Einführung in das Umweltmanagement
Der Volkswagen Konzern verfolgt das Ziel, mehr zu erreichen als nur die Reduktion von Emissionen. Unsere Vision besteht darin, einen positiven Einfluss auf Menschen und Umwelt auszuüben und mit Hilfe regenerativer Maßnahmen zu einer Wiederherstellung und Verbesserung von Ökosystemen und Lebensbedingungen beizutragen.
ÜBERGREIFENDE INFORMATIONEN ZU DEN MANAGEMENTKONZEPTEN
Im Zusammenhang mit den Umweltstandards der ESRS spielen fünf Managementkonzepte eine Rolle:
- „Managementkonzept: Dekarbonisierung“
- „Managementkonzept: Vermeidung von Umweltverschmutzung“
- „Managementkonzept: Nachhaltiges Wassermanagement“
- „Managementkonzept: Biodiversität“
- „Managementkonzept: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“
Die Basis dieser Managementkonzepte bilden unsere Konzernrichtlinie zum Umwelt-Compliance-Managementsystem (UCMS), welche eine wesentliche Rolle in der Unternehmenssteuerung spieln. Darüber hinaus sind der Code of Conduct, unsere Konzernstrategie, unsere Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+, der Code of Conduct für Geschäftspartner, unser Leitbild Umwelt goTOzero, die Umweltpolitik, unsere Dekarbonisierungsstrategie und das Biodiversity Commitment von Bedeutung. Diese adressieren die Umweltverträglichkeit der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie den ökologischen Fußabdruck des Volkswagen Konzerns.
Die entsprechenden, konzernweit gültigen Dokumente sind sowohl öffentlich (KRL ausgenommen) als auch intern verfügbar. Auf entsprechende Inhalte wird im folgenden Kapitelverlauf eingegangen. Thematische Spezifikationen finden sich jeweils unter Abschnitt „Managementkonzept“ entlang der Kapitel unter Umweltinformationen.
Im Code of Conduct ist der Umweltschutz als zentraler Unternehmensgrundsatz verankert. Als weltweit tätiges Wirtschaftsunternehmen trägt der Volkswagen Konzern Verantwortung für die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit seiner Produkte, Standorte und Services. Der Anspruch ist es, ein globaler Anbieter nachhaltiger Mobilität und ein Vorbild für den Schutz der Umwelt zu sein. Der Volkswagen Konzern setzt auf umweltverträgliche, fortschrittliche und effiziente Technologien und implementiert diese über den gesamten Lebensweg seiner Produkte. Bereits in der Entwicklung und Produktion achtet der Volkswagen Konzern auf einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, eine fortlaufende Reduktion seiner Umweltauswirkungen und die Einhaltung der Umweltschutzgesetze und -regeln. Darüber hinaus wird die Umweltverträglichkeit der Produkte und Herstellungsverfahren kontinuierlich bewertet und bei Bedarf optimiert.
In der Konzernstrategie nehmen die Themenfelder Klimaschutz und Energie unter der Perspektive der Dekarbonisierung von Geschäftsaktivitäten des Konzerns eine der Schlüsselrollen ein. Der Klimaschutz ist zudem ein zentrales Element der regenerate+. Mit dem elektrischen Antrieb, der digitalen Vernetzung und dem autonomen Fahren will der Volkswagen Konzern seine Automobile sauberer, intelligenter, leiser und sicherer machen. Dabei wird die Innovationskraft genutzt, um den ökologischen Fußabdruck zu verringern, und zwar über den gesamten Lebensweg der Produkte und Mobilitätsangebote des Volkswagen Konzerns hinweg. Die Innovationen sollen gleichzeitig die Kundinnen und Kunden darin unterstützen, umweltfreundlicher zu handeln.
