Chancen und Risiken aus Mergers & Acquisitions und/oder anderen strategischen Kooperationen/Beteiligungen
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Chancen und Risiken aus Kooperationen
Im Rahmen unserer Konzernstrategie streben wir – sowohl bei der Transformation des Kerngeschäfts als auch beim Aufbau neuer Geschäftsfelder – verstärkt Kooperationen an.
Wir setzen zunehmend auf Partnerschaften, Zukäufe und Venture-Capital-Investitionen. Damit wollen wir den größtmöglichen Wert für den Konzern und seine Marken schaffen und bekommen die Möglichkeit, unser Know-how insbesondere in neuen Geschäftsfeldern auszubauen. Dies wird unterstützt durch unsere Innovationspräsenz in den Märkten. Mithilfe lokaler Partnerschaften wollen wir regionale Kundenbedürfnisse genauer erkennen, wettbewerbsgerechte Kostenstrukturen etablieren und so marktgerechte Produkte entwickeln und anbieten. Gleichzeitig besteht das Risiko bei Kooperationen, dass sich die Interessen der Geschäftspartner von unseren unterscheiden oder dass die gemeinsamen Ziele nicht erreicht werden, zum Beispiel aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus können spezifische Risiken und Aufwände für die rechtsraumadäquate (zum Beispiel nationale Gesetzgebung zum Datenschutz) und rollenadäquate (zum Beispiel das Need-to-Know-Prinzip des Volkswagen Konzerns) Bereitstellung von Daten und Systemen in neuen Entwicklungspartnerschaften entstehen. Die Entwicklungskooperationen werden zur Mitigation der genannten Risiken nicht nur fachlich, sondern auch juristisch und von Seiten der IT betreut.
Eine starke Vernetzung mit Partnern im Bereich der Elektromobilität, beispielsweise in Form von Kooperationen und Joint Ventures bei der Batterieentwicklung, der Softwareentwicklung, bei Mobilitätskonzepten oder beim Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur, unterstützt den technologischen Wandel. Aufgrund der Zusammenarbeit bestehen Risiken, wie zum Beispiel erhöhter Koordinationsaufwand, komplexere Entscheidungsprozesse und Know-how-Abfluss. Die Bündelung von Fachwissen, horizontaler und vertikaler Integration und besserer Ausnutzung von Ressourcen bietet gleichzeitig Chancen. Volkswagen hat zu diesem Zweck fachbereichsübergreifende Teams aufgebaut, die sämtliche Kooperationen intensiv begleiten.
Mit der Vermarktung des Modularen E-Antriebs-Baukastens an Dritte, wie beispielsweise im Rahmen der strategischen Allianz mit Ford, könnten bei Beschaffungs-, Produktions- und Qualitätsproblemen Schadenersatzansprüche entstehen.
Volkswagen besitzt eine große Anzahl von Patenten und anderen gewerblichen Schutz- und Urheberrechten. Auch im Rahmen von Kooperationen kann es zu Patent- und Lizenzverletzungen und damit zu einer unerlaubten Weitergabe von unternehmensspezifischem Know-how kommen. Volkswagen beobachtet die Absatzmärkte und schützt sein Know-how auch durch rechtliche Schritte.
Risiken aus der Werthaltigkeit von Goodwill beziehungsweise Markennamen und aus Beteiligungen
Bei im Abschluss bilanziertem Goodwill und bei Markennamen sowie bei Beteiligungen besteht das Risiko, dass ihre Werthaltigkeit nicht mehr gegeben ist und eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden muss. Volkswagen überprüft mindestens einmal jährlich auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, ob der Wert von Goodwill oder Markennamen gemindert sein könnte. Auch die Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte überprüfen wir regelmäßig. Das Ergebnis der Ermittlung eines möglichen Wertminderungsbedarfs der Goodwills und der erworbenen Markennamen im Rahmen der vorgenommenen Wertminderungstests ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze bestimmen. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Transformation des Kerngeschäfts hin zu Elektromobilität und Digitalisierung, dem Übergang zu autonom fahrenden Fahrzeugen sowie zunehmender umweltrechtlicher Auflagen bestehen Unsicherheiten, die bei der Schätzung der zukünftigen Marktanteile des Volkswagen Konzerns der batterieelektrischen Fahrzeuge und der zu erzielenden Margen sowie der langfristigen Wachstumsraten zu berücksichtigen sind. Ebenso sind Unsicherheiten in Bezug auf eine mögliche Verzögerung der Durchsetzung der Elektromobilität und die hohe Wettbewerbsintensität in China zu berücksichtigen. Die Schätzungen sind risikobehaftet und können angesichts sich verändernder umweltrechtlicher Auflagen und Marktbedingungen revidiert werden. Potenzielle Effekte werden bei der Mittelfristplanung und damit bei der Ableitung der künftigen Cashflows auch im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt. Gibt es objektive Hinweise darauf, dass der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert des betreffenden Vermögenswerts ist, nimmt Volkswagen eine nicht liquiditätswirksame Wertminderung vor. Eine Wertminderung kann beispielsweise durch einen Anstieg der Zinssätze oder verschlechterte Geschäftsaussichten ausgelöst werden.
Risiken aus dem Verkauf von Beteiligungen
Ein unerwarteter Finanzmittelbedarf kann dazu führen, dass Vermögenswerte lagebedingt veräußert werden müssen und in der Folge einen nichtäquivalenten, geringeren Erlös erzielen.