

 

22.557

Hauke Stars

 

 

 

 

9.388

 

18.977

 

22.557

Summe

 

23.411

 

21.848

 

6.828

 

69.782

 

156.814

 

201.434

bb) EPS-Werte

Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2021 – 2023 festgelegt hat, der im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung kam, und welcher Ist-Wert beziehungsweise welche Zielerreichung in Prozent erzielt wurde.

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2023

 

2021

 

2022

 

2023

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert (150 %)

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert (50 %)

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

29,65

 

29,69

 

31,85

Zielerreichung (in %)

 

148

 

148

 

150

Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte der Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Perioden 2021 – 2024, 2022 – 2024 beziehungsweise 2022 – 2025, 2023 – 2025 beziehungsweise 2023 – 2026 und 2024 – 2026 beziehungsweise 2024 – 2027 festgelegt hat und welche Ist-Werte beziehungsweise welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums bis einschließlich 2024 bereits erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2021 – 2024, 2022 – 2024 beziehungsweise 2022 – 2025, 2023 – 2025 beziehungsweise 2023 – 2026 und 2024 – 2026 beziehungsweise 2024 – 2027 waren im Geschäftsjahr 2024 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt; sie stellen daher keine im Geschäftsjahr 2024 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.

PERFORMANCE-PERIODE 2021 – 2024

 

2021

 

2022

 

2023

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert (150 %)

 

30,0

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert (50 %)

 

10,0

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

29,65

 

29,69

 

31,85

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

148

 

148

 

150

 

107

PERFORMANCE-PERIODE 2022 – 2024

 

2022

 

2023

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert (150 %)

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert (50 %)

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

29,69

 

31,85

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

148

 

150

 

107

PERFORMANCE-PERIODE 2022 – 2025

 

2022

 

2023

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

Maximalwert (150 %)

 

30,0

 

30,0

 

30,0

Zielwert 100 %-Niveau

 

20,0

 

20,0

 

20,0

Mindestwert (50 %)

 

10,0

 

10,0

 

10,0

Ist-Wert

 

29,69

 

31,85

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

148

 

150

 

107

PERFORMANCE-PERIODE 2023 – 2025

 

2023

 

2024

 

 

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

40,5

 

40,5

Zielwert 100 %-Niveau

 

27,0

 

27,0

Mindestwert (50 %)

 

18,0

 

18,0

Ist-Wert

 

31,85

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

127

 

69

PERFORMANCE-PERIODE 2023 – 2026

 

2023

 

2024

 

 

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

40,5

 

40,5

Zielwert 100 %-Niveau

 

27,0

 

27,0

Mindestwert (50 %)

 

18,0

 

18,0

Ist-Wert

 

31,85

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

127

 

69

PERFORMANCE-PERIODE 2024 – 2026

 

2024

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

40,5

Zielwert 100 %-Niveau

 

27,0

Mindestwert (50 %)

 

18,0

Ist-Wert

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

69

PERFORMANCE-PERIODE 2024 – 2027

 

2024

 

 

 

Maximalwert (175 %)

 

40,5

Zielwert 100 %-Niveau

 

27,0

Mindestwert (50 %)

 

18,0

Ist-Wert

 

21,42

Zielerreichung (in %)

 

69

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Volkswagen AG die Rückstellung für Zeitwertguthaben in Übereinstimmung mit IAS 8 für das Vorjahr korrigiert. Dadurch beträgt das testierte, voll verwässerte Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen (EPS) für das Geschäftsjahr 2023 31,85 € anstatt 31,98 € pro Volkswagen Vorzugsaktie. Im Vergütungsbericht 2024 wird der korrigierte Wert für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen. Die Korrektur des testierten EPS für das Geschäftsjahr 2023 auf 31,85 € pro Volkswagen Vorzugsaktie führt zu einer Anpassung des Zielerreichungsgrads für die Performance Perioden 2023 – 2025 und 2023 – 2026 auf 127 % anstatt 128 %; im Übrigen bleiben die in früheren Vergütungsberichten ausgewiesenen Zielerreichungen unverändert.

bc) Referenzkurse/Dividendenäquivalent der Performance-Periode

Der für die Performance-Periode 2021 – 2023 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Performance-Share-Plan – Referenzkurs 2021–2023

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

 

 

2021 – 2023

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

149,14

Schluss-Referenzkurs

 

110,83

Dividendenäquivalent

 

 

2021

 

4,86

2022

 

7,56

2023

 

27,82

Die nachfolgende Übersicht zeigt für die noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten Performance-Share-Pläne der jeweiligen Performance-Perioden 2021 – 2024, 2022 – 2024 beziehungsweise 2022 – 2025, 2023 – 2025 beziehungsweise 2023 – 2026 und 2024 – 2026 beziehungsweise 2024 – 2027 den Anfangs-Referenzkurs, den Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent.

