Geschäftsbericht 2024

Korruption und Bestechung

WESENTLICHE AUSWIRKUNG UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT DER STRATEGIE UND DEM GESCHÄFTSMODELL

Auswirkung im Bereich Vermeidung von Korruption und Bestechung

Im Themengebiet Vermeidung von Korruption und Bestechung hat der Volkswagen Konzern über die Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2024 eine tatsächliche und potenzielle positive Auswirkung identifiziert. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Volkswagen Konzern eine positive Auswirkung, indem er eine Kultur der Integrität fördert und das Vertrauen seiner Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch sein Engagement und ein effektives Compliance-Management-System im Kampf gegen Korruption und Bestechung stärkt. Damit die Auswirkung auch potenziell in der mittelfristigen Zukunft wirken kann, soll die Bekämpfung von Korruption und Bestechung weitergeführt werden.

Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen haben Einfluss auf die Strategie, das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des Konzerns. Integrität und Compliance sind wesentliche Elemente der Konzernstrategie, um als Unternehmen nachhaltig erfolgreich zu sein. Der Code of Conduct ist das ethische und wertebasierte Fundament für integres und regelkonformes Handeln im Volkswagen Konzern.

Der Volkswagen Konzern fördert den Einfluss seiner wesentlichen Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie und Wertschöpfungskette über die Instrumente des Compliance-Management-System zur Bekämpfung von Korruption. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf integren Geschäftspraktiken sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung – auch entlang der Wertschöpfungskette –, um positive Auswirkungen zu erhalten und zu stärken.

Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung sind Teil der Konzernstrategie, welche sich wiederum auf die Wertschöpfungskette auswirken können.

Eine detaillierte Beschreibung aller Maßnahmen im Bereich Korruption und Bestechung erfolgt unter „Maßnahmen: Korruption und Bestechung“.

MANAGEMENTKONZEPTE: KORRUPTION UND BESTECHUNG

Der Volkswagen Konzern bekennt sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem und verantwortungsvollem Handeln und verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Dieses Prinzip ist fest in den Unternehmenswerten verankert. Dies spiegelt sich auch in dem öffentlich zugänglichen Leitfaden Anti-Korruption, im Code of Conduct für Beschäftigte und im Code of Conduct für Geschäftspartner wider und bildet so den Maßstab für das Handeln des Volkswagen Konzerns. Weiterführende Konzernrichtlinien regeln den Umgang mit Interessenkonflikten, Spenden und Sponsorings sowie Zuwendungen in Form von Geschenken oder Einladungen.

Der Volkswagen Konzern geht Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Grundsätze nach. Damit soll ein regelkonformes und gesetzestreues Verhalten im Volkswagen Konzern sichergestellt werden. Dabei sind die Führungskräfte und das Personalwesen für die Untersuchung von den gemeldeten Regelverstößen verantwortlich. Bei schwerwiegenden Fällen werden die Aufklärungs-Offices hinzugezogen. Beschäftigte, die in unlautere Geschäftspraktiken involviert sind, werden sanktioniert.

Die Verantwortung für die Themen Korruption, Bestechung und Geldwäscheprävention liegt im Bereich Group Integrity & Compliance des Volkswagen Konzerns. Dieser gehört zum Vorstandsressort „Integrität und Recht“.

MASSNAHMEN: KORRUPTION UND BESTECHUNG

Schriftliche Vorgaben

Der Code of Conduct steht allen Beschäftigten des Volkswagen Konzerns sowie Dritten auf der Konzern-Website zur Verfügung. Darüber hinaus organisiert das Group Integrity & Compliance-Kommunikationsteam Informations- und Kommunikationsaktivitäten wie Sensibilisierungskampagnen, Film- und Dialogformate, Newsletter oder interaktive Spiele, mit dem Ziel, die Sensibilisierung für Integritäts- und Compliance-Themen zu unterstützen.