Darüber hinaus richtet der Volkswagen Konzern sein Handeln entsprechend der regenerate+ an den Grundsätzen des Schutzes und der Stärkung der Umwelt aus. Im diesem Rahmen stellen die Dekarbonisierung, die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft und die Erhaltung der Biodiversität Fokusthemen dar. Die Dimension Natur ist dabei ein wesentliches Element des regenerate+ Rahmenprogramms. Der Volkswagen Konzern strebt an, die positive Wirkung seines Handelns in diesem Bereich messbar und nachvollziehbar zu gestalten. Daher ist es eins der zentralen Ziele der Dimension Natur mehr zu erreichen als nur die Reduktion von Emissionen. Die Vision besteht darin, einen positiven Einfluss auf Mensch und Umwelt auszuüben sowie durch regenerative Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von Ökosystemen und Lebensbedingungen beizutragen.
Mit dem Code of Conduct für Geschäftspartner, wird der konzernweite Nachhaltigkeitsfortschritt unterstützt. Um die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner auch in die tiefergelagerte Lieferkette weiterzureichen, verpflichtet der Volkswagen Konzern seine Lieferanten, die Anforderungen an ihre direkten Geschäftspartner weiterzugeben. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus engagiert sich der Volkswagen Konzern als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft sowie als Partner der Politik. Mit beiden sucht der Volkswagen Konzern den Dialog über zukünftige Mobilitätskonzepte und die Ausgestaltung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung. Mit Blick auf umweltrelevante Themen beziehen sich Inhalte des Code of Conduct für Geschäftspartner unter anderem auf Nachhaltigkeitsanforderungen im Umweltschutz und verantwortungsvolle Lieferketten.
Das Leitbild Umwelt goTOzero bildet den Rahmen für alle umweltbezogenen Aktivitäten des Volkswagen Konzerns. Mit diesem Leitbild streben wir an, die Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebenswegs unserer Produkte und Mobilitätslösungen – von der Rohstoffgewinnung bis zum Lebensende – zu reduzieren. Die Einhaltung von Umweltregulierungen, Standards und freiwilligen Selbstverpflichtungen ist dabei eine Grundvoraussetzung für unser Handeln. Das Leitbild bildet die Basis für die Verknüpfung unserer Ziele, Kennzahlen, Programme und Maßnahmen. Es legt den Fokus unseres Handelns auf vier zentrale Handlungsfelder und die darunterliegenden Zielstellungen (siehe Abbildung).
Neben dem Engagement für den Umweltschutz hat der Volkswagen Konzern das Thema Umwelt-Compliance in den Fokus gerückt. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben, sondern auch einen engen Dialog und die Zusammenarbeit mit Stakeholdern. Die Einbeziehung der Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Zuliefernden, Gesetzgeber, Behörden, Nachbarn der Standorte und anderer Stakeholder ist dem Volkswagen Konzern wichtig. Der Volkswagen Konzern möchte sein Verständnis für ihre Erwartungen und Anforderungen im Bereich Umwelt verbessern. Ihre Anregungen finden Eingang in das UCMS, werden sorgfältig bewertet und spiegeln sich in den Prozessen, Produkten und Dienstleistungen des Volkswagen Konzerns wider.