Performance-Share-Plan – Referenzkurs noch nicht ausgezahlter Pläne

 

 

PERFORMANCE-PERIODE

 

 

2021 – 2024

 

2022 – 2024

 

2022 – 2025

 

2023 – 2025

 

2023 – 2026

 

2024 – 2026

 

2024 – 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfangs-Referenzkurs

 

149,14

 

175,75

 

175,75

 

131,74

 

131,74

 

110,83

 

110,83

Schluss-Referenzkurs

 

84,13 1

 

84,13 1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

Dividendenäquivalent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

4,86

 

 

 

 

 

 

2022

 

7,56

 

7,56

 

7,56

 

 

 

 

2023

 

27,82

 

27,82

 

27,82

 

27,82

 

27,82

 

 

2024

 

9,06

 

9,06

 

9,06

 

9,06

 

9,06

 

9,06

 

9,06

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

2.2.2 Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem

Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2024 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Die Auszahlungen aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht aufgrund einer Überschreitung der jeweiligen Maximalwerte der einzelnen Vergütungsbestandteile zu kürzen, da 200 % des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 250 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans nicht überschritten wurden. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung nicht überschritten. Die Volkswagen AG gewährt Herrn Blume aufgrund des neu abgeschlossenen Dienstvertrags seit dem 1. Januar 2023 die Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG im Umfang von 50 %. Davon abweichend gewährt die Volkswagen AG Herrn Blume die Nebenleistungspauschale eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG in voller Höhe. Herr Blume ist zugleich Vorstandsvorsitzender der Porsche AG. Seit dem 1. Januar 2023 gewährt die Porsche AG Herrn Blume die Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG im Umfang von 50 %. Die Porsche AG hat Herrn Blume in Vorbereitung des am 29. September 2022 vollzogenen Börsengangs einen IPO-Bonus zugesagt. Dieser IPO-Bonus ist als Share-Plan mit einer ein-, zwei- und dreijährigen Laufzeit jeweils ab dem Zeitpunkt des Börsengangs ausgestaltet. Herrn Blume wurden im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 19.290 virtuelle Vorzugsaktien an der Porsche AG zugeteilt, die auf drei Tranchen zu je 6.430 virtuellen Vorzugsaktien aufgeteilt wurden. Über eine etwaige gewährte und geschuldete Vergütung aus diesem IPO-Bonus wird im Vergütungsbericht desjenigen Geschäftsjahres berichtet, in dem Herrn Blume die jeweilige Tranche ausgezahlt wird. Die zweite Tranche kam im Geschäftsjahr 2024 zur Auszahlung. Die Volkswagen AG hat der Vergütung der Porsche AG vorsorglich als Drittvergütung zugestimmt. Die Vergütung, die die Porsche AG Herrn Blume gewährt, wird im Rahmen der Maximalvergütung sowie des Barvergütungs-Caps der Volkswagen AG berücksichtigt.

2.2.3 Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit

a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen Entlassungsentschädigungen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des Vorstands vor. Die Vorstandsmitglieder erhalten – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt, sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung – eine Abfindung als Bruttobetrag in Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bis zum Ende der regulären Bestellungszeit, maximal für zwei Jahre. Etwaige zeitlich begrenzte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder bleiben für die Berechnung außer Betracht. Bei einem Ausscheiden im Laufe des ersten Geschäftsjahres der Bestellung kann für die Berechnung ausnahmsweise auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Die Abfindung wird als Einmalzahlung oder in maximal 24 monatlichen Teilbeträgen ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft gezahlt. Vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung werden die variablen Vergütungsbestandteile grundsätzlich nach den vertraglichen Regelungen zu vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt. Eine vorzeitige Abrechnung und Auszahlung findet – außer im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses durch dauerhafte Invalidität oder Tod – nicht statt.

Die Dienstverträge sehen entsprechend der Anregung G.14 DCGK 2022 keine Change of Control-Klausel vor. Vorstandsmitglieder haben daher keinen Anspruch auf für einen etwaigen Change of Control vereinbarte Zahlungen oder sonstige besondere Leistungen (etwa die Zusage von Aktien) von der Volkswagen AG.

