Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Wir wollen unserer rechtlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nur im eigenen Konzern, sondern auch in unserer Lieferkette gerecht werden.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND RISIKEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT DER STRATEGIE UND DEM GESCHÄFTSMODELL
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Volkswagen Konzerns betrachtet. Aufgrund der Komplexität der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette besteht eine gewisse Intransparenz über tatsächliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Daher wurden der Bewertung dieser Auswirkungen konservative Annahmen zugrunde gelegt. Detaillierte Informationen hierzu befinden sich im Kapitel „Allgemeine Informationen“ unter „Vorgehensweise und Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse“.
Die Wesentlichkeitsanalyse ergab, dass Arbeitskräfte von direkten und indirekten Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wesentlich durch positive und negative Auswirkungen betroffen sind, beziehungsweise sein können. Dies gilt insbesondere für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Als Lieferanten zählen auch Joint Ventures, die gleichzeitig als Lieferanten agieren.
Unter Lieferanten der vorgelagerten Wertschöpfungskette fallen zum Beispiel Produzenten von Bauteilen für die Automobilproduktion, Maschinen, Werkzeugen und Ausrüstung, aber auch Rohstoffproduzenten. Als Lieferanten der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind beispielsweise Recyclingdienstleiser einzuordnen. Ebenfalls berücksichtigt werden Lieferanten, die im Produktentstehungsprozess nicht eindeutig der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette zugeordnet werden können. Darunter fallen zum Beispiel IT-Services, Bauunternehmen, Kantinen- und Reinigungsdienstleister.
Im Rahmen des Managamentkonzepts Responsible Supply Chain Systems (ReSC-System) und den darin verankerten Maßnahmen, wie dem Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS) und dem Human Rights Focus System (HRFS), sowie verschiedener Audits bei Lieferanten, hat der Volkswagen Konzern ein Verständnis dafür entwickelt, inwiefern Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen und Arbeitskräfte, die in einem bestimmten Umfeld arbeiten, beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten ausführen, stärker von Auswirkungen betroffen sein können. In Einzelfällen zählen dazu beispielsweise junge Arbeitskräfte und Wanderarbeiter. Diese Erkenntnisse sind in die Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen.
Auswirkungen im Bereich Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette
Der Volkswagen Konzern hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche positive Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt, wobei die Auswirkung im näheren Geschäftsumfeld, zum Beispiel bei direkten Lieferanten und deren Vertragspartnern, höher eingeschätzt wird. Die positive Auswirkung kann bereits in Form von besseren Arbeitsbedingungen sichtbar sein und begründet sich auf der Weitergabe der Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen Konzerns, anlassbezogenen beziehungsweise risikobasierten Kontrollen sowie weiteren Maßnahmen.
Die positive Auswirkung entsteht beispielsweise durch die Verwendung des Code of Conduct für Geschäftspartner, der unter anderem die Arbeitsbedingungen in den Fokus rückt und sicherstellen soll, dass relevante Nachhaltigkeitsaspekte bei direkten Lieferanten berücksichtigt werden. Die Arbeitskräfte können dadurch von verbesserten Arbeitsbedingungen, wie der Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorgaben und Gesundheitsschutz, profitieren.
Über den Code of Conduct für Geschäftspartner hinaus existieren Projekte wie Cobalt for Development, bei dem Arbeitskräfte, darunter auch artisanale Kleinbergbauern, in der Region des Rohstoffabbaus in der Demokratischen Republik Kongo unterstützt werden. Die Arbeitsbedingungen können unter anderem durch Schulungen zu Arbeitsschutz und Gesundheit sowie durch die Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung verbessert werden. Auch Arbeitskräfte, wie Kleinbauern, die in der Kautschukverarbeitung in Indonesien tätig sind, sind im Besonderem von der positiven Auswirkung betroffen. Durch Schulungen können die Kleinbauern befähigt werden, sich einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, indem sie effiziente Wege zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Qualität und Anbaumethoden erlernen.
Weiterhin hat der Volkswagen Konzern über die Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche und potenzielle negative Auswirkung für Lieferanten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert, die über einen mittelfristigen Zeithorizont wirken kann. In Einzelfällen kam es dazu, dass direkte Lieferanten sich nicht an die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner gehalten haben. Dies kann sich in Form unzureichender Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, unsicheren Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen ausdrücken.
Die folgenden Beispiele beschreiben zwei Regionen beziehungsweise Branchen, die von dieser Auswirkung besonders betroffen sind. Im Rahmen von Sozial-Standard-Audits wurde identifiziert, dass exzessive Überstunden insbesondere im Beschaffungsmarkt China häufig und weitverbreitet auftreten. Zudem wurde durch eine interne Analyse ein hohes Risiko in der Logistikbranche identifiziert, Anforderungen des Volkswagen Konzerns zu Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ausreichend einzuhalten.
Auswirkung im Bereich Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Der Volkswagen Konzern hat über die Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche positive Auswirkung auf die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt. Die Einhaltung und Weitergabe von Nachhaltigkeitsanforderungen durch Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und die Durchführung risikobasierter und anlassbezogener Lieferantenaudits zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen können dazu beitragen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu fördern. Für die Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette kann diese Auswirkung in Form von diskriminierungsfreier Entlohnung spürbar werden.
Auswirkungen im Bereich Sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Der Volkswagen Konzern hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse in Einzelfällen eine tatsächliche positive Auswirkung auf potenziell von Kinder- und Zwangsarbeit betroffene Gruppen und die Einhaltung sonstiger arbeitsbezogener Rechte, in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dadurch werden die Rechte von Rechteinhabenden gestärkt, um beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit zu vermeiden. Maßnahmen, die dazu beitragen, sind zum Beispiel die Einhaltung und Weitergabe von Nachhaltigkeitsanforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner und die Durchführung risikobasierter und anlassbezogener Lieferantenaudits zur Einhaltung der Anforderungen. Hierdurch wird die Einhaltung sonstiger arbeitsbezogener Rechte vor allem bei direkten Lieferanten gefördert. Weiterhin werden im Rahmen eines Projekts im Glimmerabbau alternative Einkommensquellen für Eltern geschaffen, sodass Familien genügend Einkommen generieren können und Kinder nicht arbeiten müssen, sondern zur Schule gehen können.
Außerdem hat die Wesentlichkeitsanalyse eine tatsächliche negative Auswirkung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben. Diese entsteht, wenn Lieferanten sich in Einzelfällen nicht an die Vorgaben aus dem Code of Conduct für Geschäftspartner halten. Hierbei stehen unter anderem Batterielieferketten im Fokus, da hier Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel Kinder- oder Zwangsarbeit auftreten können.
Finanzielles Risiko der Arbeitsverhältnisse in der Wertschöpfungskette
In der Wesentlichkeitsanalyse wurde das wesentliche mittelfristige finanzielle Risiko der unzureichenden Berücksichtigung von Menschenrechten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Volkswagen Konzerns identifiziert. In besonderem Maße hat dies Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse in der Wertschöpfungskette. Das Risiko resultiert aus der Möglichkeit, dass die Einhaltung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette unzureichend berücksichtigt wird. Ein mögliches Risiko ist das Vorkommen von Kinderarbeit in den Batterielieferketten. Als Folge kann es zu Verstößen gegen geltendes Recht oder damit zusammenhängenden Meldeverfahren kommen und in möglichen Straf- beziehungsweise Kompensationszahlungen für den Volkswagen Konzern münden. Eine weitere mögliche Konsequenz ist die Einschränkung des Marktzugangs (Einfuhrstopps), was in Volumenverlusten resultieren kann. Ein nachträgliches Aufdecken von Verstößen kann zudem zu Rückrufen und erheblichen Nacharbeitsaufwänden für bereits gelieferte Fahrzeuge führen. Zusätzlich sind Reputationsschäden zu erwarten.
Zusammenspiel mit der Strategie und dem Geschäftsmodell
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen und das finanzielle Risiko haben Einfluss auf die Wertschöpfungskette des Konzerns. Übergeordnet findet das Thema Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ Berücksichtigung. Dabei steht die Gestaltung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Lieferketten im Fokus. Im Bereich Beschaffung haben wir bereits eine umfangreiche Überarbeitung des Strategieprogramms gestartet, das unter anderem auf die Stärkung der Nachhaltigkeit und die Umsetzung der regenerate+ abzielt.
Der Volkswagen Konzern reagiert auf die negativen Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsbedingungen und Sonstige arbeitsbezogene Rechte. Hier wirken unter anderem präventive Maßnahmen des ReSC-System wie die Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner, das Sustainability Rating (S-Rating), Schulungen für Lieferanten, das HRFS sowie Maßnahmen zur Mitigation und Abhilfe, wie beispielsweise der Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) und Lieferantenaudits. Mit diesen Maßnahmen wird ebenfalls das Risiko im Bereich der sonstigen arbeitsbezogenen Rechte adressiert. Diese Maßnahmen gelten für direkte Lieferanten und teilweise für indirekte Lieferanten, wie auch in der Grafik zum ReSC-System unter „Managementkonzept: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ abgebildet.
Um negative Auswirkungen auch in der tiefergelagerten Lieferkette (indirekte Lieferanten) adressieren zu können, hat der Volkswagen Konzern 18 Hochrisikorohstoffe identifiziert. Dazu wurde ein Managementsystem, das RMDDMS, aufgebaut, mit Hilfe dessen Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und entsprechende Minderungsmaßnahmen umgesetzt werden, sowie Transparenz in relevanten Lieferketten geschaffen wird.
Die Maßnahmen können dazu führen, dass Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen Konzerns in Bezug auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte, wie Arbeitszeiten, angemessene Löhne und Arbeitssicherheit, verhindert werden. Dies führt dazu, dass Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette in ihren Rechten gestärkt werden und bei Nichteinhaltung auch Abhilfe einfordern können.