Basis der Aktivitäten zum Thema Korruptionsprävention ist die konzernweit geltende Richtlinie für Zuwendungen und Geschenke, die klare Regeln für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und anderen Zuwendungen festlegt. Dabei trägt sie auch dazu bei, Interessenkonflikte und schon den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung zu vermeiden. Diese Aktivitäten verfolgen das Ziel, dass die Geschäftspraktiken im Volkswagen Konzern möglichst transparent und im Einklang mit den geltenden Vorschriften erfolgen.

Beratung

Der Infopoint Integrity & Compliance hat sich als zentrale Beratungsstelle etabliert. Das Team ist persönlich, per E-Mail oder über die Volkswagen 360°-App erreichbar. Es beantwortet Fragen zu Integrität und Compliance, insbesondere zu dem Verhaltenskodex und dem Thema Anti-Korruption, und steht in engem Austausch mit weiteren Beratungsstellen im Konzern.

Schulungsmaßnahmen und Zertifizierungen

Um Korruptionsrisiken zu vermeiden, werden risikobasiert regelmäßig Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen zum Thema Anti-Korruption durchgeführt. Diese Maßnahmen behandeln dabei nicht nur das Korruptionsverbot und den Umgang hierzu mit Amts- und Mandatsträgern, sondern umfassen auch Themen der Geldwäscheprävention. Eine detaillierte Beschreibung der Compliance-Trainings im Volkswagen Konzern erfolgt unter „Schulungsprogramme“.

Beschäftigte ab dem Oberen Managementkreis nehmen zweijährig an der Code-of-Conduct-Zertifizierung teil. Mit dem Unterzeichnen des Zertifikats bestätigen diese ihre Kenntnis der Verhaltensgrundsätze, die Kenntnis über ihre Meldeverpflichtung möglicher Interessenkonflikte und Schwerer Regelverstöße.

Business Partner Due Diligence

Im Rahmen der Business Partner Due Diligence (BPDD) wird die Integrität, mit dem Schwerpunkt Anti-Korruption, der Vertriebs-Geschäftspartner im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes geprüft. Die Überprüfung erfolgt vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und wird über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung fortgeführt. Durch die frühzeitige Identifikation potenzieller Risiken können präventive und reaktive mitigierende Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verlässlichkeit und Stabilität der Geschäftsbeziehungen zu sichern. Wesentlicher Bestandteil ist dabei auch ein automatisiertes tägliches Integritätsmonitoring der Geschäftspartner. Zusätzlich werden Vertriebspartner risikobasiert zusätzlichen Prüfungen unterzogen, wie zum Beispiel Auditierungen. Dabei werden Geschäftspartner mit verschiedenen Formaten unterstützt, wie zum Beispiel Compliance-Dialoge, damit diese die erforderlichen Standards erfüllen. Group Integrity & Compliance unterstützt die operativ verantwortlichen Einheiten des Vertriebs beim Business-Partner-Due-Diligence-Prozess. Er umfasst regelmäßige Mediascreenings, Risikobewertungen, Sanktionslistenprüfungen und das Identifizieren von Warnhinweisen im Hinblick auf Geschäftspartner. Der Volkswagen Konzern untersucht, ob die Geschäftspartner ein Compliance-Management-System (CMS) haben beziehungsweise Compliance-Maßnahmen implementiert sind. Ziel ist es, Risiken für Gesetzesverstöße und das Missachten ethischer Standards früh zu erkennen, riskante Geschäftspartner zu meiden sowie Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen und mit dem Geschäftspartner umzusetzen. In Einzelfällen werden Geschäftspartner direkt angesprochen, um mögliche Verstöße aufzuklären. Ist dies nicht möglich, wird die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen oder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beendet. Entsprechende Geschäftspartner können für Geschäfte mit dem Volkswagen Konzern, seinen Marken und Gesellschaften gesperrt werden.