Der Volkswagen Konzern hat für seine umweltbezogenen Entscheidungen, für die Steuerung von Projekten und sein Verhalten im Umweltschutz eine Umweltpolitik formuliert. Diese konkretisiert das übergeordnete Leitbild Umwelt. Damit werden Leitplanken für das Verhalten und die Arbeitsweise von Führungskräften sowie Beschäftigten zu fünf Themen gesetzt: Führungsverhalten, Compliance, Umweltschutz, Zusammenarbeit mit Stakeholdern und fortlaufende Verbesserung. Die Umweltpolitik hebt beispielsweise die Integration erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung, nachhaltige Lieferketten sowie die Energieeffizienz hervor. Außerdem beabsichtigt der Volkswagen Konzern, die ökologischen Auswirkungen seiner Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu verringern und das UCMS sowie die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Ausgehend vom Leitbild Umwelt und der Umweltpolitik ist der Umweltschutz fest in den Geschäftsbereichen des Volkswagen Konzerns, wie beispielsweise Produktion, Logistik und Vertrieb, verankert. In der strategischen Vision der Zero Impact Factory entwickelt der Volkswagen Konzern konkrete Schritte hin zu einer nachhaltigeren Produktion. Diese Vision beschreibt eine idealisierte Fabrik, die möglichst klima-, ressourcen- und umweltschonend produziert und somit Umweltauswirkungen bei der Fahrzeug- und Komponentenproduktion reduziert. Auf dem Weg dahin wenden die Marken und Standorte die dafür entwickelten Messmethoden und Steuerungsinstrumente an. Weitere Informationen hierzu erfolgen in Abschnitt „Übergreifende Ziele und Metriken.“ Diese Messmethoden und Steuerungsinstrumente ermöglichen das Erfassen und Reduzieren der quantitativen Umweltauswirkungen der Produktionsstandorte, insbesondere in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energie, Emissionen, Wasser und Abfall. Zusätzlich im Fokus stehen auch qualitative Aspekte wie das Erscheinungsbild der Fabriken, das Engagement für die Biodiversität, der Schutz von Böden, ein funktionierendes Umwelt-Compliance-Management, die Verbesserung der Ressourceneffizienz sowie ein umweltfreundliches Mobilitätsmanagement für Mitarbeiter- und Gütertransport.
In der Initiative Zero Impact Logistics arbeiten die Logistikbereiche im gesamten Konzern daran, die Umsetzung des Leitbildes Umwelt des Volkswagen Konzerns zu unterstützen. Durch die kontinuierliche Optimierung des Transportnetzwerks und der Logistikprozesse werden Transporte vermieden und damit Emissionen reduziert – unter anderem auch mit den Mitteln der Digitalisierung. Darüber hinaus wird der Einsatz neuer emissionsarmer Technologien und Energieträger im Transport von Produktionsmaterialien und Fahrzeugen untersucht, pilotiert und forciert.
Das Vertriebsnetz des Volkswagen Konzerns erstreckt sich weltweit auf über 150 Märkte mit mehr als 17.000 Handels- und Servicestandorten. Neben dem breiten Angebot an vollelektrischen Fahrzeugen und Hybridmodellen haben wir das Projekt goTOzero Retail ins Leben gerufen, das sich auf die Dekarbonisierung und Steigerung der ESG-Leistung des gesamten Vertriebsnetzes fokussiert und unsere Vertriebspartner bei der Umstellung hin zu einem klimaneutralen Geschäftsmodell unterstützen soll.
Eine Konzernrichtlinie für das UCMS regelt die Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Umwelt und Compliance. Sie bildet den Rahmen für die Umsetzung des UCMS über alle Phasen der Geschäftstätigkeit und den gesamten Lebensweg der Fahrzeuge in den Marken und Gesellschaften. Die Richtlinie definiert die Mindestanforderungen an die Gesellschaften und gibt ihnen die Flexibilität, diese in einer Weise umzusetzen, die ihrer Geschäftstätigkeit entspricht. Durch die systematische Umsetzung der Anforderungen aus der KRL zum UCMS wird die Wirksamkeit und Robustheit der Umwelt-Compliance-Managementsysteme der Standorte des Volkswagen Konzerns gestärkt. Festgelegte Rollen und Verantwortlichkeiten sorgen für eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen. Externe Zertifizierungen führen, neben der Durchführung interner Audits, zu einer objektiven Bewertung dieser Managementsysteme und sichern deren kontinuierliche Weiterentwicklung ab. Mit Hilfe des UCMS wird zudem regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Eine detaillierte Erläuterung erfolgt jeweils in Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen“ entlang der Kapitel unter Umweltinformationen. Seine Beschäftigten schult der Volkswagen Konzern regelmäßig im Hinblick auf Umweltschutz und Umwelt-Compliance. Gemäß der KRL sind alle Produktions- und Entwicklungsstandorte im Konzern außerdem aufgefordert, ihre Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 zertifizieren oder nach dem EcoManagement and Audit Scheme (EMAS) validieren zu lassen.