PENSIONEN DES VORSTANDS 2024 NACH IAS 19

 

Barwert

 

Versorgungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2024

 

 

 

 

 

Oliver Blume

 

4.678.014,00

 

710.470,00

Arno Antlitz

 

2.436.687,00

 

624.360,00

Ralf Brandstätter

 

1.927.705,00

 

604.090,00

Gernot Döllner

 

838.650,00

 

641.502,00

Manfred Döss

 

1.614.590,00

 

445.500,00

Gunnar Kilian

 

4.473.562,00

 

649.229,00

Thomas Schäfer

 

1.637.514,00

 

627.866,00

Thomas Schmall-von Westerholt

 

2.650.261,00

 

613.113,00

Hauke Stars

 

1.826.533,00

 

631.968,00

Summe

 

22.083.516,00

 

5.548.098,00

b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres, im Fall von Herrn Blume und Herrn Kilian mit Vollendung des 63. Lebensjahres, gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.

Die Vorstandsmitglieder haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifbeschäftigten der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 40 % des Grundgehalts zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Seit dem Geschäftsjahr 2023 beträgt der Versorgungsbeitrag für Herrn Blume 50 % des Grundgehalts. Im Übrigen wurden die beitragsorientierten Leistungszusagen im Geschäftsjahr 2024 nicht weiter geändert. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich – nach Maßgabe der Regelungen, die auch für die Tarifbeschäftigten Anwendung finden – Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung.

Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts erfolgen.

Die Übersicht auf der vorherigen Seite weist individualisiert für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 die bisher erdienten Pensionen aus, unterteilt in den Barwert und den von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten Betrag.

c) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2024 ausgeschieden sind

Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Vorstandsmitglieder ausgeschieden.

2.2.4 Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2024

Im Geschäftsjahr 2024 hat die Volkswagen AG keine variablen Vergütungsbestandteile von einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung lagen nicht vor.

IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.

1. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024 (individualisiert)

Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und geschuldet wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.

Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem Geschäftsjahr 2014 ausgeschieden sind, die im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung aus. Wie bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern zählt auch bei den früheren Vorstandsmitgliedern der Anfang des Jahres 2025 für das Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Jahresbonus zu der im Geschäftsjahr 2024 gewährten Vergütung.

Pension – Karlheinz Blessing

 

 

KARLHEINZ BLESSING

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

189.505,92

 

96,4

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

7.129,00

 

3,6

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

0,0

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

196.634,92

 

100,0

Pension – Herbert Diess

 

 

HERBERT DIESS

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

2.600.000,00

 

26,5

Nebenleistungen

 

190.603,00

 

1,9

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

4.004.000,00

 

40,9

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

3.007.048,35

 

30,7

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

9.801.651,35

 

100,0

Versorgungsaufwendungen

 

1.362.117,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

11.163.768,35

 

x

Maximalvergütung

 

15.000.000,00

 

x

Pension – Herbert Diess

 

 

HERBERT DIESS

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

2.600.000,00

 

26,5

Nebenleistungen

 

190.603,00

 

1,9

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

4.004.000,00

 

40,9

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

3.007.048,35

 

30,7

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

9.801.651,35

 

100,0

Versorgungsaufwendungen

 

1.362.117,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

11.163.768,35

 

x

Maximalvergütung

 

15.000.000,00

 

x

Pension – Markus Duesmann

 

 

MARKUS DUESMANN

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

1.500.000,00

 

24,5

Nebenleistungen

 

192.197,00

 

3,1

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

1.716.000,00

 

28,0

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

2.714.878,97

 

44,3

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung1

 

6.123.075,97

 

100,0

Versorgungsaufwendungen

 

614.578,00

 

x

Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen

 

6.737.653,97

 

x

Maximalvergütung

 

4.000.000,00

 

x

1

Herr Duesmann hat von der FC Bayern München AG für die Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats im Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung in Höhe von 12.500,00 € (brutto) und von der Bentley Motors Ltd. für die Wahrnehmung eines Mandats im Board of Directors der Bentley Motors Ltd. eine Vergütung in Höhe von 13.333,33 € (brutto) erhalten. Diese Vergütungen wurden jeweils in voller Höhe auf das ausgewiesene, von der Volkswagen AG gewährte Grundgehalt angerechnet.