Durch die genannten Maßnahmen kann der Volkswagen Konzern auch die positiven Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte fördern. Weitere Bestandteile der Maßnahmen, die sich positiv auswirken können, sind Projekte und die Zusammenarbeit in Multi-Stakeholder-Initiativen, wie zum Beispiel dem NAP Branchendialog und der Responsible Business Alliance (RBA), das HRFS-Fokusthema Existenzsichernde Löhne und die Arbeitsgruppen des Branchendialogs. Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung aller Maßnahmen in diesem Handlungsbereich befinden sich unter „Maßnahmen: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.
MANAGEMENTKONZEPT: ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Die Achtung von Menschenrechten ist für den Volkswagen Konzern ein zentrales Anliegen. Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit bekennen wir uns umfassend zur Menschenrechtsverantwortung.
Um den menschen- und umweltrechtlichen Verpflichtungen speziell in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gerecht zu werden, hat der Volkswagen Konzern das Managementkonzept ReSC-System in der Beschaffung entwickelt. Dieses setzt bereits vor dem Zustandekommen einer Vertragsbeziehung ein und damit auch vor der konkreten Verhandlung von Lieferzeiten und Einkaufspreisen. Die Umsetzung der darin verankerten Sorgfaltspflichten erstreckt sich auf die direkten Lieferanten des Volkswagen Konzerns in der vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette.1 Anlass- und risikobezogen werden auch indirekte Lieferanten einbezogen.
Ziel des Managementkonzepts ist es, aufbauend auf einer Risikoanalyse, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Lieferkette des Volkswagen Konzerns zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Es soll außerdem helfen, Verstöße zu identifizieren als auch zu beenden und die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten kontinuierlich zu verbessern.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, auf tatsächliche negative Auswirkungen auf die oben genannten Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessene Unterbringung und Wasser- und Sanitäreinrichtungen) von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu reagieren. Hierdurch soll gleichzeitig das finanzielle Risiko der Volkswagen AG, welches durch tatsächliche negative Auswirkungen auf arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bedingt wird, reduziert werden.
Weiterhin sollen positive Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, sonstige arbeitsbezogene Rechte und Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung sowie Vielfalt) von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erzielt werden.
Das ReSC-System beinhaltet die folgenden aufeinander aufbauenden Elemente:
Risikoanalyse: Eine regelmäßige Risikoanalyse dient dazu, potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte auf Lieferantenebene zu ermitteln. Die Prozesse zur Risikoanalyse stellen den ersten Schritt des ReSC-Systems dar. Basierend auf der ermittelten Risikoklasse für bestimmte Geschäftsmodelle und Länder wird den Lieferanten ein Maßnahmenpaket zur Prävention und Mitigation der identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen zugeordnet, um vergabefähig zu sein. Eine detaillierte Beschreibung der Risikoanalyse erfolgt unter „Maßnahmen: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.
Standardmaßnahmen: Zu diesen präventiven, wie reaktiven Maßnahmen gehören die Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte Lieferanten, der SCGM, das Medienscreening, das S-Rating sowie die Qualifizierung von Lieferanten und Beschäftigten.
Vertiefungsmaßnahmen: Diese umfassen das HRFS, das RMDDMS und die Zusammenarbeit mit externen Partnern zur Weiterentwicklung des Konzepts Nachhaltigkeit in der Lieferkette.
Responsible Supply Chain System (ReSC-System)
Der Volkswagen Konzern achtet und fördert weltweit die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit sowie moderner Sklaverei und Menschenhandel wird im Konzern abgelehnt. Aufgrund dessen sind die Erwartungen an das Verhalten von Geschäftspartnern in Bezug auf zentrale Menschenrechte im Code of Conduct für Geschäftspartner formuliert worden. In diesem sind unter anderem auch Umwelt-, Sozial- und Compliance-Standards enthalten sowie die Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzgesetzen und Einhaltung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Grundrechte bei der Arbeit einschließlich Bestimmungen zu prekären Beschäftigungsverhältnissen. Um die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner auch in die tiefergelagerte Lieferkette weiterzugeben, verpflichtet der Volkswagen Konzern seine Lieferanten, diese Anforderungen an ihre direkten Geschäftspartner weiterzureichen.
Die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner basieren unter anderem auf den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-Leitsätze) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Grundlage des Code of Conduct sind jedoch nicht nur internationale Standards, sondern auch Ziele, Regeln und Richtlinien des Volkswagen Konzerns.
Anlassbezogen wird überprüft, ob der Code of Conduct für Geschäftspartner mit den aufgeführten internationalen Standards und Rahmenwerken im Einklang steht. Falls notwendig, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte Lieferanten ist als Standardmaßnahme im ReSC-System integriert. Somit sind auch entsprechende Grundsätze im Rahmen des Managementkonzepts verankert.
Unseres Erachtens ist ein kontinuierlicher Dialog zwischen den Stakeholdern und dem Volkswagen Konzern zu Grundsätzen und Umsetzungsfragen wichtig. Für Unternehmen ist es oft herausfordernd, konkrete und objektive Informationen zu erhalten, die eine umfassende Einschätzung menschenrechtsrelevanter Situationen ermöglichen. Um weitere Fortschritte zu erreichen, suchen wir daher die Kooperation und den Dialog mit relevanten nationalen und internationalen Akteuren, zum Beispiel über Multi-Stakeholder-Initiativen. Außerdem stehen wir auch kontinuierlich im Austausch mit internen Stakeholdern, wie dem Beschaffungsnetzwerk Nachhaltigkeit2, wenn es zum Beispiel um die Weiterentwicklung, Anpassung oder Prüfung der Methodik zur Nachhaltigkeitsbewertung von Lieferanten oder des ReSC-Systems geht. Darüber hinaus fließen Informationen aus Branchen- und Lieferketteninitiativen sowie international anerkannte Standards und Normen in die kontinuierliche Weiterentwicklung ein und finden bei der Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten Berücksichtigung. So wurden auch bei der Entwicklung des ReSC-Systems Perspektiven von Stakeholdern berücksichtigt, beispielsweise durch die Auswertung von externen Studien. Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen, durch die die Ansichten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden, sind exemplarisch unter „Verfahren: Einbeziehung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“ beschrieben.
Im Kontext des ReSC-Systems sind zudem Prozesse definiert, die Abhilfe für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ermöglichen sollen, die von tatsächlichen negativen Auswirkungen betroffen sind.
Um Hinweise auf Risiken oder Verstöße systematisch zu bearbeiten, wurde der sogenannte Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) im Rahmen des ReSC-Systems implementiert. Dieser dient der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte oder indirekte Lieferanten des Volkswagen Konzerns. Ein Teil hiervon kann nach abgeschlossener Sachverhaltsermittlung und entsprechenden Feststellungen auch die Definition von (Abhilfe-) Maßnahmen sein. Der Mechanismus ist über die Kanäle des Hinweisgebersystems des Volkswagen Konzerns zugänglich und für sämtliche potenziell betroffenen Stakeholder offen.
Zusätzlich werden im Rahmen des ReSC-Systems risikobasiert und anlassbezogen Vor-Ort-Überprüfungen bei Lieferanten durchgeführt. Werden Nachhaltigkeitsrisiken oder Verstöße festgestellt, wird in Abhängigkeit vom Gesamtergebnis des Audits ein Maßnahmenplan entwickelt und dessen Umsetzung nachgehalten. Detaillierte Informationen hierzu befinden sich unter „Maßnahmen: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.
Mehr Informationen zu bestehenden Abhilfeprozessen und verfügbaren Beschwerdekanälen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette finden sich unter „Verfahren: Abhilfe und Beschwerdekanäle“.
Im Berichtsjahr gab es Verletzungen gegen menschenrechtliche Schutzgüter des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinsichtlich der Arbeitskräfte von Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Diese können auch auf Hinweisen basieren, die im Vorjahr beim jeweiligen Aufklärungs-Office eingegangen sind, für die aber erst im Berichtsjahr eine Verletzung festgestellt wurde. Damit liegen auch Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Sinne der ESRS vor. Da sich das LkSG an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, an der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientiert, kann davon ausgegangen werden, dass die Verletzungen gegen Schutzgüter des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes insoweit Verstößen gegen diese Rahmenwerke entsprechen. Die Verletzungen gegen menschenrechtliche Schutzgüter des LkSG betreffen das Verbot der Zwangsarbeit und Sklaverei, das Verbot der Missachtung des Arbeitsschutzes, das Vorenthalten eines angemessenen Arbeitslohns, das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit und den Einsatz von Sicherheitskräften im Kontext von Menschenrechtsverletzungen.
Die Verantwortung für das übergeordnete Managementkonzept ist in dem zugehörigen Vorstandsressort verankert. Dabei trägt der Konzernvorstand Markengruppe Core die übergeordnete Verantwortung für die Konzernbeschaffung und somit auch für das ReSC-System. Zuständig für die operative Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen in den Lieferketten ist die Abteilung Konzernbeschaffung Nachhaltigkeit der Volkswagen AG.
Das ReSC-System wird durch die Konzernbeschaffung Nachhaltigkeit und in Abstimmung mit den Mitgliedern des Beschaffungsnetzwerks Nachhaltigkeit sowie der Group Compliance und Group Legal überprüft, und es werden Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Die Umsetzung des Managementkonzepts ist verbindlich und für kontrollierte Gesellschaften des Konzerns in einer Konzernrichtlinie verankert. Die Umsetzung des ReSC-Systems in lokale Richtlinien wird jährlich stichprobenartig bei den Gesellschaften abgefragt.