Um den internationalen Rahmenwerken und Anforderungen zu entsprechen, hat der Volkswagen Konzern 2022 ein Responsible Supply Chain System (ReSC-System) implementiert. Das System hat zum Ziel, besonders hohe Risiken in der Lieferkette im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen sowie Umwelt zu erkennen und angemessen zu adressieren.
Die Verantwortlichkeiten des Volkswagen Konzerns im Bereich Umwelt sind klar geregelt. Die konzernweite Steuerung des operativen Umweltschutzes verantwortet der Chief Executive Officer (CEO) der Marke Volkswagen Pkw und der Konzernsteuerkreis Umwelt und Energie (KSK-UE), der von zahlreichen Fachgremien unterstützt wird. Dieser informiert den Konzernvorstand regelmäßig über umwelt- und energierelevante Themen. Der KSK-UE koordiniert konzernweit den Austausch und trifft Entscheidungen zu Umwelt- und Energiethemen. Zu seinen Aufgaben gehören die Implementierung von Ressourceneffizienzprogrammen und die Überwachung der Zielverwirklichung. Als oberstes Umweltgremium des Volkswagen Konzerns hat der KSK-UE eine zentrale Rolle in der umweltbezogenen Entscheidungsfindung. Weitere Gremien übernehmen die Steuerung wichtiger Einzelaspekte, wie zum Beispiel der Konzernsteuerkreis Flotten-Compliance. Klimabezogene Themen werden durch regelmäßige Sitzungen der Konzernsteuerkreise (mindestens sechsmal pro Jahr) sowie durch einen kontinuierlichen Austausch mit den Leitern der verschiedenen Forschungs- und Entwicklungseinheiten des Konzerns und der Marken sowie anderer Konzernfunktionen abgestimmt und gesteuert. Zur Unterstützung dieser Abstimmung wurden auf Konzernebene bereichs- und markenübergreifende Arbeitsstrukturen entwickelt. Diese Strukturen bauen auf der Tätigkeit von Gremien wie dem KSK-UE, dem Konzernlenkungsausschuss Produkt-Recycling und der Group Platform Nachhaltigkeit Produkt auf. Das Konzernregelungsmanagement ist zentraler Ansprechpartner für Konzernrichtlinien und überwacht den Gesamtprozess in Bezug auf alle KRL. Ein verantwortlicher Bereich hat die von ihm betreuten KRL und Anlagen mindestens jährlich auf Aktualität zu prüfen und sie erforderlichenfalls zu aktualisieren.
ÜBERGREIFENDE ZIELE UND METRIKEN
Reduktion der spezifischen Umwelteinflüsse durch die Produktion
Der Volkswagen Konzern strebt im Bereich der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge an, die selbst entwickelte Kennzahl Umweltentlastung Produktion (UEP) bis 2025 um 45 % pro Fahrzeug beziehungsweise Komponententeil gegenüber 2010 zu verbessern. Die UEP ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus fünf Kennzahlen: Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Wasserverbrauch, Lösemittelemissionen beziehungsweise flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds – VOC) und Beseitigungsabfälle.
Im Basisjahr 2010 lagen der Energieverbrauch bei 2.519 Kilowattstunden (kWh) je Fahrzeug, die CO2-Emissionen bei 1.096 Kilogrammje Fahrzeug, der Wasserverbrauch bei 4,54 m3 je Fahrzeug, der produktionsspezifische Abfall zur Beseitigung bei 23,3 Kilogramm je Fahrzeug und die VOC-Emissionen bei 4,13 Kilogramm je Fahrzeug.
Die Zielsetzung für die Reduktion der Umweltauswirkungen folgt einem Zielpfad von 2010 bis 2025 mit jährlichen Zwischenzielen. Die Fortschritte werden jährlich überwacht, überprüft und öffentlich kommuniziert.
