Umweltverschmutzung
Der Volkswagen Konzern verfolgt die Vision der Zero Impact Factory. Ziel ist, die Emission und Nutzung von luft- und wasserbeeinträchtigenden sowie bedenklichen Stoffen an den Produktionsstandorten zu reduzieren.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT DER STRATEGIE UND DEM GESCHÄFTSMODELL
Luftverschmutzung
Auswirkungen im Bereich Luftverschmutzung
Luftverschmutzung kann zur Verschlechterung der lokalen Luftqualität beitragen und Mensch sowie Umwelt beeinträchtigen.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde beim Thema Luftverschmutzung eine wesentliche tatsächliche negative Auswirkung identifiziert. Negative Auswirkungen entstehen insbesondere durch Emissionen in der Nutzungsphase bei der Verwendung der Fahrzeuge durch unsere Kundinnen und Kunden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte, die bei der Zulassung der Fahrzeuge gelten, werden eingehalten.
Ebenfalls relevant sind Emissionen, die im Rahmen des Kerngeschäfts der Fahrzeugproduktion entstehen, sowohl in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette als auch in den eigenen Geschäftsbereichen. Die Produktionsanlagen des Volkswagen Konzerns halten dabei mindestens die mit der Genehmigung einhergehenden gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Luftschadstoffe ein. Da auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Luftemissionen verursacht werden, fordert der Volkswagen Konzern von seinen Partnern, ebenfalls nach hohen Standards zu arbeiten.
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Auswirkung im Bereich Luftverschmutzung hat Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Strategie und die Wertschöpfungskette des Konzerns. Übergeordnet ist das Thema Minimierung der Schadstoffeinträge in die Luft unter anderem strategisch in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+, im Leitbild Umwelt goTOzero, in der Vision der Zero Impact Factory und im Code of Conduct für Geschäftspartner verankert.
Darüber hinaus reagiert der Volkswagen Konzern auf den Einfluss seiner wesentlichen negativen Auswirkung auf sein Geschäftsmodell, Strategie und Wertschöpfungskette im Bereich Luftverschmutzung mit folgenden Maßnahmen:
Entlang der Wertschöpfungskette soll die Einhaltung des Code of Conduct für Geschäftspartner negative Auswirkungen reduzieren. Dieser fordert von den Geschäftspartnern, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung umzusetzen. Innerhalb der Geschäftstätigkeiten des Volkswagen Konzerns sollen solche negativen Auswirkungen durch das Etablieren von Managementkonzepten (siehe Abschnitt „Managementkonzept: Umweltverschmutzung“) und durch das Verfolgen der Vision der Zero Impact Factory möglichst reduziert werden. Dies beinhaltet, dass Produktionsstandorte so gestaltet werden sollen, dass möglichst wenig luftbeeinträchtigende Schadstoffe emittiert werden. In der Nutzungsphase soll die Auswirkung der Fahrzeuge unter anderem durch einen höheren Anteil des Absatzes an Elektrofahrzeugen reduziert werden. Dieses Ziel ist in der regenerate+ verankert.
Unter Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ finden sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen.
Wasserverschmutzung
Auswirkungen im Bereich Wasserverschmutzung
Wenn Schadstoffe in Gewässer gelangen, kann sich das negativ auf die aquatische Umwelt und auf den Menschen auswirken.
Die Eintragung von Schadstoffen ins Wasser wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche tatsächliche negative Auswirkung entlang der Wertschöpfungskette eingestuft.
Wasser wird an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette verwendet. Dabei werden Chemikalien besonders in der vorgelagerten Lieferkette zur Rohstoffgewinnung sowie bei der Herstellung von Bauteilen eingesetzt. Dies kann zu einer Belastung des entstehenden Abwassers mit Schadstoffen führen. Von geringerer Relevanz wird der Chemikalieneinsatz innerhalb der eigenen Produktionsprozesse und der Nutzungsphase eingeordnet.
Alle Abwässer werden vor der Einleitung in aufnehmende Gewässer (zum Beispiel Flüsse, Seen oder Meere) aufbereitet oder müssen fachgerecht entsorgt werden. Ferner werden für die direkte und indirekte Einleitung von Abwasser Maximalkonzentrationen für bestimmte Schadstoffe festgelegt, unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben am jeweiligen Standort. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte hat für den Volkswagen Konzern oberste Priorität.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es zulässig, dass bestimmte Schadstoffe in das aufnehmende Gewässer eingeleitet werden. Diese Einleitung erfolgt jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch soll darauf hingewirkt werden, dass die Belastung der aquatischen Umwelt gering gehalten wird.
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Auswirkung des Volkswagen Konzerns im Bereich Wasserverschmutzung hat Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Strategie und die Wertschöpfungskette des Konzerns. Übergeordnet ist das Thema Vermeidung von Wasserverschmutzung im Rahmen des Leitbilds Umwelt goTOzero sowie der regenerate+ verankert. Dabei bilden die Minimierung der Schadstoffeinträge in Gewässer und das Grundwasser die zentralen Elemente. Im Code of Conduct für Geschäftspartner fordert der Volkswagen Konzern auch seine Geschäftspartner auf, keine schädlichen Wasserverschmutzungen zu verursachen.