Die für die Implementierung des ReSC-Systems notwendigen Strukturen und Prozesse sind in Konzernrichtlinien und Prozessunterlagen festgehalten. Diese sind intern für diejenigen verfügbar, die für die Umsetzung des ReSC-Systems zuständig sind. Relevante Informationen sowie der Code of Conduct für Geschäftspartner werden außerdem öffentlich für potenziell betroffene Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unter anderem in Form von externen Berichterstattungsformaten zugänglich gemacht.
VERFAHREN: EINBEZIEHUNG VON ARBEITSKRÄFTEN IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Bei der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten des Volkswagen Konzerns werden durch unterschiedliche Formate die Perspektiven von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette einbezogen, um wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen geeignet begegnen zu können. Die übergeordnete operative Verantwortung für die Durchführung der Formate und die Integration der Erkenntnisse in das Unternehmenskonzept trägt die Leitung Konzernbeschaffung Nachhaltigkeit.3
Austauschformate mit Vertretenden von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Multi-Stakeholder-Initiativen und Vor-Ort-Projekte: Durch die Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen und Vor-Ort-Projekten erhält der Volkswagen Konzern Einblicke in die Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Der Volkswagen Konzern ist beispielsweise Mitglied in der Initiative Nationaler Aktionsplan (NAP) Branchendialog Automobilindustrie und der Responsible Mica Initiative (RMI) sowie ein Projektpartner von Cobalt for Development und Responsible Lithium Partnership. In regelmäßigen Arbeitsgruppentreffen arbeitet der Volkswagen Konzern gemeinsam mit anderen Mitgliedern und Partnern, darunter Vertretende von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wie NGOs oder Gewerkschaftsverbänden, an Themen wie Auditstandards und Maßnahmenkatalogen zur verbesserten Umsetzung von Sorgfaltspflichten und verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Ergebnisse finden im Rahmen des ReSC-Systems Berücksichtigung. Somit fließen die Perspektiven der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette je nach Initiative in unterschiedlicher Form in die Phasen der Risikoanalyse und Maßnahmenentwicklung in den Sorgfaltspflichtenprozess des Volkswagen Konzerns ein. Bei der Initiative Cobalt for Development wird die Wirksamkeit durch regelmäßige Dialoge überprüft.
Externe Veranstaltungen: Der Volkswagen Konzern ist Mitglied im UN Global Compact (UNGC). Im Rahmen dessen nahmen Vertretende des Konzerns im Jahr 2024 an der Konferenz „Roundtable Existenzsichernde Löhne – Verantwortungsvolle Einkaufspraktiken entlang der Lieferkette umsetzen“ teil, bei der Vertretende von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wie NGOs, Gewerkschaftsvertretende und die „Asia Floor Wage Alliance“ durch Vorträge und Dialogformate die Perspektiven der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette einbrachten. Im Berichtsjahr nahm der Volkswagen Konzern zusätzlich an der von der NGO Südwind initiierten Fachkonferenz „Sorgfaltspflichten im Transportbereich ─ Wege zur Umsetzung“ teil. In diesem Format wurden mit Unternehmensvertretenden, Gewerkschaften und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen diskutiert. Die gesammelten Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten fließen in die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichtenprozesse ein, insbesondere auf Ebene der Maßnahmenentwicklung.
Austauschformate mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Im Folgenden finden sich wesentliche Beispiele zu Austauschformaten mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wieder:
CASCADE Projekt: Seit 2021 übernimmt die Porsche AG im Rahmen des RMDDMS die Koordination und die Umsetzung des Projekts CASCADE zum Aufbau von Kapazitäten in der Provinz Jambi in Zentral-Sumatra (Indonesien) das gemeinsam mit dem globalen Reifenhersteller Michelin initiiert wurde. In Zusammenarbeit mit lokalen NGOs und Kautschukverarbeitungsbetrieben werden Maßnahmen entwickelt und implementiert, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Anwendung ökologischer und sozialer Praktiken zu fördern. Die Sichtweisen der Arbeitskräfte flossen zudem durch eine initiale Risikoanalyse ein. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird überprüft, indem die Perspektiven von betroffenen Bauern durch Interviews und Fragebögen eingeholt werden. Die gesammelten Erkenntnisse aus diesen Austauschformaten fließen in die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichtenprozesse ein, insbesondere auf Ebene der Maßnahmenentwicklung.
Auditformate: Mit Hilfe von Lieferantenaudits werden die Ansichten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette in Form von Befragungen (Interviews) direkt in die Erfüllung der Sorgfaltspflichten einbezogen. Zum Schutz der Arbeitskräfte der Lieferanten werden diese nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, und die Auswertungen werden anonymisiert behandelt. Die Befragungen der Arbeitskräfte von Lieferanten dienen dazu, Verstöße oder Risiken im Rahmen des Audits zu identifizieren. Auf Basis der festgestellten Abweichungen im Audit wird ein Maßnahmenplan entwickelt. Da die Interviewergebnisse direkten Einfluss auf die Maßnahmenpläne haben können, werden die Befragungen der Arbeitskräfte als wirksame Vorgehensweise angesehen, um die Ansichten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.
Erkenntnisse aus den Audits fließen auch in die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems, der Risikoanalyse und in die Entwicklung geeigneter Maßnahmen ein. Zu den Auditformaten zählen beispielsweise der RSCI-Auditstandard der Responsible Supply Chain Initiative e.V. (RSCI) und Volkswagen spezifische Standards wie VOC-Audits (S-Rating), der Sozial-Standard-Audits, die vor allem im Rahmen des HRFS Anwendung findet, und Rohstoffaudits. Weitere Informationen dazu finden sich unter „Verfahren: Einbeziehung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“.
Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM): Volkswagen hat zusätzlich ein Verfahren etabliert, welches es Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (einschließlich vulnerabler Gruppen) ermöglicht, ihre Interessen und Probleme jederzeit zu melden. Der Mechanismus ist für alle potenziell betroffenen Stakeholder wie Arbeitskräfte von Lieferanten sowie deren Vertretende wie Gewerkschaften oder zivilgesellschaftliche Akteure, NGOs oder Vertretende von Gemeinden in der Nähe der Produktionsstandorte offen. Der SCGM dient der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte oder indirekte Lieferanten des Volkswagen Konzerns und ist über die Kanäle des Hinweisgebersystems zugänglich. Werden Risiken oder Verstöße identifiziert, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Arbeitsgruppen im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen (beispielsweise der Initiative Drive Sustainability) sowie auch fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen befassen sich mit der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen im Allgemeinen. Durch das Mitwirken an den Arbeitsgruppen können die Expertinnen und Experten des Supply-Chain-Grievance-Mechanism-Teams potenzielle Optimierungsbedarfe für selbigen identifizieren. Dabei werden teilweise auch relevante Stakeholder wie NGOs als Vertretende von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette als Dialogpartner eingebunden. Mehr Informationen zu bestehenden Abhilfeprozessen und verfügbaren Beschwerdekanälen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette finden sich unter „Verfahren: Abhilfe und Beschwerdekanäle“.
VERFAHREN: ABHILFE UND BESCHWERDEKANÄLE
Das Hinweisgebersystem dient als zentrales Beschwerdeverfahren für den Volkswagen Konzern. Verantwortlich für die Koordination des konzernweiten Hinweisgebersystems ist das Zentrale Aufklärungs-Office in Wolfsburg. Die Grundsätze, Meldekanäle und Verfahren des Hinweisgebersystems des Volkswagen Konzerns werden im Kapitel „Informationen zur Unternehmensführung“ ausführlich beschrieben.
Hinweise auf mögliche Regelverletzungen (dazu zählen unter anderem Verletzungen gegen geltendes Recht oder auch unternehmenseigene Verhaltensgrundsätze) im eigenen Geschäftsbereich und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen, können Beschäftigte, Geschäftspartner und deren Arbeitskräfte, Kundinnen und Kunden sowie weitere Dritte jederzeit über die Kanäle des Hinweisgebersystems melden – auf Wunsch auch anonym.
Mögliche Meldekanäle und weiterführende Informationen zum Hinweisgebersystem, beispielsweise der Verfahrensordnung, sind auf der Website des Volkswagen Konzerns öffentlich zugänglich. Darüber hinaus werden Informationen zum Hinweisgebersystem den Geschäftspartnern durch den Code of Conduct für Geschäftspartner bereitgestellt. Die Geschäftspartner werden hierbei von uns verpflichtet, den ungehinderten Zugang zu dem vom Volkswagen Konzern eingerichteten Hinweisgebersystem zu ermöglichen und entsprechende Aufforderungen an die eigenen Zuliefernden weiterzugeben.
Neben diesem vom Volkswagen Konzern selbst betriebenen Beschwerdekanal sind außerdem externe Beschwerdemechanismen verfügbar. Diese werden im Kapitel „Beschäftigte und Fremdarbeitskräfte“ beschrieben.
Ansätze und Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen
Nach Eingang einer Beschwerde über die vom Hinweisgebersystem betreuten Meldekanäle wird diese zunächst dokumentiert. Betrifft die Beschwerde einen Sachverhalt ohne Beschäftigtenfehlverhalten im eigenen Geschäftsbereich, leitet das Hinweisgebersystem die Beschwerde unverzüglich an die jeweils zuständige Stelle innerhalb des Konzerns weiter, die thematisch für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist.
Potenzielle Menschenrechts- und Umweltverletzungen beziehungsweise -risiken oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte und indirekte Lieferanten werden durch das Zentrale Aufklärungs-Office des Hinweisgebersystems zur weiteren Untersuchung an den SCGM weitergeleitet. In einem internen IT-System werden die Hinweise angelegt und deren Fallbearbeitung dokumentiert.