Eine Vielzahl erfolgreich umgesetzter Maßnahmen wirkte sich auch 2024 positiv auf die Entwicklung der spezifischen Umweltkennzahlen pro Fahrzeug aus. Die UEP verbesserte sich von −44,2 % im Jahr 2023 auf −48,5 % im Jahr 2024. Das Ziel von 45 % Verbesserung bis 2025 wurde damit bereits im Jahr 2024 erreicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt Veränderungen der spezifischen Umweltkennzahlen pro Fahrzeug und macht Veränderungen gegenüber dem Basisjahr 2010 sichtbar.
pro Fahrzeug |
|
Einheit |
|
2024 |
|
2023 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Umweltentlastung Produktion (UEP) |
|
% |
|
−48,5 |
|
−44,2 |
||||||
Spezifischer Energiebedarf |
|
% |
|
−21,5 |
|
−21,0 |
||||||
Spezifische CO2-Emissionen |
|
% |
|
−62,8 |
|
−51,0 |
||||||
Spezifische VOC-Emissionen |
|
% |
|
−67,5 |
|
−68,7 |
||||||
Spezifischer Wasserverbrauch |
|
% |
|
−27,1 |
|
−24,7 |
||||||
Spezifischer Abfall zur Beseitigung* |
|
% |
|
−79,4 |
|
−75,9 |
||||||
|
Das UEP Ziel steht im Einklang mit dem Leitbild Umwelt goTOzero und unterstützt die Erreichung der Klimaziele sowie die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz. Das Ziel leistet außerdem einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, insbesondere zu den Zielen SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 7 (bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), SDG 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und SDG 15 (Leben an Land).
Die Kennzahl UEP steht in direktem Zusammenhang mit den Umweltstandards ESRS E1, E2, E3 und E5. In Bezug auf Klimawandel (E1) werden im Rahmen der UEP die Kennzahlen Energieverbrauch und CO2-Emissionen pro Fahrzeug berücksichtigt. Hinsichtlich Umweltverschmutzung (E2) berücksichtigt die UEP die VOC-Emissionen pro Fahrzeug. Im Hinblick auf Wasserressourcen (E3) wird der Wasserverbrauch pro Fahrzeug einbezogen. Schließlich adressiert die UEP über die Bewertung von Abfällen zur Beseitigung auch das Thema Kreislaufwirtschaft (E5).
Reduktion der absoluten Umwelteinflüsse durch die Produktion
Mit der strategischen Vision der Zero Impact Factory strebt der Volkswagen Konzern an, dass die Umweltauswirkungen seiner Produktionsstandorte weltweit einheitlich und ganzheitlich gemessen und bewertet werden. Dafür wurden zwei eigenständige Methoden entwickelt: Die Site Checklist analysiert qualitative Aspekte eines Standorts in elf Handlungsfeldern, während die Impact-Points-Methode eine quantitative Bewertung der absoluten Umweltauswirkungen eines Standorts ermöglicht.
Im Rahmen der Impact-Points-Methode verfolgt der Volkswagen Konzern das konkrete Ziel, die absoluten negativen Umweltauswirkungen seiner Produktionsstandorte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Komponenten gegenüber 2018 stufenweise um 37,5 % bis 2030, um 68,8 % bis 2040 und anschließend weiter in Richtung bilanzieller Neutralität im Jahr 2050 zu reduzieren. Dieses Ziel löst 2025 das UEP-Ziel ab. Die Fortschritte werden jährlich überwacht, überprüft und ab dem Berichtsjahr 2025 öffentlich kommuniziert.
Die Ziele zur Verringerung der Impact Points stehen im Einklang mit dem Leitbild Umwelt goTOzero. Sie unterstützen die Erreichung interner wie externer Klimaziele, die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Reduktion schädlicher Emissionen in Luft und Gewässer. Die Zielsetzung trägt zur Erreichung der übergeordneten SDGs bei, insbesondere zu den Zielen SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 7 (bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), SDG 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und SDG 15 (Leben an Land).
Die Messung der Umweltauswirkungen der Produktion mittels Impact Points bildet die methodische Grundlage zur Erreichung unserer Vision einer Produktion mit minimalen Auswirkungen auf die Umwelt. Nachfolgende Abbildung zeigt die damit einhergehende Transition von der Steuerungskennzahl UEP hin zu den Impact Points.
