Geschäftsbericht 2024

Anhang

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2024 sind Änderungen an IAS 1 anzuwenden, welche die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Betroffen sind insbesondere Verbindlichkeiten, deren Fälligkeitsdatum an bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) geknüpft ist. Dabei ist für die Klassifizierung entscheidend, ob am Abschlussstichtag die vertragliche Möglichkeit besteht, die Erfüllung um mindestens 12 Monate aufzuschieben.

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 sind Änderungen an IAS 7/IFRS 7 umzusetzen, aus denen zusätzliche Anhangangaben über Lieferkettenfinanzierungen – insbesondere Reverse-Factoring-Vereinbarungen – resultieren. Hierdurch sollen deren Auswirkungen auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter werden. In diesem ersten Berichtsjahr 2024 sind keine Angaben zu den Vorjahren zu machen beziehungsweise anzupassen. In die unterjährigen Zwischenberichte mussten ebenfalls keine solchen Angaben aufgenommen werden, so dass sie erstmalig zum 31. Dezember 2024 im erforderlichen Umfang gemacht werden. Weitere Angaben zu Reverse Factoring finden sich unter den Angaben „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ sowie „Finanzrisikomanagement und Finanzinstrumente“.

Ferner wurden Änderungen an IFRS 16 vorgenommen, die auch seit dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind. Im Kern zielen diese Änderungen darauf ab, dass im Rahmen einer Sale and Leaseback-Transaktion variable Leasingzahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, als Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen sind.

Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2024 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bis zum 31. Dezember 2024 verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Standard/Interpretation

 

Veröffent­licht durch das IASB

 

Anwen­dungs­pflicht1

 

Über­nahme durch EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 9/IFRS 7

 

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

 

30.05.2024

 

01.01.2026

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 9/IFRS 7

 

Verträge zur Lieferung natur­abhängiger Energien

 

18.12.2024

 

01.01.2026

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 18

 

Darstellung und Angaben im Abschluss

 

09.04.2024

 

01.01.2027

 

Nein

 

Auswirkungen werden derzeit analysiert.

IFRS 19

 

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

 

09.05.2024

 

01.01.2027

 

Nein

 

Keine Auswirkungen

IAS 21

 

Währungsumrechnung bei fehlender Umtauschbarkeit

 

15.08.2023

 

01.01.2025

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards – Volume 112

 

28.07.2024

 

01.01.2026

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

1

Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG.

2

Geringfügige Änderungen an einer Reihe von IFRS (IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7).

Vorjahreskorrektur gemäß IAS 8

Im Berichtsjahr wurde festgestellt, dass Verpflichtungen zur Gewährung von Nebenleistungen bei der Ermittlung der Rückstellung für Zeitwertguthaben nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Der Fehler wurde in Übereinstimmung mit IAS 8 korrigiert, indem die betroffenen Posten des Konzernabschlusses für die Vorjahre entsprechend angepasst wurden.

Aus der retrospektiven Korrektur resultierte eine Veränderung des Eigenkapitals jeweils zum 31. Dezember 2023/ 1. Januar 2024 sowie zum 1. Januar 2023. Diese ist auf die Erhöhung der Sonstigen Rückstellungen sowie die Erfassung von latenten Ertragssteueransprüchen zurückzuführen. Auf die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung und die Kapitalflussrechnung hat die Berücksichtigung der zusätzlichen Nebenleistungen keine wesentlichen Auswirkungen. Die Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst.

Die nachstehenden Tabellen fassen die Auswirkungen auf die Bilanz zusammen.

Auswirkungen Vorjahreskorrektur auf Bilanz – 1. Januar 2023

 

 

AUSWIRKUNGEN VORJAHRESKORREKTUR ZUM 1. JANUAR 2023

Mio. €

 

Zuvor berichtet

 

Anpassung

 

Angepasst

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

339.853

 

283

 

340.136

Latente Ertragsteueransprüche

 

12.929

 

283

 

13.212

Eigenkapital

 

178.328

 

−659

 

177.669

Gewinnrücklagen

 

137.272

 

−659

 

136.613

Langfristige Schulden

 

202.961

 

796

 

203.757

Sonstige Rückstellungen

 

21.283

 

796

 

22.079

Kurzfristige Schulden

 

182.723

 

146

 

182.869

Sonstige Rückstellungen

 

24.596

 

146

 

24.742

Auswirkungen Vorjahreskorrektur auf Bilanz – 31. Dezember 2023

 

 

AUSWIRKUNGEN VORJAHRESKORREKTUR ZUM 31. DEZEMBER 2023

Mio. €

 

Zuvor berichtet

 

Anpassung

 

Angepasst

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

360.694

 

311

 

361.005

Latente Ertragsteueransprüche

 

13.940

 

311

 

14.251

Eigenkapital

 

189.912

 

−726

 

189.186

Gewinnrücklagen

 

147.830

 

−726

 

147.104

Langfristige Schulden

 

204.552

 

875

 

205.427

Sonstige Rückstellungen

 

21.636

 

875

 

22.511

Kurzfristige Schulden

 

205.874

 

162

 

206.036

Sonstige Rückstellungen

 

23.881

 

162

 

24.042