Neben dem im BPDD-Tool erfolgenden automatisierten, kontinuierlichen Integritätsmonitoring des Geschäftspartners wird die Umsetzung von eventuell mit dem Geschäftspartner bereits vor Vertragsschluss vereinbarten Mitigationsmaßnahmen nachverfolgt. Des Weiteren werden die Geschäftspartner regelmäßig dahingehend geprüft, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie insbesondere Compliance Dialoge, Vor-Ort-Besuche oder Externe Audits zur Sicherstellung einer regel- oder gesetzeskonformen Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Bei Bedarf werden im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Compliance-Officern durchgeführt.

Umgang mit Verstößen

Im Fall von Verstößen durch Beschäftigte erfolgen eine konsequente Sachverhaltsaufklärung und – sofern geboten – Sanktionierung der betreffenden Beschäftigten. Verdachtsfälle können jederzeit, vertraulich und auch anonym, über das konzernweite Hinweisgebersystem gemeldet werden. Diese Fälle werden von den zuständigen Aufklärungs-Offices gründlich untersucht, die unabhängig vom Managementkreis agieren.

Der Volkswagen Konzern führt Untersuchungen nach sorgfältiger Prüfung und bei konkreten Anhaltspunkten für einen Regelverstoß mit höchster Vertraulichkeit durch. Dabei gilt die Unschuldsvermutung. Betroffene werden frühzeitig angehört und rehabilitiert, wenn sie zu Unrecht verdächtigt wurden. Nachgewiesenes Fehlverhalten kann, je nach Schweregrad, durch eine Verwarnung, einen Verweis oder eine Kündigung sanktioniert werden. Nach schwerwiegenden Regelverstößen, die sanktioniert wurden, werden strukturierte Ursachenanalysen durchgeführt, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Der Konzernvorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhalten vierteljährlich zu ihren Sitzungen einen aktuellen statistischen Bericht über das Hinweisgebersystem. Dieser Bericht umfasst die aggregierten Zahlen für Aufklärungs-Offices sowie eine Übersicht der im jeweiligen Quartal sanktionierten Schweren Regelverstöße.

Schulungsprogramme

Zum Thema Korruption und Bestechung bietet der Volkswagen Konzern seinen Beschäftigten und Lieferanten folgende Schulungsprogramme an:

Für Beschäftigte im Volkswagen Konzern

Anti-Korruption

Der Volkswagen Konzern verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von aktiver und passiver Korruption. Gesellschaften mit hoher Risikoexposition gemäß ICRA sind dazu verpflichtet, ein Anti-Korruptions-Training für ihre Beschäftigten durchzuführen. Dieses Training schließt spezielle Module zum Umgang mit Amts- und Mandatsträgern sowie zur Handhabung von Zuwendungen ein.

Innerhalb des Volkswagen Konzerns werden die Funktionen, die aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten einem erhöhten Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung ausgesetzt sind, auf Gesellschaftsebene definiert. Im Konzern bilden diese Funktionen, die aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, die Gesellschaften, denen laut ICRA ein Hochrisiko-Profil zugewiesen ist. Diese Gesellschaften gelten im Kontext der ESRS als risikobehaftete Funktionen. Die Implementierung der Schulungen zu Anti-Korruption und Geldwäscheprävention in den für den Volkswagen Konzern definierten risikobehafteten Funktionen erfolgt zu 100 %. Innerhalb des Porsche AG Konzerns werden die Funktionen, die aufgrund ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten einem erhöhten Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung ausgesetzt sind, auf Gesellschaftsebene definiert. Dies sind für das Thema Anti-Korruption die Gesellschaften, die unter anderem regelmäßig indirekte Mitarbeitende beschäftigen. In den für den Porsche AG Konzern für Anti-Korruption definierten Risikofunktionen ist zu 97,3 % ein Schulungskonzept zum Thema Anti-Korruption ausgerollt.

Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich Teil der Zielgruppe für die Integrity & Compliance-Pflichtschulungen. Zusätzlich erhalten sie nach Berufung ein einmaliges, vertiefendes und persönliches Training zu den Themen Code of Conduct, Anti-Korruption und Geldwäscheprävention. Die Durchführung dieses einmaligen Trainings obliegt dem zuständigen Integrity & Compliance Officer.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2024 eine vertiefende Schulung zur Korruptionsprävention durchgeführt.