Der Volkswagen Konzern reagiert auf den Einfluss seiner wesentlichen negativen Auswirkung auf sein Geschäftsmodell, seine Strategie und Wertschöpfungskette im Bereich Wasserverschmutzung mit folgenden Maßnahmen:
Im eigenen Geschäftsbereich sind die Prozesse des Volkswagen Konzerns so ausgelegt, dass Verschmutzungen minimiert werden. Darüber hinaus verringert der Volkswagen Konzern diese Auswirkung durch die Installation von Aufbereitungs- und Kläranlagen an den Produktionsstandorten.
Bei Lieferanten der vorgelagerten Wertschöpfungskette adressiert der Volkswagen Konzern diese Auswirkung durch die Implementierung des Raw Materials Due Diligence Management System (RMDDMS). Dieses System soll die Rohstoffbeschaffung nachhaltig und transparent gestalten und somit negative Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Wasserverschmutzung, verhindern.
Bei Lieferanten entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette wird außerdem der Code of Conduct für Geschäftspartner zur Minderung der negativen Auswirkungen genutzt werden soll. Dieser fordert geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und internationalen Vorschriften zur Verhinderung von Wasserverschmutzung.
Unter Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ finden sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen in diesem Handlungsbereich.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Auswirkungen im Bereich besonders besorgniserregende Stoffe
Im Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass es durch unsachgemäße Handhabung entlang der Wertschöpfungskette zu Schäden für Mensch und Umwelt kommen kann. Das Thema stellt daher eine wesentliche tatsächliche negative Auswirkung im Sinne der Bewertungslogik der Wesentlichkeitsanalyse in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette dar.
Einige Stoffe, die derzeit als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern (SVHC)) auf der Kandidatenliste der European Chemicals Agency (ECHA) stehen, sind in Fahrzeugteilen des Volkswagen Konzerns vorhanden. Der Volkswagen Konzern setzt auf einen verantwortungsvollen und sachgemäßen Umgang mit SVHC und implementiert entsprechende Maßnahmen, um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu verhindern. Alle gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Da SVHC in der Regel bereits Bestandteil der Materialzusammensetzung zugelieferter Fahrzeugteile sind, wird auf den Austritt von SVHC in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ein stärkerer Fokus gelegt als im eigenen Betrieb und der Nutzungsphase der Fahrzeuge.
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Auswirkung im Bereich besonders besorgniserregender Stoffe hat Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Strategie und die Wertschöpfungskette des Konzerns. Übergeordnet ist das Thema besonders besorgniserregende Stoffe im Rahmen einer internen Konzernnorm verankert, welche auf die Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) (www.gadsl.org) referenziert. Gemäß des Code of Conduct für Geschäftspartner werden die Geschäftspartner aufgefordert, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (zum Beispiel krebserregende, erbgutschädigende, fortpflanzungsgefährdende Stoffe) im Rahmen des jeweils anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der jeweils mitgeltenden Regelungen des Volkswagen Konzern zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden. Das Thema ist ebenfalls in der Konzernnachhaltigkeitsstrategie regenerate+ als Handlungsfeld identifiziert. Im Fokus stehen hierbei die Reduzierung und Substitution von bedenklichen Stoffen in den Produkten. Die detaillierte Ausgestaltung des strategischen Themas befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase und wird im Zuge der weiteren Strategieprozesse konkretisiert.
Der Volkswagen Konzern begegnet der wesentlichen negativen Auswirkung auf sein Geschäftsmodell, seine Strategie und Wertschöpfungskette im Bereich besonders besorgniserregender Stoffe mit folgenden Maßnahmen:
Im eigenen Geschäftsbereich verringert der Volkswagen Konzern die Auswirkung durch die Implementierung von Vorsorgemaßnahmen zur Risikominimierung und -steuerung sowie von Maßnahmen, die SVHC vermeiden und ersetzen sollen.
Bei Lieferanten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette adressiert der Volkswagen Konzern die Auswirkung mit Hilfe des Code of Conduct für Geschäftspartner, der diese dazu auffordert, Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von SVHC umzusetzen.
Der Volkswagen Konzern versteht das Thema Chemical Compliance als Querschnittsthema, das in bestehende Managementkonzepte integriert wird und diese beeinflusst.
Unter Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ findet sich die ausführliche Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen in diesen zwei Handlungsbereichen.
Mikroplastik
Auswirkungen im Bereich Mikroplastik
Mikroplastik gelangt als Abbauprodukt von Kunststoff in die Umwelt und baut sich nur sehr schwer und über sehr lange Zeiträume ab. Man findet es mittlerweile in allen Regionen und Ökosystemen der Erde. Auch in menschlichen und tierischen Organismen wurde es nachgewiesen. Mikroplastik kann sehr unterschiedliche Bestandteile haben und sich negativ auf Umwelt und Menschen auswirken.