Pension – Francisco Javier Garcia Sanz

 

 

FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

786.010,04

 

98,7

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

10.741,00

 

1,3

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

796.751,04

 

100,0

Pension – Jochem Heizmann

 

 

JOCHEM HEIZMANN

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

814.400,00

 

99,0

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

8.004,00

 

1,0

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

822.404,00

 

100,0

Pension – Christine Hohmann-Dennhardt

 

 

CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

111.847,80

 

79,4

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

28.984,50

 

20,6

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

140.832,30

 

100,0

Pension – Matthias Müller

 

 

MATTHIAS MÜLLER

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

1.266.360,48

 

98,3

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

21.479,97

 

1,7

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.287.840,45

 

100,0

Pension – Horst Neumann

 

 

HORST NEUMANN

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

727.340,00

 

97,0

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

22.584,00

 

3,0

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

749.924,00

 

100,0

Pension – Leif Östling

 

 

LEIF ÖSTLING

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

253.848,12

 

100,0

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

253.848,12

 

100,0

Pension – Hans-Dieter Pötsch

 

 

HANS DIETER PÖTSCH

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

946.501,92

 

96,9

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

30.643,43

 

3,1

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

977.145,35

 

100,0

Pension – Andreas Renschler

 

 

ANDREAS RENSCHLER

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

375.377,36

 

98,8

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

4.744,00

 

1,2

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

380.121,36

 

100,0

Pension – Abraham Schot

 

 

ABRAHAM SCHOT

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

2.714.878,97

 

100,0

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

2.714.878,97

 

100,0

Pension – Rupert Stadler

 

 

RUPERT STADLER

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

8.409,00

 

100,0

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

8.409,00

 

100,0

Pension – Hiltrud Dorothea Werner

 

 

HILTRUD DOROTHEA WERNER

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

 

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

 

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

2.714.878,97

 

100,0

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

2.714.878,97

 

100,0

Pension – Martin Winterkorn

 

 

MARTIN WINTERKORN

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

1.321.356,96

 

97,7

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

30.422,00

 

2,3

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

 

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.351.778,96

 

100,0

Pension – Frank Witter

 

 

FRANK WITTER

 

 

2024

 

 

 

%

 

 

 

 

 

Pensionszahlungen

 

473.547,30

 

25,6

Grundgehalt

 

 

Nebenleistungen

 

17.526,00

 

0,9

Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus

 

 

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI, Performance-Share-Plan 2021 – 2023)

 

1.357.666,09

 

73,4

Entlassungsentschädigungen

 

 

Summe gewährte und geschuldete Vergütung

 

1.848.739,39

 

100,0

2. Gewährte Gesamtvergütung an frühere Vorstandsmitglieder

Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2024 gewährt und geschuldet wurde, die ihr zuletzt bei der Volkswagen AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bereits vor Beginn des Jahres 2015 und damit mehr als zehn Jahre vor der Erstellung dieses Vergütungsberichts beendet haben, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 9,0 Mio. € gewährt und geschuldet. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 98,5 Mio. €.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der amtierenden und früheren Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Volkswagen AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Beschäftigten auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr. Bei Vorstandsmitgliedern wird die gewährte und geschuldete Vergütung des Berichtsjahres zu der des Vorjahres in Relation gesetzt.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand des Jahresüberschusses beziehungsweise Jahresfehlbetrags der Volkswagen AG dargestellt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder basiert allerdings auf Konzernkennzahlen. Um noch aussagekräftiger darstellen zu können, wie sich die Vorstandsvergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung verändert hat, werden daher bei der Ertragsentwicklung zudem das Ergebnis nach Steuern, das Operative Ergebnis und die operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns herangezogen, wie sie im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Auf diese Weise werden nicht nur bei der Vorstandsvergütung Konzernkennzahlen berücksichtigt, sondern auch bei der Ertragsentwicklung. Die bei der Ertragsentwicklung einbezogenen Konzernkennzahlen bilden ab, wie sich die vom Vorstand verantwortete Unternehmenstätigkeit insgesamt ausgewirkt hat.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Beschäftigten wird auf den im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG ausgewiesenen Personalaufwand der Volkswagen AG, bereinigt um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, abgestellt. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die Anzahl der Beschäftigten der Volkswagen AG auf Vollzeitäquivalenzbasis zum 31. Dezember 2024, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder, geteilt.