Die Bearbeitung der Hinweise im Rahmen des SCGM bis zu ihrem Abschluss ist in einem verbindlichen Prozesshandbuch einheitlich beschrieben, wird vom Konzern gesteuert und gemeinsam mit den Gesellschaften in den jeweiligen Regionen des Volkswagen Konzerns umgesetzt. Identifizierte Verstöße werden nach ihrer Schwere gemäß Prozess kategorisiert. Je nach Kategorisierung des Verstoßes werden daraufhin entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Werden Risiken bei indirekten Lieferanten identifiziert, werden ebenfalls Maßnahmen eingeleitet, zum Beispiel ein Audit, um mögliche Verstöße zu identifizieren. Dies setzt die Mithilfe des direkten Lieferanten voraus, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht. Bei schweren Verstößen ist eine vorübergehende Sperrung von Lieferanten für neue Vergaben oder auch die Beendigung der Geschäftsbeziehung möglich.
Die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen wird punktuell fallabhängig überprüft. Werden beispielsweise Maßnahmen gemeinsam mit dem Lieferanten definiert, so werden diese protokolliert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird nach angemessener Zeit die Wirksamkeit und Einhaltung der Vereinbarung durch eine Abfrage nach Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Ein weiteres Beispiel ist die Befragung von Arbeitskräften von Lieferanten, nachdem der Fall abgeschlossen wurde. Dies kann unter anderem im Rahmen eines Re-Audits geschehen.
Die im Rahmen von Audits identifizierten Verstöße oder Risiken werden nicht als Fälle im Rahmen des SCGM eröffnet. Werden Nachhaltigkeitsrisiken oder Verstöße im Rahmen von Audits festgestellt, wird in Abhängigkeit vom Gesamtergebnis oder den festgestellten Risiken oder Verstößen des Audits ein Maßnahmenplan entwickelt und dessen Umsetzung nachgehalten. Die nachgewiesene Umsetzung der Maßnahmen ist hierbei Grundvoraussetzung, um ein positives S-Rating zu erhalten und somit vergabefähig zu sein. Detaillierte Informationen dazu finden sich unter „Maßnahmen: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.
Wirksamkeitsprüfung und Vertrauen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Verfahren
Das Hinweisgebersystem wird auf seine Wirksamkeit überprüft. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Kapitel „Beschäftigte und Fremdarbeitskräfte“. Darüber hinaus befassen sich Arbeitsgruppen im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen (beispielsweise der Initiative Drive Sustainability) und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen mit der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen im Allgemeinen. Dabei werden teilweise auch relevante Stakeholder wie NGOs als Vertretende von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette als Dialogpartner eingebunden. Erkenntnisse aus den Arbeitsgruppen können Expertinnen und Experten des SCGM helfen, potenzielle Optimierungsbedarfe des SCGM zu identifizieren.
Gegenwärtig gibt es keine Maßnahmen, die darauf abzielen zu analysieren, ob die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die Strukturen und Verfahren des SCGM kennen und ihnen vertrauen.
Die öffentlich zugängliche Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hält fest, dass hinweisgebende beziehungsweise beschwerdeführende Personen, die nach bestem Wissen und Gewissen an Untersuchungen mitwirken, durch den Volkswagen Konzern bestmöglich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, vor Diskriminierung und Repressalien geschützt werden. Zudem soll die Möglichkeit einer anonymen Meldung zum Schutz der beschwerdeführenden Person beitragen. Auch die Bearbeitung der Hinweise und der Austausch bei eventuellen Rückfragen erfolgten auf Wunsch anonym.
MASSNAHMEN: ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
In diesem Abschnitt finden sich die im ESRS 1 vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekte wieder, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden. Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zählen dazu Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit einschließlich der Existenz von Betriebsräten, Tarifverhandlungen sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit. In Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle sind sowohl die Themen Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung als auch Vielfalt wesentliche Aspekte. Weiterhin wird Bezug auf sonstige arbeitsbezogene Rechte genommen, wobei die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, angemessene Unterbringung sowie Wasser- und Sanitäreinrichtungen berücksichtigt werden.
Responsible Supply Chain System
Die Lieferkette des Volkswagen Konzerns ist aufgrund der Diversität seiner Produkte äußerst komplex, global weit verzweigt und einem ständigen Wandel unterworfen. Sie erstreckt sich über mehr als 66.000 Lieferantenstandorte in 95 Ländern weltweit. Dabei können die Aktivitäten potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Menschen in der Lieferkette haben. Gleichzeitig bieten sich aufgrund der Größe des Volkswagen Konzerns im Markt auch Möglichkeiten, ökologische und soziale Verbesserungen in den Ländern und an den Standorten der Lieferanten zu erreichen.
Für die Kennzahl „Länder, in denen der Volkswagen Konzern direkte Lieferanten hat“ werden alle direkten Lieferanten des Volkswagen Konzerns berücksichtigt, die im Berichtsjahr von den Konzerngesellschaften an das Data Warehouse der Beschaffung gemeldet wurden. Ein Lieferantenstandort steht jeweils für den Standort eines direkten Lieferanten.
Im Rahmen des ReSC-Systems hat der Volkswagen Konzern im Berichtsjahr 2024 Standard- und Vertiefungsmaßnahmen ergriffen, um wesentliche potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte von direkten und indirekten Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu minimieren und abzustellen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen umgesetzt, um positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu erzielen und das wesentliche finanzielle Risiko zu steuern. Dieses ergibt sich für den Volkswagen Konzern, wenn tatsächliche negative Auswirkungen auf sonstige arbeitsbezogene Rechte wie Kinder- oder Zwangsarbeit eintreten. Die Standardmaßnahmen werden hinsichtlich aller direkten und teilweise auch indirekten Lieferanten ergriffen. Vertiefungsmaßnahmen betrachten Hochrisikothemen und Rohstoffe und adressieren damit negative und positive Auswirkungen, die auch insbesondere in der tieferen Lieferkette auftreten. Die Erkenntnisse aus der Arbeit an Vertiefungsmaßnahmen kann auch die Anpassung von Standardmaßnahmen für direkte Lieferanten zur Folge haben.
Maßnahmen, die zur Steuerung der tatsächlichen negativen Auswirkung auf sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften eingesetzt werden, können auch zur Minimierung des identifizierten finanziellen Risikos beitragen. Es besteht die Möglichkeit, das finanzielle Risiko, welches durch mögliche Reputationsschäden oder Strafzahlungen bei Gesetzesverstößen entsteht, durch die Steuerung dieser Auswirkungen zu reduzieren. Bei der Bewertung des finanziellen Risikos wurden externe Entwicklungen, beispielsweise lokale Gesetzgebungen wie das LkSG, berücksichtigt. Das Risiko wird im Rahmen des Internen Kontrollsystems des Volkswagen Konzerns überwacht.
Die internen Funktionen, die an der Umsetzung der Maßnahmen des ReSC-Systems beteiligt sind, umfassen insbesondere die „Konzernbeschaffung Nachhaltigkeit“ und Nachhaltigkeitsvertretende der Beschaffung aus ausgewählten Gesellschaften (Beschaffungsnetzwerk Nachhaltigkeit). Im Rahmen des Beschaffungsnetzwerks Nachhaltigkeit sind über 140 Expertinnen und Experten weltweit eingebunden.
Für die Kennzahl „Experten des Beschaffungsnetzwerks Nachhaltigkeit“ werden alle Arbeitskräfte berücksichtigt, die in einem regelmäßigen Austauschformat zwischen den Konzerngesellschaften mit eingebunden sind.
Risikoanalyse zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen
Die regelmäßige Risikoanalyse im Rahmen des ReSC-System dient dazu, potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte bei einem spezifischen Lieferanten zu ermitteln. Die Prozesse zur Risikoanalyse stellen den ersten Schritt des ReSC-Systems dar. Die Analyse erfolgt auf Basis der Geschäftsmodelle des Lieferanten und berücksichtigt externe sowie interne Daten zu Menschenrechts- und Umweltrisiken. Basierend auf der Bewertung dieser Risiken bekommt jeder Lieferant ein geringes, mittleres oder hohes Nachhaltigkeitsrisiko zugeordnet. Dieser Indikator dient zur Orientierung, um abzuschätzen, zu welchem Grad die identifizierten Auswirkungen auf Arbeitskräfte bei dem jeweiligen Lieferanten auftreten können. Für Lieferanten mit einem geringen Nachhaltigkeitsrisiko wird zusätzlich ein Länderrisikoscore herangezogen. Liegt ein erhöhtes Länderrisiko für den Produktionsstandort des Lieferanten vor, so wird er in den mittleren Risikobereich hochgestuft. Basierend auf der ermittelten Risikoeinstufung wird dem Lieferanten ein Maßnahmenpaket zur Prävention und Mitigation der identifizierten Auswirkungen zugeordnet. Lieferanten mit einer hohen Risikoeinstufung durchlaufen beispielsweise den S-Rating-Prozess, wobei Lieferanten ab einer mittleren Risikoeinstufung im Rahmen des Medienscreenings berücksichtigt werden. Unabhängig von der Risikoeinstufung des Lieferanten gelten weitere Maßnahmen wie die Kenntnisnahme des Code of Conduct für Geschäftspartner und des SCGM. Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt im Folgendem.
Standardmaßnahmen als Fundament des Responsible Supply Chain Systems
Bestätigung des Code of Conduct für Geschäftspartner
Vor der Abgabe eines Angebots müssen direkte Lieferanten grundsätzlich bestätigen, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner zur Kenntnis nehmen. Diese Zustimmung müssen sie nach dem Ablauf einer Frist von zwölf Monaten bei erneuter Angebotsabgabe aktualisieren. Darüber hinaus ist der Code of Conduct für Geschäftspartner bei Vergabe grundsätzlich Vertragsbestandteil. Um die Anforderungen des Code of Conduct für Geschäftspartner auch in die tiefergelagerte Lieferkette weiterzureichen, verpflichten wir die Lieferanten, die Anforderungen an ihre direkten Geschäftspartner weiterzugeben. Alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstigen arbeitsbezogenen Rechten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind in diesem verankert. Indem die Lieferanten bestätigen, entsprechende Nachhaltigkeitsanforderungen einzuhalten und an relevante Geschäftspartner weiterzugeben, soll die kontinuierliche Anwendung der Vorgaben entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermöglicht werden. Hierdurch sollen potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen gemindert und gleichzeitig positive Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gefördert werden.