Die Impact-Points-Methode wurde in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern, insbesondere mit der Technischen Universität Berlin, entwickelt und in zwei wissenschaftlichen Veröffentlichungen publiziert. Diese sind öffentlich unter https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0959652622052209 und https://www.mdpi.com/2071-1050/16/7/3011 abrufbar. Die Impact-Points-Methode basiert auf der Methode der ökologischen Knappheit, die die Wirkung von Schadstoffemissionen und Ressourcenentnahmen auf die Umwelt bewertet. Dabei werden aktuelle Umweltbelastungen in Relation zu den gesellschaftspolitisch als zulässig angesehenen Belastungen gesetzt. Diese sogenannten Belastbarkeitsgrenzen wurden für die Impact-Points-Methode aus nationalen Gesetzgebungen, internationalen Zielen sowie aus wissenschaftlichen Prinzipien abgeleitet. Die Impact-Points-Methode berücksichtigt dabei sechs übergeordnete Umweltaspekte:
- Primärenergie und Kraftwerksemissionen beziehen sich auf die Bereitstellung und Transmission von Energie durch die Energieinfrastruktur sowie Emissionen am Kraftwerk wie VOC, Stickoxide (NOx) und Staub (Particulate Matter, PM).
- CO2-Emissionen umfassen den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) direkt am Standort (Scope 1) beziehungsweise indirekt durch Energiebezug (Scope 2).
- Luftschadstoffe beinhalten den lokalen Ausstoß von Luftschadstoffen wie VOC, Stickoxide und Staub direkt am Standort.
- Wasserentnahme berücksichtigt die lokale Wasserentnahme sowie die Nutzung der externen Frischwasserinfrastruktur.
- Abwasser bezieht sich auf die Einleitung von Schadstoffen wie Stickstoff (N), Phosphor (P), Nickel (Ni) und Zink (Zn) in lokale Gewässer sowie die Nutzung von externer Abwasserinfrastruktur.
- Abfälle berücksichtigen sowohl die Transporte als auch die Entsorgungsprozesse für die in der Produktion entstehenden Abfälle (zum Beispiel Deponierung, thermische und stoffliche Verwertung oder Nutzung als Ersatzrohstoffe).
Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen wird im Rahmen der Impact-Points-Methode eine standardisierte Vorgehensweise analog zur Ökobilanzierung angewandt. Zunächst wird ein Dateninventar erstellt (Sachbilanz). Anschließend erfolgt die Ermittlung der Umweltauswirkungen je Umweltaspekt durch Multiplikation mit sogenannten Ökofaktoren (Wirkungsabschätzung). Die Höhe eines Ökofaktors beschreibt die Relevanz des jeweiligen Umweltaspekts, wie beispielsweise CO2e-Emissionen, im Vergleich zu anderen Aspekten. Die Ökofaktoren berücksichtigen dabei sowohl planetare Grenzen als auch politische Zielsetzungen der Länder, in denen der Volkswagen Konzern Produktionsstandorte betreibt. So erzeugt die Wasserentnahme an einem Standort mit geringem lokalen Wasserrisiko weniger Impact Points als an einem Standort mit hohem lokalen Wasserrisiko. Hieraus ergibt sich eine Gewichtung der Umweltaspekte.
Die nachfolgende Abbildung zeigt eine schematische Darstellung des Berechnungsweges zur Impact-Points-Methode.
Die Kennzahl der Impact Points steht in direktem Zusammenhang mit den Umweltstandards ESRS E1, E2, E3 und E5. In Bezug auf Klimawandel (E1) berücksichtigen die Impact Points sowohl die Umweltaspekte Primärenergie und Kraftwerksemissionen als auch CO2-Emissionen. Hinsichtlich Umweltverschmutzung (E2) bezieht die Methode die Umweltaspekte Luftschadstoffe und Abwasser ein. Im Hinblick auf Wasser (E3) wird der Umweltaspekt Wasserentnahme berücksichtigt. Schließlich adressieren die Impact Points über den Umweltaspekt Abfall auch das Thema Kreislaufwirtschaft (E5).