VI. Peer Group

Die Höhe der Vergütung, des Gesamtvergütungs-Caps sowie der einzelnen Zielsetzungen werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dazu führt der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Beschäftigten der Gesellschaft und einen horizontalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen von Vorstandsmitgliedern anderer Unternehmen durch. Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peer Group) heran. Diese Peer Group wird regelmäßig überprüft – zuletzt Anfang 2024 – und gegebenenfalls angepasst. Die Peer Group besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: BMW, Mercedes-Benz Group, Ford, General Motors, Stellantis, Nissan Motor Corporation, Toyota, BYD, Tesla (ohne Vorstandsvorsitzenden), hp, IBM, Uber, SAP, Samsung, General Electric, Siemens, Hitachi und Boeing. Die Unternehmen der Peer Group wurden so ausgewählt, dass sie die strategischen Geschäftsfelder des Volkswagen Konzerns widerspiegeln. Die Peer Group enthält neben den globalen Automobilherstellern auch Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, speziell aus den Segmenten Batterie/Elektro, IT/Software und Mobilitätsdienstleistungen. Ergänzend enthält die Vergleichsgruppe ausgewählte globale Industriekonzerne, die hinsichtlich Entwicklungsfokus, Fertigungstiefe, globaler Ausrichtung und Komplexitätsgrad mit dem Volkswagen Konzern nach Auffassung des Aufsichtsrats vergleichbar erscheinen. In dieser Zusammensetzung repräsentiert die Vergleichsgruppe nach Auffassung des Aufsichtsrats das spezifische Wettbewerbsumfeld des Volkswagen Konzerns auf dem Absatzmarkt wie auch auf dem Rekrutierungsmarkt für Top Executives.

Vergleich der Pensionen amtierender und früherer Vorstandsmitglieder

jährliche Veränderung in %

 

2024 gegenüber 20231

 

2023 gegenüber 20221

 

2022 gegenüber 20211

 

2021 gegenüber 20201

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorstandsvergütung2

 

 

 

 

 

 

 

 

Oliver Blume

 

+5,4 %

 

+36,1 %

 

+49,1 %

 

+74,8 %

Arno Antlitz

 

−9,5 %

 

−3,5 %

 

+28,8 %

 

Ralf Brandstätter

 

−11,4 %

 

+3,8 %

 

 

Gernot Döllner

 

+164,9 %

 

 

 

Manfred Döss

 

−9,6 %

 

+5,3 %

 

 

Gunnar Kilian

 

+5,1 %

 

−1,6 %

 

+6,6 %

 

+128,3 %

Thomas Schäfer

 

−9,6 %

 

+92,9 %

 

 

Thomas Schmall-von Westerholt

 

−9,6 %

 

−3,5 %

 

−3,4 %

 

Hauke Stars

 

−9,5 %

 

+5,2 %

 

 

Karlheinz Blessing

 

−90,7 %

 

−30,2 %

 

+346,3 %

 

−83,0 %

Herbert Diess

 

−14,8 %

 

+12,5 %

 

+19,0 %

 

+40,1 %

Markus Duesmann

 

+19,8 %

 

+33,4 %

 

−3,5 %

 

−56,6 %

Francisco Javier Garcia Sanz

 

+1,0 %

 

−59,2 %

 

+56,5 %

 

−43,8 %

Jochem Heizmann

 

+2,0 %

 

−5,7 %

 

−31,4 %

 

−50,7 %

Christine Hohmann-Dennhardt

 

−5,1 %

 

+2,7 %

 

+2,0 %

 

+2,7 %

Matthias Müller

 

−34,4 %

 

−72,6 %

 

+408,4 %

 

−71,4 %

Horst Neumann

 

+4,7 %

 

+3,0 %

 

+0,3 %

 

+0,1 %

Leif Östling

 

 

+3,1 %

 

+1,0 %

 

+1,0 %

Hans Dieter Pötsch

 

+9,6 %

 

+3,3 %

 

+2,5 %

 

−1,5 %

Andreas Renschler

 

−73,5 %

 

−74,3 %

 

−0,5 %

 

−0,2 %

Abraham Schot

 

+41,8 %

 

−32,4 %

 

 

Rupert Stadler

 

−63,8 %

 

+2.853,9 %

 

−99,8 %

 

−73,7 %

Hiltrud Dorothea Werner

 

+41,8 %

 

−37,6 %

 

−46,0 %

 

+6,6 %

Martin Winterkorn

 

+0,1 %

 

+9,2 %

 

+2,3 %

 

+0,2 %

Frank Witter

 

−22,7 %

 

−27,2 %

 

+22,2 %

 

−34,5 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Volkswagen AG

 

−17,8 %

 

−50,0 %

 

+208,8 %

 

−36,2 %

Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns

 

−15,4 %

 

+2,1 %

 

+14,8 %

 

+99,2 %

Operative Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns

 

−15,7 %

 

−8,9 %

 

+2,6 %

 

+79,1 %

Ergebnis nach Steuern des Volkswagen Konzerns

 

−30,6 %

 

+13,1 %

 

+2,6 %

 

+74,8 %

Belegschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschäftigte der Volkswagen AG

 

+2,9 %

 

−14,6 %

 

+26,9 %

 

+9,2 %

1

Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2025 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum seit dem Geschäftsjahr 2020 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.

2

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.