Geldwäscheprävention

Gesellschaften mit hoher Risikoexposition gemäß ICRA müssen ein Training zu Geldwäscheprävention implementieren, mit Fokus auf den Umgang mit Risiken für Geldwäsche. Das Format des Trainings liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gesellschaften.

Für Lieferanten

Auch Geschäftspartnern aus Vertrieb und Beschaffung wird ein Training zum Code of Conduct für Geschäftspartner zu den Themen Anti-Korruption und Geldwäscheprävention zur Verfügung gestellt. Der Code of Conduct für Geschäftspartner ist seit 2020 Vertragsbestandteil der Vereinbarungen mit Lieferanten und Dienstleistern.

ZIELE: KORRUPTION UND BESTECHUNG

In Bezug auf Korruption und Bestechung sind keine messbaren ergebnisorientierten Ziele im Sinne der ESRS festgelegt. Die Effektivität der Managementkonzepte und Maßnahmen in Bezug auf die im Rahmen der diesjährig erstmals durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten positiven Auswirkungen wird aktuell nicht nachverfolgt. Mit dem Ziel einer risikobasierten Steuerung von Präventionsmaßnahmen erfolgt eine Interne Compliance-Risikobewertung der Gesellschaften im eigenen Geschäftsbereich des Volkswagen Konzerns (exklusive des Porsche AG Konzerns wegen eigenständiger Compliance Risikoanalyse). ICRA dient dazu, Compliance-Risiken ─ einschließlich Korruptionsrisiken ─ systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Nach Analyse der Risiken, die verschiedene Faktoren wie geografische Risiken, Branchenspezifika und vergangene Vorfälle berücksichtigen, werden risikobasierte Maßnahmenpakete zur gezielten Prävention an die Gesellschaften ausgerollt. Bei Konzerngesellschaften mit einer hohen Risikoexposition finden externe Prüfungen zur Umsetzung und Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen statt.

METRIKEN: KORRUPTION UND BESTECHUNG

Im Jahr 2024 sind bei den Aufklärungs-Offices 3.555 Hinweise eingegangen, die Mehrheit hiervon nicht anonym beziehungsweise anonym mit Kontaktmöglichkeit der hinweisgebenden Person. Auch die Gesamtzahl und Art der festgestellten Fälle von Korruption werden von den Aufklärungs-Offices des Volkswagen Konzerns ermittelt. Die Art der Fälle umfasst Korruption, Bestechung, Betrug, Erpressung, Geheime Absprachen und Geldwäsche. Bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften werden Verurteilungen von Konzernmitarbeitern wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Konzern berücksichtigt, wenn und soweit im Konzern Kenntnis von solchen Verurteilungen vorliegt. Geldstrafen werden berichtet, wenn sie im direkten Zusammenhang mit solchen Verurteilungen stehen. Im Konzern ist bezogen auf das Geschäftsjahr 2024 eine Verurteilung eines ehemaligen Konzernmitarbeiters wegen eines Verstoßes gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften bekannt. Der Verurteilung liegt ein im Jahr 2022 festgestellter Regelverstoß zu Grunde, der ehemalige Beschäftigte schied noch im Jahr 2021 aus dem Unternehmen aus. Für das Geschäftsjahr 2024 liegt im Konzern des Weiteren keine Kenntnis über Geldstrafen im Zusammenhang mit einer Verurteilung vor.

KORRUPTION UND BESTECHUNG

 

 

 

 

Kontrollierte Gesellschaften

 

 

 

 

 

Im Jahr 2024 festgestellte Fälle von Korruption oder Bestechung
(inklusive Betrug, Erpressung, Geheime Absprachen und Geldwäsche)

 

Anzahl

 

5

Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften im Jahr 2024

 

Anzahl

 

1