Berücksichtigung qualitativer Umweltaspekte in der Produktion
Die intern entwickelte Site Checklist stellt neben den Impact Points die zweite Bewertungsmethode im Rahmen der strategischen Vision Zero Impact Factory dar. Mit ihr wird die Umsetzung festgelegter Kriterien hinsichtlich umweltbezogener Eigenschaften einer Fabrik in elf Handlungsfeldern nachverfolgt. Der Volkswagen Konzern strebt für seine Produktionsstandorte bis zum Jahr 2030 im Mittel mindestens einen Erfüllungsgrad von 60 % der Site Checklist an. Bis 2040 soll dieser Wert auf 73,4 % und bis 2050 auf 87,2 % steigen. Diese Zielsetzung gilt für Produktionsstandorte, die Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Komponenten herstellen. Im Basisjahr 2022 lag die Absprungbasis konzernweit bei 44,5 % durchschnittlicher Erfüllung der Site Checklist. Über die Zielerreichung wird ab dem Jahr 2025 öffentlich berichtet.
Die Zielsetzung trägt zur Erreichung der übergeordneten SDGs bei, insbesondere zu den Zielen SDG 6 (sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 7 (bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), SDG 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und SDG 15 (Leben an Land).
Die Site Checklist wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzernfachbereichen, Marken und Gesellschaften entwickelt und orientiert sich an internen sowie externen Vorgaben wie beispielsweise dem EU Green Deal und der EU-BREF-Dokumentation für die besten verfügbaren Technologien (BAT).
Die Site Checklist umfasst elf Handlungsfelder mit insgesamt über 140 überwiegend qualitativen Umweltkriterien: Umwelt Compliance, Architektur und Wahrnehmung, Planung, Digitalisierung, Wasser, Energie und CO2, Material, Boden, Biodiversität, Schadstoffe sowie Mobilität.
Die Handlungsfelder und Kriterien der Site Checklist werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf aktualisiert. Die Standorte bewerten jedes Kriterium als erfüllt oder nicht erfüllt. Kriterien dürfen dabei nur als erfüllt bewertet werden, wenn dies mit geeigneten Prüfnachweisen belegt ist. Zulässige Nachweise und Mindestkriterien sind in einem internen Leitfaden definiert. Aus der Erfüllung der Einzelkriterien ergibt sich für jedes der elf Handlungsfelder ein Erfüllungsgrad zwischen 0 % (kein Kriterium erfüllt) und 100 % (alle Kriterien erfüllt). Die Standortergebnisse berechnen sich jeweils als Mittelwert dieser Erfüllungsgrade, wobei alle Handlungsfelder gleich gewichtet werden. Das Konzernergebnis ergibt sich schließlich als Mittelwert aller Standortergebnisse.
Die Methode der Site Checklist mit ihren elf Handlungsfeldern steht in direktem Zusammenhang mit den Umweltstandards ESRS E1 bis E5. Ein Bezug zum Thema Klimawandel (E1) wird insbesondere über die Handlungsfelder Energie und CO2 und Mobilität hergestellt. Die Handlungsfelder Boden und Schadstoffe stehen in direktem Zusammenhang mit dem Thema Umweltverschmutzung (E2). Hinsichtlich Wasser (E3) enthält die Site Checklist ein gleichnamiges Handlungsfeld mit entsprechenden Bewertungskriterien. Das Handlungsfeld Biodiversität steht in Zusammenhang mit dem Thema Biologische Vielfalt und Ökosysteme (E4). Schließlich adressiert das Handlungsfeld Material das Themenfeld Kreislaufwirtschaft (E5).