Supply Chain Grievance Mechanism
Der Supply Chain Grievance Mechanism (SCGM) ist eine kontinuierliche Maßnahme und dient der Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Vorgaben des Code of Conduct für Geschäftspartner durch direkte oder indirekte Lieferanten des Volkswagen Konzerns. Im Rahmen des SCGM werden erforderliche und fallspezifische Maßnahmen zur Abstellung von identifizierten Verstößen, in Abhängigkeit der Schwere und Art des Verstoßes, ermittelt. Durch diese Maßnahmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitskräfte von Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die durch tatsächlich negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte betroffen waren, Abhilfe zu schaffen. Die Wirksamkeit des Mechanismus und von Abhilfemaßnahmen wird nachverfolgt. Weitere Informationen hierzu finden sich unter „Verfahren: Abhilfe und Beschwerdekanäle“.
Im Berichtsjahr wurden 213 Hinweise auf Verstöße bearbeitet.
Für die Kennzahl „Hinweise aus dem Supply Chain Grievance Mechanism“ werden alle Hinweise berücksichtigt, die im Berichtsjahr im System angelegt wurden. Eine Plausibilität der Hinweise ist zum Zeitpunkt dieses Prozessschritts noch nicht nachgewiesen.
Medienscreening
Es findet ein dauerhaftes und risikobasiertes Medienscreening von relevanten Lieferanten4 über ein IT-Tool durch die Konzernbeschaffung Nachhaltigkeit statt. Werden mit dem IT-Tool Anhaltspunkte auf mögliche Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner durch Lieferanten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert, werden diese geprüft und, sofern erforderlich, im SCGM bearbeitet. Durch das Medienscreening können potenzielle Verstöße identifiziert werden, auch wenn keine direkte Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems oder Feststellungen in Lieferantenaudits erfolgt. Hierdurch wird eine Bearbeitung dieser Fälle durch den SCGM und gegebenenfalls die Schaffung von Abhilfe ermöglicht. 2024 waren über 39.500 direkte Lieferanten Teil des Medienscreenings. Ihr Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen lag im Berichtsjahr bei 89 %.
Die Kennzahl „direkte Lieferanten im Medienscreening“ gibt die Gesamtanzahl aller direkten Lieferanten an, die im Berichtsjahr Bestandteil des Medienscreenings waren. Im Medienscreening werden Lieferanten berücksichtigt, die gemäß der Risikoanalyse eine hohe oder mittlere Risikoeinstufung erhalten haben. Detaillierte Informationen dazu erfolgen unter „Risikoanalyse zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen“. Die Messung der Kennzahl erfolgt mit Hilfe eines IT-Tools eines externen Dienstleisters. Die Kennzahl „Umsatzanteil direkter Lieferanten im Medienscreening am Gesamtbeschaffungsvolumen“ gibt den prozentualen Anteil der direkten Lieferanten am Gesamteinkaufsvolumen an, die im Berichtsjahr im Medienscreening waren.
Sustainability Rating
Seit 2019 ist das Sustainability Rating (S-Rating) ein etablierter Prozess im Volkswagen Konzern. Durch dieses konzerneinheitliche Instrument wird der Grad der Einhaltung der Volkswagen Nachhaltigkeitsanforderungen von direkten Lieferanten mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko und entsprechender Unternehmensgröße überprüft. Mit Hilfe des S-Ratings soll die Integration verantwortungsvoller Unternehmenspraktiken bei direkten Lieferanten gefördert, Verbesserungspotentiale aufgezeigt und Anreize geschaffen werden, die Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, um vergabefähig zu sein. Dieser Prozess soll potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette mindern beziehungsweise verhindern.
Das Ergebnis des S-Ratings wird in drei Rating-Kategorien aufgeteilt: Lieferanten mit einem A- oder B-Rating erfüllen die Anforderungen des Volkswagen Konzerns in ausreichendem Umfang, verfügen demnach über ein positives S-Rating, und sind somit vergabefähig. Erfüllt ein Lieferant die Anforderungen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards nicht (C-Rating), so ist er grundsätzlich nicht vergabefähig. Somit besteht ein direkter Anreiz für Lieferanten, ihre Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern.
Die Überprüfung im Rahmen des S-Ratings erfolgt risikobasiert und anlassbezogen vor einer Neuvergabe über einen mehrstufigen Prozess. Lieferanten, die gemäß der Risikoanalyse, die die Bereiche Umwelt, Soziales und Integrität bewertet, eine hohe Risikoeinstufung erhalten haben, werden hierbei berücksichtigt. Detaillierte Informationen hierzu erfolgen unter „Risikoanalyse zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen“. Die Überprüfung des Grads der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß des Code of Conduct für Geschäftspartner erfolgt über verschiedene Instrumente, wie einen standardisierten Fragebogen zur Selbsteinschätzung – den Self-Assessment-Questionnaire (SAQ) – sowie risikobasiert durch Audits. Der SAQ ist für alle Lieferantenstandorte im Anwendungsbereich des S-Ratings mit zehn oder mehr Arbeitskräften verpflichtend. Die Anzahl an direkten Lieferanten, die den SAQ abgeschlossen haben, lag im Jahr 2023 bei 14.953 und der Anteil davon an neuen Lieferanten5 mit abgeschlossenem SAQ bei 26 %. Im Berichtsjahr 2024 schlossen 19.094 direkte Lieferanten den SAQ ab und der Anteil an neuen Lieferanten lag bei 20 %.
Lieferanten haben die Möglichkeit, ihr SAQ-Ergebnis zu verbessern, indem sie weitere Informationen zur Verfügung stellen. Im Jahr 2023 konnten so bei 9.357 direkten Lieferanten Verbesserungen auf Basis des SAQ festgehalten werden und im Jahr 2024 bei 8.093 direkten Lieferanten.
Zusätzlich wird die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten risikobasiert mit Hilfe von Audits bewertet. Bestehen Lieferanten diese Prüfung mit weniger als 100 %, erhalten sie Verbesserungsmaßnahmen. Ab einer Bewertung von unter 80 % werden diese Maßnahmen in einem Plan festgehalten. Dessen Umsetzung wird mit dem Lieferanten vereinbart und nachverfolgt. Je nach Maßnahme muss der Lieferant den Plan spätestens innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Sofern der Lieferant ein Audit-Prüfungsergebnis von weniger als 60 % erhält, wird im Anschluss an den umgesetzten Maßnahmenplan ein erneutes Audit durchgeführt. Das Auditergebnis wirkt sich auf die S-Rating-Kategorie aus und kann in Konsequenz zu einem C-Rating führen. Mit einem C-Rating ist ein Lieferant grundsätzlich nicht mehr vergabefähig. Im Rahmen des S-Ratings wurden im Jahr 2023 weltweit 89 Audits und im Jahr 2024 85 Audits durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden, wenn notwendig, Maßnahmen auf Lieferantenebene entsprechend des Prozesses eingeleitet.
Durch die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen im Rahmen der S-Rating-Audits soll Abhilfe für diejenigen ermöglicht werden, die durch tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte in der Wertschöpfungskette betroffen waren. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu fördern, indem die Einhaltung der Auditanforderungen überprüft und, wenn notwendig, eingefordert wird.
Bis zum Ende des Berichtsjahres lagen 14.709 S-Ratings für Lieferanten vor. Von diesen Lieferanten verfügen 14.682 über ein positives S-Rating (A- und B-Rating).6 28 Lieferanten sind mit einem C bewertet und dadurch aktuell nicht vergabefähig. Ebenfalls nicht vergabefähig sind Lieferanten, die die Anforderungen zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards des Volkswagen Konzerns nicht erfüllen.
Die Kennzahl „direkte Lieferanten mit abgeschlossenem SAQ“ gibt die Anzahl der direkten Lieferanten an, bei denen der SAQ ausgefüllt und final bewertet wurde. Es werden abgeschlossene SAQs berücksichtigt, wenn diese bis zum Stichtag im Berichtsjahr dem Volkswagen Konzern vorliegen, unabhängig davon, ob diese im Berichtsjahr oder einem der Vorjahre abgeschlossen wurden. Die Kennzahl „Anteil der neuen Lieferanten mit abgeschlossenem SAQ“ berichtet den Anteil direkter Lieferanten mit abgeschlossenem SAQ, die erstmalig im Berichtsjahr durch den SAQ bewertet wurden.
Die Kennzahl „Verbesserungen bei Lieferanten basierend auf SAQ“ gibt die Anzahl der direkten Lieferanten an, die im Berichtsjahr ihren SAQ-Score durch erneutes Ausfüllen des Fragebogens um mindestens einen Punkt verbessert haben.
Die Kennzahl „Anzahl der durchgeführten Audits im Rahmen des S-Ratings“ gibt die absolute Anzahl aller im Berichtsjahr durchgeführten Audits an, die durch den Prozess des S-Ratings angestoßen wurden.
Die Kennzahl „vorhandenes S-Rating für direkte Lieferanten“ gibt die absolute Anzahl der direkten Lieferanten an, bei denen im Berichtsjahr ein S-Rating vorlag. Die Kennzahl „davon Lieferanten mit einem positiven S-Rating (A- und B-Rating)“, berichtet den Anteil an Lieferanten, der ein A- oder B-Rating erzielt hat. Die Kennzahl „davon direkte Lieferanten mit C-Rating“ gibt die absolute Anzahl an direkten Lieferanten mit einem C-Rating an.
