Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Unserem Vorschlag folgend, wählte die Hauptversammlung der Volkswagen AG am 29. Mai 2024 die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Volkswagen AG und den Volkswagen Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, indem er jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer auch vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss informiert, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsausschuss nicht über derartige Tatsachen informiert.
Der Aufsichtsrat hat EY auch mit einer externen inhaltlichen Überprüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024 beauftragt.
Darüber hinaus analysierte der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Für die Sitzungen des Prüfungsausschusses am 6. März 2025 und des Aufsichtsrats am 7. März 2025 erhielten die Mitglieder dieser Gremien jeweils rechtzeitig die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts, die Unterlagen zum zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Bericht von EY zur externen inhaltlichen Überprüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024. In beiden Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer umfassend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Ferner stand der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer auch zwischen den Sitzungen und zur Vorbereitung der Sitzungen des Prüfungsausschusses in engem Austausch über den Fortgang der Prüfung und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss beriet regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer.
Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Gesprächs mit ihm sowie auf Basis eigener Feststellungen die Unterlagen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Volkswagen AG, des zusammengefassten Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts sowie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024 durch den Aufsichtsrat vorbereitet und darüber in der Aufsichtsratssitzung am 7. März 2025 berichtet. Im Anschluss daran hat er dem Aufsichtsrat empfohlen, den Jahres- und den Konzernabschluss zu billigen. In Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses und des Berichts des Abschlussprüfers sowie in Gespräch und Diskussion mit dem Abschlussprüfer haben wir die Unterlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Unterlagen ordnungsgemäß sind und die im zusammengefassten Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Einschätzungen des Aufsichtsrats entsprechen.
In unserer Sitzung am 7. März 2025, an der auch der Abschlussprüfer bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum Jahres- und Konzernabschluss, zum Abhängigkeitsbericht und zum zusammengefassten Lagebericht teilnahm, stimmten wir deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen. EY hat eine externe inhaltliche Überprüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024 zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; die in der nichtfinanziellen Erklärung enthaltene Berichterstattung zur EU-Taxonomie hat EY zur Erlangung hinreichender Sicherheit geprüft und ebenfalls einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Für die nichtfinanzielle Erklärung 2024 wurden erstmals die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vollumfänglich als Rahmenwerk angewendet, da sie den Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der Europäischen Union zugrunde liegen. EY nahm in unserer Sitzung am 7. März 2025 auch bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024 teil. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenständigen, auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung durch EY und der Vorprüfung des Prüfungsausschusses durchgeführten Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung 2024 keine Einwendungen. Wir beschlossen zudem, gemeinsam mit dem Vorstand den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellen. EY hat den Vergütungsbericht über die gesetzliche Prüfung hinaus, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, auch inhaltlich überprüft und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Wir sprechen dem Vorstand, dem Betriebsrat, dem Management, allen Mitarbeitenden der Volkswagen AG sowie den Beschäftigten der mit ihr verbundenen Unternehmen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit großen Dank und unsere besondere Anerkennung aus. Auch das Jahr 2024 brachte viele, teils große Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen galt. Mit großem persönlichen Einsatz und hoher Leistungsbereitschaft haben sie alle dazu beigetragen, die Transformation des Volkswagen Konzerns aktiv voranzutreiben.
Wolfsburg, 7. März 2025
Hans Dieter Pötsch
Vorsitzender des Aufsichtsrats