Erhöhung der Anzahl von Zuliefernden mit Umweltzertifizierungen
Der Volkswagen Konzern verfolgt das Ziel, seine Umweltauswirkungen in der vorgelagerten Lieferkette zu verbessern. Dafür wurde im Rahmen der regenerate+ das Ziel gesetzt, bis 2040 nachweisen zu können, dass mehr als 95 % der direkten Lieferanten, basierend auf ihrem Umsatzanteil am Gesamtbeschaffungsvolumen, ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (zum Beispiel gemäß ISO 14001 oder EMAS) etabliert haben. Das Ziel gilt für Lieferanten mit Produktionsstandorten, an denen mehr als 100 Arbeitskräfte beschäftigt sind. Als Ausgangspunkt für die Fortschrittsmessung dient das Jahr 2023, in dem 80 % der Lieferanten bereits ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem besaßen. Im Berichtsjahr konnte der Anteil auf 85 % erhöht werden.
Verschriftlicht wurde das Ziel auch im Code of Conduct für Geschäftspartner. Seit 2022 ist ein Nachweis darüber im Rahmen des Volkswagen Konzern Sustainability Ratings (S-Rating) erforderlich.
Zur Erreichung des Ziels bis 2040 werden die Fortschritte jährlich durch das Nachhaltigkeitsmanagement der Beschaffung überwacht. Die Methodik basiert auf einem standardisierten Fragebogen zur Selbsteinschätzung, dessen Angaben und Dokumente von einem externen Dienstleister zentral überprüft und validiert werden. Zudem erfolgt eine Risikoanalyse unter Einbeziehung von Daten externer Dienstleister und risikobasierten Audits. Damit sollen auf die Zielerreichung hingewirkt und regelmäßige Abweichungen frühzeitig erkannt werden.
Einheitliche Erfassung von Umweltdaten
Die Umweltdaten der Standorte stellen eine wichtige Grundlage für die Ermittlung quantitativer Kennzahlen dar, die in den Kapiteln ESRS E1 bis E5 berichtet werden (für eine Beschreibung des Berichtsumfangs der Kapitel unter Umweltinformationen, siehe Berichtsumfang des Kapitels „Allgemeine Informationen“). Mit der internen Konzernnorm VW 98000 legt der Volkswagen Konzern fest, wie diese sogenannten Umweltindikatoren innerhalb des Unternehmens einheitlich ermittelt und dokumentiert werden sollen. Insgesamt werden circa 200 Umweltindikatoren auf Standortebene erfasst und über das interne Umweltinformationssystem (UIS) berichtet. Die Bereitstellung der Umweltindikatoren liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Standorts.
Für die Erfassung von Umweltindikatoren sind grundsätzlich folgende Verfahren zulässig: Mit höchster Priorität sollen direkte Messungen physikalischer Größen erfolgen. Dies beinhaltet beispielsweise die Messung der Abwassermengen mittels Durchflussmessgeräten, die Ermittlung der Abfallmengen mittels Wiegen oder die Ablesung von Energieverbräuchen an Energiezählern. Mit nachrangiger Priorität ist eine Berechnung von Umweltindikatoren aus Messgrößen zulässig, falls eine direkte Messung technisch oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Dies gilt etwa für die freigesetzte Menge an CO2e aus der Nutzung von Brennstoffen oder die Emission von Schadstoffen ins Abwasser, welche üblicherweise auf Grundlage von Stichprobenmessungen extrapoliert wird. Mit geringster Priorität ist eine Schätzung von Indikatoren auf Basis nachvollziehbarer Annahmen zulässig – beispielsweise einer proportionalen Abhängigkeit der Abfallmenge von der gefertigten Stückzahl. Grundsätzlich müssen alle angewandten Verfahren durch unabhängige Dritte, wie beispielsweise Zertifizierer oder Wirtschaftsprüfer, nachvollziehbar und prüfbar sein.
Umweltangaben werden in den Abschnitten unter Umweltinformationen entsprechend der ESRS-Anforderungen für den E1-5 (Energie), E1-6 (THG-Emissionen), E2-4 (Emissionen in Luft und Wasser) und E4-SBM3 (biodiversitätssensible Gebiete) für den Volkswagen Konzern und Gesellschaften mit operativer Kontrolle erhoben (gemäß Berichtsumfang des Kapitels „Allgemeine Informationen“). Kennzahlen die über diese Offenlegungsanforderungen hinausgehen, werden für die Gesellschaften mit operativer Kontrolle freiwillig berichtet.