Nachhaltigkeitsschulungen für Beschäftigte in der Beschaffung
Die kontinuierliche und systematische Weiterbildung der Beschäftigten in der Beschaffung ist ein zentraler Baustein der Strategie des Volkswagen Konzerns und essenziell für die Verbesserung der Nachhaltigkeit bei Lieferanten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Für alle Beschäftigten der Beschaffung ist das Thema Nachhaltigkeit fester Bestandteil des Kompetenzprofils. Es ist erforderlich, dass definierte Beschäftigte in der Beschaffung in den entsprechenden Prozessen (beispielsweise S-Rating) geschult werden oder Einführungsschulungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt erhalten. Die Beschäftigten sollen somit befähigt werden, Prozesse umzusetzen, deren Ziel es unter anderem ist, auch potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften der Lieferanten zu identifizieren und die Mitigation dieser potenziellen Auswirkungen bei den Lieferanten zu überprüfen. 2024 wurde die Qualifizierungsmaßnahmen mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit für die Beschäftigten der Beschaffung weltweit insgesamt 5.129 Mal wahrgenommen.
Die Kennzahl „Beschäftigte der Beschaffung, die an Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit teilgenommen haben“ gibt die absolute Anzahl von Beschaffern des Volkswagen Konzerns an, die Schulungen mit Bezug auf Nachhaltigkeit vollständig absolviert haben.
Nachhaltigkeitsschulungen für Lieferanten
Um eine kontinuierliche Lieferantenentwicklung zu ermöglichen, führen wir mit den direkten Lieferanten themenspezifische Nachhaltigkeitsschulungen und -workshops an ausgewählten Standorten oder online durch und bieten webbasierte Schulungen an. Im Berichtsjahr wurden 9.818 Lieferanten entsprechend geschult. Seit 2021 steht auch eine vertiefende Menschenrechtsschulung für Lieferanten zur Verfügung. Bestandteil der Schulung sind unter anderem die gesetzlich geforderten Aspekte wie Schulungen zu Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung. Seit 2023 wird die Schulung systematisch auf primär direkte Lieferanten mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko ausgerollt. Entsprechende Aktivitäten wurden im Jahr 2024 weiter vorangetrieben. Zusätzlich zu den Schulungen stellt der Volkswagen Konzern den aktuellen Lieferanten ein E-Learning-Modul zur Nachhaltigkeit in acht Sprachen zur Verfügung. Mit Hilfe der Schulungen sollen Lieferanten befähigt werden, entsprechende Kompetenzen zu entwickeln, um potenzielle negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der eigenen Arbeitskräfte zu identifizieren, vorzubeugen, sie zu mindern beziehungsweise zu verhindern.
Die Kennzahl „direkte Lieferanten, die Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit erhalten haben“ gibt die absolute Anzahl an Lieferanten an, die im Berichtsjahr 2024 an einer Schulung zum Thema Nachhaltigkeit teilgenommen haben. Hat ein Lieferant im Berichtsjahr an einer webbasierten oder Lieferantenschulung vor Ort teilgenommen und mindestens 50 % der Schulungszeit absolviert, wird er bei der Erhebung der Kennzahl berücksichtigt. Es werden durchgeführte Schulungen sowohl von direkten als auch potenziellen direkten Lieferanten mit einbezogen.
Vertiefungsmaßnahmen als weitergehende Elemente des ReSC-Systems
Human Rights Focus System
Im Rahmen des nachhaltigen Lieferantenmanagements engagiert sich der Volkswagen Konzern auch für den Schutz derjenigen Gruppen, die entlang der vor- und nachgelagerten Lieferkette durch negative Auswirkungen betroffen sein können. Um in diesem Zusammenhang mehr Wirkung zu erzielen, haben wir das Human Rights Focus System (HRFS) eingeführt. Mit dem HRFS identifizieren wir Themen, die mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken einhergehen können. Diese Themen bedürfen einer tiefergehenden Analyse und werden kontinuierlich bearbeitet. Die im Rahmen des HRFS implementierten Instrumente und Maßnahmen sollen die identifizierten Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette minimieren und beenden. Darüber hinaus sollen positive Auswirkungen auf diese Arbeitskräfte gefördert werden. Die Maßnahmen werden im Folgenden detaillierter beschrieben.
Im Rahmen des HRFS wurden im Jahr 2024 vertiefte Sozial-Standard-Audits durchgeführt, um die tiefergehende Analyse von relevanten Themen zu unterstützen. Der Fokus dieser risikobasierten und anlassbezogenen Audits richtet sich vornehmlich auf die Arbeitnehmerrechte von Arbeitskräften von direkten Lieferanten. Die Relevanz eines Lieferanten für die Durchführung eines Sozial-Standard-Audits wurde im Jahr 2022 durch einen externen Dienstleister ermittelt, indem eine Risikoanalyse durchgeführt und dabei erhöhte Menschenrechtsrisiken identifiziert wurden. Um die soziale Nachhaltigkeit der vornehmlich direkten Lieferanten zu stärken, wurden in einer Pilotphase die Neuvergaben an die Ergebnisse dieser Audits geknüpft. Werden bei der Vor-Ort-Prüfung Nachhaltigkeitsrisiken oder Verstöße festgestellt, soll der Lieferant einen Maßnahmenplan entwickeln und umgesetzte Maßnahmen gegenüber dem Auditor nachweisen. Im Berichtsjahr wurde dieses Vorgehen entsprechend umgesetzt und demgemäß die Umsetzung von Maßnahmenplänen eingeleitet. Die Sozial-Standard-Audits dienen somit auch als Instrument, um Abhilfe für diejenigen zu ermöglichen, die durch tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte betroffen waren. Gleichzeitig sollen positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz) und sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Lieferkette gefördert werden, indem die Einhaltung der Anforderungen an Lieferanten in diesen Bereichen überprüft und, wenn notwendig, verbessert wird.
Im Rahmen der Sozial-Standard-Audits wurden exzessive Überstunden vermehrt als tatsächliche negative Auswirkungen identifiziert, insbesondere im Beschaffungsmarkt China. Neben dem Abstellen der Risiken und Verstöße im Rahmen des Maßnahmenplans des Audits, hat sich der Volkswagen Konzern das Ziel gesetzt, das Thema strukturiert zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zur Mitigation der negativen identifizierten Auswirkung zu entwickeln. Daher engagiert sich der Volkswagen Konzern im NAP Branchendialog Automobilindustrie. Da auch andere Unternehmen der Automobilindustrie vergleichbare Auswirkungen in ihrer Wertschöpfungskette festgestellt haben, unterstreicht dies die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Ansatzes. Daher wurde im Rahmen des Branchendialogs im Jahr 2024 unter anderem die Arbeitsgruppe Reduzierung von Überstunden in China initiiert. Basierend auf Interviews mit verschiedenen Interessengruppen, wie beispielsweise lokalen NGOs, und der Analyse von gesetzlichen Regelwerken, wird aktuell ein Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um Überstunden in Zuliefererbetrieben zu reduzieren. Durch diese Zusammenarbeit und die zukünftige Anwendung des entwickelten Leitfadens sollen negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemindert werden. Es ist geplant, den Leitfaden im Jahr 2025 fertigzustellen und anschließend für die Beschaffungsprozesse des Volkswagen Konzerns zu berücksichtigen.
Um weitere relevante Themen zu identifizieren, die mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken einhergehen und einer tiefergehenden Analyse bedürfen, werten wir im Rahmen einer Analyse (in der Regel ist geplant, diese alle zwei bis drei Jahre durchzuführen) aggregierte interne Daten aus dem SCGM und den Audits sowie externe Daten aus Studien und von NGOs aus. Im Jahr 2023 haben wir auf diese Weise drei Fokusthemen identifiziert: Zwangsarbeit, existenzsichernde Löhne und Lieferantenmanagement. Die Bearbeitung der Themen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Marken Audi, MAN und der Porsche AG.
Die jeweiligen Themen wurden im nächsten Schritt strukturiert auf ihre Ursachen hin untersucht, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu implementieren. Als Hilfestellung zur Definition von Maßnahmen wurde eine Maßnahmen-Toolbox entwickelt. Diese soll der Arbeitsgruppe des HRFS Orientierung geben, welche Art von Maßnahmen geeignet und angemessen sein können, sofern sich die Maßnahmen nicht direkt aus der Analyse des Themenfeldes ergeben. Das grundsätzliche Vorgehen zur Bearbeitung von Fokusthemen sieht immer zunächst eine strukturierte Untersuchung der Ursachen vor, um basierend auf den Ergebnissen Maßnahmen zu entwickeln und dann zu implementieren. Die einzelnen Themenbereiche werden wie folgt bearbeitet:
Zwangsarbeit: Eine interne Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, Lösungsansätze zu entwickeln, um geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich Zwangsarbeit insbesondere in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu entwickeln. Im Jahr 2024 wurden hierzu diverse Multi-Stakeholder-Initiativen analysiert, um geeignete Partner für die Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu finden. In diesem Zusammenhang entschied sich der Volkswagen Konzern für die Mitgliedschaft bei der Responsible Business Alliance (RBA). Zur Bekämpfung von Zwangsarbeit bietet die RBA eine Vielzahl von Instrumenten an, darunter ein IT-gestütztes Mapping für umfassende Risikoanalysen, eine Initiative mit dem Fokus auf Arbeitnehmerrechte und Bekämpfung von Zwangsarbeit sowie gezielte Schulungsmodule für Lieferanten. Aktuell ist geplant, dass die Instrumente der Initiative in die Beschaffungsprozesse des Volkswagen Konzerns ab 2025 implementiert werden sollen. Durch die Implementierung von Instrumenten und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, die durch die RBA zugänglich werden, und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen für die eigenen Beschaffungs- und Sorgfaltspflichtenprozesse, soll die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Abhilfe für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu ermöglichen, die durch Zwangsarbeit betroffen sind.
Existenzsichernde Löhne: Der Code of Conduct für Geschäftspartner verpflichtet Lieferanten, ihren Arbeitskräften einen angemessenen Lohn zu zahlen. Der angemessene Lohn ist mindestens der nach anwendbarem Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigungsortes. Dieser Lohn soll nach Möglichkeit mindestens die Grundbedürfnisse decken und einen angemessenen Lebensunterhalt für die Arbeitskräfte und ihre Familien ermöglichen. Dies umfasst ausreichende Ernährung, Bekleidung und Unterbringung sowie eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Im Jahr 2024 wurde durch eine interne Arbeitsgruppe eine Berechnungsmethodik für existenzsichernde Löhne bei direkten Lieferanten im Konzern erarbeitet. Es wurde zudem analysiert, welche branchen- oder länderspezifischen Risiken einem existenzsichernden Lohn entgegenstehen. Die Erkenntnisse der Analyse sollen durch geeignete Maßnahmen schrittweise in die Standardprozesse der Beschaffung integriert werden. Beispiel hierfür ist seit 2024 die Berechnung von existenzsichernden Löhnen als Lohnuntergrenze. Hierdurch sollen potenzielle negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften des direkten Lieferanten minimiert werden, indem dazu beigetragen werden soll, dass der direkte Lieferant entsprechende Lohnzahlungen durchführt.
Lieferantenmanagement: Im Jahr 2023 wurde im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe eine Analyse durchgeführt, welche Branchen ein besonders hohes Risiko aufweisen, Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen Konzerns nicht effektiv und umfassend in die tiefere Lieferkette zu tragen. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich bei der Logistikbranche um eine Hochrisikobranche handelt. Aus diesem Grund befasst sich diese Arbeitsgruppe nun verstärkt mit dem Thema Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche und möchte das Thema mit Hilfe von Stakeholder Engagement im Rahmen der Vorbereitung eines runden Tischs des NAP Branchendialog Automobilindustrie vorantreiben.
Im Rahmen der dort in 2024 initiierten Arbeitsgruppe Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Logistikbranche findet ein mehrfach jährlicher Austausch statt, um geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen in der Logistikbranche zu identifizieren. Ziel ist, Verbesserungsmaßnahmen für die Ausgestaltung eigener Beschwerdemechanismen und eine Überprüfung der eigenen Sorgfaltspflichtenprozesse zu entwickeln. Die regelmäßige Zusammenarbeit ist bis Anfang 2025 geplant. Im Anschluss ist ein Austausch über die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen. Durch diese Zusammenarbeit und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen für die eigenen Sorgfaltspflichtenprozesse sollen potenzielle negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette minimiert werden. Im Anschluss an den Runden Tisch im Januar 2025 wird geprüft, welche der dort erarbeiteten Maßnahmen in die Beschaffungsprozesse integriert werden.
Raw Materials Due Diligence Management System
Im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug setzt der Volkswagen Konzern die fünf Schritte der Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct der OECD und die Anforderungen der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas fortlaufend um. Im Jahr 2020 haben wir das RMDDMS implementiert, das sich an den Leitlinien der OECD orientiert. Es dient zur Identifizierung, Bewertung und Vermeidung von tatsächlichen sowie potenziellen Menschenrechtsrisiken in den vorgelagerten Rohstofflieferketten beziehungsweise zur Erarbeitung und Umsetzung von Minderungsmaßnahmen. Insgesamt umfasst das Managementsystem derzeit 18 Rohstoffe. Dazu zählen die Batterierohstoffe Kobalt, Lithium, Nickel und Graphit, die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) sowie Aluminium, Kupfer, Leder, Glimmer, Stahl, Naturkautschuk, Platingruppenmetalle, seltene Erden sowie Baumwolle und Magnesium. Mit diesem risikobasierten Ansatz priorisiert der Volkswagen Konzern Aktivitäten anhand der Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken sowie des Einflussvermögens des Unternehmens. Dabei wird berücksichtigt, dass die Nachhaltigkeitsrisiken von Rohstoff zu Rohstoff unterschiedlich sind. Zudem wird systematisch die Konzernstruktur für die Entwicklung und Umsetzung spezifischer Präventions- und Abhilfemaßnahmen genutzt und deren Wirksamkeit überprüft. Für die Auswahl angemessener Maßnahmen dienen entsprechende Maßnahmen-Toolboxen als Hilfestellung. In Abhängigkeit der vorangegangenen Analyse der Ursache einer negativen Auswirkung werden entsprechende Maßnahmen ausgewählt und, wenn notwendig, zusätzliche Maßnahmen entwickelt. Im Rahmen des Managementsystems wurden neue Berichtsstrukturen und Toolbooxen entwickelt sowie bestehende Instrumente wie der SCGM integriert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Due-Diligence-Prozesses werden die Maßnahmen fortlaufend angepasst und verbessert. Durch diesen Ansatz sollen potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften, insbesondere bei indirekten Lieferanten, identifiziert und mitigiert beziehungsweise verhindert werden.
Im Jahr 2024 waren Audits ein wichtiges Instrument des RMDDMS zur Bewertung von Risiken in den vorgelagerten Lieferketten und zur Identifikation geeigneter Maßnahmen. Aufgrund der Komplexität und der großen Anzahl von Lieferanten, insbesondere in der Batterie-Lieferkette, führt der Volkswagen Konzern verschiedene Arten von risikobasierten und anlassbezogenen Audits durch, um die Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten zu überprüfen. Die Vor-Ort-Audits werden sowohl bei direkten als auch bei indirekten Lieferanten durchgeführt. Durch sie können sowohl Lücken in der Nachhaltigkeitsleistung als auch negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte an den Standorten aufdeckt werden. Mögliche Lücken oder negative Auswirkungen müssen durch den direkten Lieferanten gemindert werden auch im Fall, dass Audits bei indirekten Lieferanten durchgeführt wurden. Alle Audits bei direkten Lieferanten, die im Auftrag des Volkswagen Konzerns durchgeführt werden, werden von einem Maßnahmenplan begleitet. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird durch den Auditor in Re-Audits (im Rahmen eines Desktop-Reviews oder eines weiteren Audits vor Ort) überprüft. Das Auditprogramm ist risikobasiert und umfasst die vorgelagerte Wertschöpfungskette vom Batterielieferanten bis zu Minenstandorten. Die Auditkriterien orientieren sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Es wird dabei überprüft, ob der Lieferant ein entsprechendes Managementsystem eingerichtet hat, um unter anderem negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte identifizieren, vermeiden oder mindern zu können. Im Berichtsjahr wurde dieses Vorgehen umgesetzt und gegebenenfalls die entsprechende Umsetzung von Maßnahmen auf Lieferantenebene eingeleitet. Der Abhilfeprozess im Rahmen dieser Audits soll Abhilfe für diejenigen ermöglichen, die durch tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit und Gesundheitsschutz) und sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Zugang zu Wasser- und Sanitäreinrichtungen) betroffen waren. Gleichzeitig sollen dadurch positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert werden, wenn die Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten überprüft und, wenn notwendig, verbessert wird.
Im Rahmen der Rohstoff-Audits nutzt der Volkswagen Konzern unter anderem auch den Auditstandard, der durch die Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) entwickelt wurde. Dieser ermöglicht eine unabhängige Überprüfung von Minen im Bergbau hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten, einschließlich Gesundheitsschutzmaßnahmen, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Bei der Entwicklung des Auditstandards wurden Stakeholder (beispielsweise NGOs oder Gewerkschaftssprecher) öffentlich konsultiert.
Im Rahmen des RMDDMS engagiert sich der Volkswagen Konzern zudem in verschiedenen Initiativen und Vor-Ort-Projekten sowohl industrieübergreifend als auch im Hinblick auf spezifische Rohstoffe, um potenzielle und tatsächliche positive Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen.
Cobalt for Development: Im Projekt Cobalt for Development in der Demokratischen Republik Kongo setzt sich der Volkswagen Konzern gemeinsam mit Projektpartnern für verbesserte Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen im Kleinstbergbau von Kobalt und in den umliegenden Gemeinden von Minen ein. Die bisher zeitlich unbefristete Zusammenarbeit im Pilotprojekt zielt darauf ab, die Einhaltung von Gesetzen zu stärken und die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen sowie das soziale Wohlergehen der Menschen vor Ort zu verbessern. Eine positive Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen von artisanalen Kleinbergbauern soll unter anderem dadurch gefördert werden, dass diese Arbeitskräfte Schulungen zu Gesundheits- und Arbeitsschutz erhalten und ihnen Arbeitsschutzbekleidung zur Verfügung gestellt wird.
CASCADE Projekt: Seit 2021 übernimmt die Porsche AG im Rahmen des RMDDMS die Koordination und die Umsetzung des Projekts CASCADE zum Aufbau von Kapazitäten in der Provinz Jambi in Zentral-Sumatra (Indonesien), das gemeinsam mit dem globalen Reifenhersteller Michelin initiiert wurde. Das zunächst auf vier Jahre angelegte Programm umfasst Schulungen für mehr als 1.000 örtliche Kleinbauern, um ihnen zu helfen, ihre Lebensgrundlage zu verbessern, indem sie ihre Anbaupraxis verbessern und so ihre Erträge und ihr Einkommen steigern können. Hierdurch sollen positive Auswirkungen auf diese Arbeitskräfte gefördert werden, indem sie befähigt werden, ein Einkommen zu erzielen, durch welches sie ihre Grundbedürfnisse decken und einen angemessenen Lebensunterhalt finanzieren können.
Responsible Mica Initiative (RMI): Im Jahr 2020 trat die Porsche AG im Namen des Volkswagen Konzerns der RMI bei, einer Multi-Stakeholder-Initiative zur Förderung von Transparenz und besseren Arbeitsbedingungen beim Abbau und der Verarbeitung von Glimmer in Indien und Madagaskar. Die Initiative zielt insbesondere darauf ab, die Menschen in den lokalen Dörfern zu befähigen, Kinderarbeit zu beseitigen und ihren Lebensunterhalt innerhalb einer gesetzeskonformen und legalen Glimmerlieferkette zu verbessern. Um dies zu erreichen, wurden im Berichtsjahr 2024 alternative Einkommensquellen für Elternteile geschaffen, damit deren Kinder nicht mehr arbeiten müssen (zum Beispiel durch Töpfern). Gleichzeitig wurden der Bau von Schulen und die Bereitstellung von Lehrkräften gefördert. Zusätzlich wurden Gemeinden an Förderprojekte der indischen Regierung angebunden, wodurch die Einkommen der Familien vor Ort aufgestockt werden können. Das Aufzeigen von alternative Einkommensquellen zur Finanzierung des Lebensunterhalts ohne den Einsatz von Kinderarbeit soll positive Auswirkungen auf betroffene Personengruppen fördern. Die Zusammenarbeit in der RMI soll fortgesetzt werden.
Im Berichtsjahr 2024 wurden Schritte unternommen, um das RMDDMS an die sich entwickelnden regulatorischen Anforderungen anzupassen, beispielsweise die EU-Batterieverordnung (EUBR) und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Interne Arbeitsgruppen analysierten dafür die gesetzlichen Anforderungen, um Konzepte zur Weiterentwicklung des Due-Diligence-Systems zu erarbeiten. Zusätzlich wurden interne Verfahren und Dokumentationssysteme für Maßnahmen angepasst sowie Ziele des Managementsystems spezifiziert. Bestehende Schlüsselkennzahlen für prioritäre Rohstoffe wurden geprüft und gegebenenfalls angepasst, aber auch neue Kennzahlen für weitere Rohstoffe entwickelt.
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Die Wirksamkeit der Standardmaßnahmen des ReSC-Systems wird anhand der Methodik Input-Output-Outcome-Impact einmal jährlich überprüft.7 Für die Standardmaßnahmen wurden für jede Messkategorie, soweit möglich, ein oder mehrere Messindikatoren festgelegt. Diese werden erhoben und dokumentiert.
Innerhalb der Vertiefungsmaßnahmen des ReSC-Systems sind wiederum weitere Mechanismen implementiert, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überprüfen: Das HRFS und das RMDDMS haben beide das Ziel, dass eine Maßnahme als wirksam angesehen wird, wenn sie die Situation von Menschen oder den Schutz der Umwelt auch tatsächlich verbessern oder hierzu beitragen kann.
Im Human Rights Focus System ist die Wirksamkeitsmessung der getroffenen Maßnahmen ein elementarer Bestandteil. Eine Maßnahme ist wirksam, wenn sie die Situation von Menschen oder den Schutz der Umwelt auch tatsächlich verbessern oder hierzu beitragen kann. Eine Maßnahme ist auch wirksam, wenn eine Reduktion des Risikos und des Verursachungsbeitrags des Volkswagen Konzerns erreicht wird. Dies ist in Abhängigkeit der Zielsetzung der Maßnahme zu sehen. Der Zeitplan und die Indikatoren für die Wirksamkeitsprüfung sind je Maßnahme spezifisch zu erarbeiten. Auch für das RMDDMS gilt, dass ein Zeitplan und Erfolgsindikatoren für jede Maßnahme bereits in der Maßnahmenauswahl erarbeitet und nachgehalten werden. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung können im darauffolgenden Jahr in die Risikoanalyse für die 18 Rohstoffe einfließen.
Für Maßnahmen, die über die Standard- und Vertiefungsmaßnahmen hinausgehen und spezifisch für einen Lieferanten im Rahmen von Lieferanten-Audits oder des SCGM festgelegt und durch den Lieferanten implementiert werden, werden die Implementierung und Wirksamkeit der spezifischen Maßnahme durch den Auditor beziehungsweise Fallbearbeiter im SCGM überprüft. Dies erfolgt zum Beispiel im Rahmen eines sogenannten Desktop-Reviews oder durch eine wiederholte Vor-Ort-Prüfung.
ZIELE: BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND UMGANG MIT WESENTLICHEN RISIKEN
Ziel des ReSC-Systems ist, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Lieferkette des Volkswagen Konzerns zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Die Prozesse im Rahmen des Managementkonzepts sollen außerdem helfen, Verstöße abzustellen und die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten kontinuierlich zu verbessern. Außerdem dienen die Maßnahmen innerhalb des ReSC-Systems unmittelbar der Umsetzung der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+, die darauf abzielt, die Lieferkette des Volkswagen Konzerns verantwortungsvoll zu gestalten, negative Auswirkungen zu minimieren und einen positiven Beitrag für alle Geschäftspartner zu leisten.
Um den Fortschritt der Strategieumsetzung im Zusammenhang mit dem Managementkonzept zu messen, haben wir uns das relative Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2040 umsatzbasiert über 95 % der direkten Lieferanten8 ein positives S-Rating (A- oder B-Rating) aufweisen. Als Zwischenziel streben wir an, dass im Jahr 2025 85 % erreicht werden.
Ein positives S-Rating soll zeigen, dass ein direkter Lieferant durch die Erfüllung der Mindestkriterien des S-Ratings die Voraussetzung mitbringt, potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen der eigenen Arbeitskräfte mindern beziehungsweise vermeiden zu können und tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte abzustellen. Darüber hinaus sollen durch die Umsetzung der Mindestanforderungen positive Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit und sonstige arbeitsbezogene Rechte gefördert werden.
Als Basis für das Ziel dient die im Rahmen des S-Ratings beschriebene Methodik, wobei der Grad der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen von Lieferanten durch einen mehrstufigen Prozess ermittelt wird. Dieser umfasst eine initiale Risikoanalyse, einen standardisierten Fragebogen zur Selbsteinschätzung (SAQ Version 5.0) und risikobasierte Lieferantenaudits. Bei der Ermittlung der Risikoexposition eines Lieferanten wird mit Hilfe eines spezialisierten Dienstleisters auch eine Bewertung des entsprechenden Länderrisikos vorgenommen, sodass lokale Gegebenheiten, in denen Auswirkungen eintreten können, berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Strategieentwicklung wurde das Ziel des Lieferantenanteils mit positivem S-Rating durch eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe formuliert. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden weder direkt noch indirekt durch Vertretende bei der Zielformulierung, der Zielverfolgung oder der Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten eingebunden. Seit der Zielsetzung wurden weder Änderungen am Ziel selbst noch an der dem Ziel zugrundeliegenden Methodik vorgenommen.
Die Erreichung des Ziels wird im Rahmen des Konzern-TOP-10-Programms kontinuierlich überprüft und überwacht. Im Jahr 2023 entsprach der Umsatzanteil der direkten Lieferanten mit positivem S-Rating (A- und B-Rating) 79 % des Gesamtbeschaffungsvolumens. Im Berichtsjahr 2024 lag der Umsatzanteil bei 83 % des Gesamtbeschaffungsvolumens. Die Fortschritte bei der Zielerreichung stimmen bisher mit der ursprünglichen Planung überein. Im Rahmen des Statusmonitorings des Konzern-TOP-10-Programms findet auch eine Analyse von Trends und wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Zielerreichung statt. Signifikante Veränderungen bei der Zielerreichung gegenüber der Planung sind nicht festzustellen.
1 Hierzu zählen Joint Ventures, die gleichzeitig als Lieferanten des Volkswagen Konzerns agieren. Weiterhin zählen darunter Leiharbeitsfirmen und Selbstständige, sofern die Beauftragung im Rahmen der Prozesse der „Konzern Beschaffung“ erfolgt. Zu Lieferanten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zählen beispielsweise Recyclingunternehmen. Händler und Kundinnen und Kunden sind jedoch nicht inbegriffen und werden nicht durch das ReSC-System abgedeckt.
2 Netzwerk der Nachhaltigkeitsvertretenden der Beschaffung aus ausgewählten Gesellschaften zum regelmäßigen thematischen Austausch und zur strategischen Weiterentwicklung des ReSC-Systems
3 Die übergeordnete operative Verantwortung für die Teilnahme an der Responsible Mica Initiative (RMI) und die Integration der Erkenntnisse in das Unternehmenskonzept trägt der Vice President Procurement Strategy, Capacity and Process Management der Porsche AG.
4 Die Relevanz eines Lieferanten für das Medienscreening ergibt sich unter anderem durch das Beschaffungsvolumen oder die Risikoexposition, die aus der Art des Produkts beziehungsweise der Dienstleistung abgeleitet werden.
5 Direkte Lieferanten, die erstmalig im Berichtsjahr bewertet wurden.
6 Methodikänderung: Erweiterung des Scopes der Kennzahl um B-Ratings im Vergleich zum Vorjahr.
7 Für jede Standardmaßnahme wird innerhalb einer Wirkungskette daher untersucht, welche Ressourcen eingesetzt werden, über welche quantifizierbaren Schritte die Leistung Wirkung entfaltet, was für eine Wirkung die Leistung erzielt und soweit möglich, ob eine Veränderung bei der Zielgruppe durch die Leistung erkennbar ist.
8 Betrachtet werden hier relevante Lieferanten des Volkswagen Konzerns. Die Relevanz eines Lieferanten für das S-Rating ergibt sich unter anderem durch die Unternehmensgröße oder die Risikoexposition, die aus der Art des Produktes oder der Dienstleistung abgeleitet wird.