Im Kontext der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde eine wesentliche tatsächliche negative Auswirkung beim Thema Mikroplastik in der nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Vor allem durch Reifenabrieb kann Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Dies betrifft Fahrzeuge im Allgemeinen, einschließlich der vom Volkswagen Konzern produzierten Fahrzeuge.
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Auswirkung im Bereich Mikroplastik hat Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Strategie und die Wertschöpfungskette des Konzerns.
Mikroplastik ist übergeordnet in der regenerate+ in der Dimension Natur verortet, die auch die Reduzierung von Mikroplastik betrachtet. Die detaillierte Gestaltung des Themas befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase und wird im Zuge der weiteren Strategieprozesse konkretisiert.
MANAGEMENTKONZEPT: UMWELTVERSCHMUTZUNG
Managementkonzept zur Vermeidung von Umweltverschmutzung
Das Thema Vermeidung von Umweltverschmutzung ist Teil des Leitbilds Umwelt goTOzero und in einem zugehörigen Managementkonzept verankert. So heißt es im Leitbild: „Wir reduzieren schädliche Emissionen in Luft, Böden und Gewässer.“
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche negative Auswirkungen hinsichtlich Umweltverschmutzung identifiziert. Produktionsprozesse und Produktnutzung führen aufgrund von Emissionen zu Luft- und Wasserverschmutzung, die mit finanziellen sowie reputationsbedingten Risiken verbunden sind.
Die identifizierten Auswirkungen werden im Managementkonzept Vermeidung von Umweltverschmutzung adressiert. So sind die Themen Luft- und Wasserverschmutzung strategisch im Leitbild Umwelt goTOzero verankert. Dabei ist die Verringerung der Schadstoffeinträge in Luft und Gewässer das zentrale Element. Zudem ist das Ziel zur Erhöhung des Absatzes von Elektrofahrzeugen in der regenerate+ verankert. Dieses Ziel strebt eine Verringerung der Luftverschmutzung an. Mittels des Code of Conduct für Geschäftspartner soll zudem darauf hingewirkt werden, dass weniger schädliche Luft- und Wasserverschmutzungen verursacht werden.
Hinsichtlich des Themas Schadstoffe lautet die strategische Vision im Rahmen der Zero Impact Factory: „Wir gestalten unsere Fertigungsstätten so, dass von ihnen möglichst wenig die Gesundheit von Mensch, Tier und Vegetation sowie Boden, Gewässer und Luft beeinträchtigende Stoffe emittiert werden.“ In Bezug auf Gewässerschutz steht neben einer generellen Minimierung der Schadstoffeinträge auch der Boden- und Grundwasserschutz beim Einsatz wassergefährdender Stoffe im Fokus. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer, in die Abwasser eingeleitet werden, soll vermieden werden.
Das Thema Beeinträchtigung von Land, Wasser und Luft ist im Code of Conduct für Geschäftspartner verankert: Die Geschäftspartner tragen Sorge dafür, dass sie keine schädlichen Bodenveränderungen, Wasserverschmutzungen, Luftverunreinigungen, schädliche Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch verursachen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der natürlichen Grundlagen für Lebensmittel und Trinkwasser oder der Gesundheit des Menschen führen können, beziehungsweise diese so weit wie möglich zu minimieren.
Das Thema SVHC ist wiederum strategisch in der Konzernnorm Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität verankert. Die Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Stoffen und Rohstoffen wird ebenfalls im Code of Conduct für Geschäftspartner gefordert. Hierzu zählen die Einhaltung internationaler Übereinkommen (Minamata-Übereinkommen, Stockholmer Übereinkommen) und Rechtsinstrumente zur Herstellung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung bestimmter Stoffe. Das Ergreifen von Maßnahmen, um den Einsatz von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen gemäß geltendem Recht und Konzernvorgaben zu vermeiden, zählt ebenfalls dazu.
Um diese strategische Verankerung zu verwirklichen, soll auch das Management von chemischen Substanzen weiter verbessert werden. Als ein weltweit führender Automobilhersteller und Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen ist sich der Volkswagen Konzern der zunehmenden Bedeutung eines nachhaltigen Managements von chemischen Substanzen bewusst. Die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen an das Chemikalienmanagement sind komplex und variieren in den globalen Märkten, in denen der Konzern tätig ist. Der Volkswagen Konzern sieht sich zur Einhaltung bestehender Vorschriften und zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Substanzen, die für die Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen benötigt werden, verpflichtet.
Zudem versteht der Volkswagen Konzern auch die Chemical Compliance als Querschnittsthema. Die notwendigen Prozesse für die Herstellung einer Compliance werden in bereits bestehende Managementsysteme integriert. Als weiteren Schritt wird Chemical Compliance in bestehende Richtlinien implementiert. Hierbei werden spezifische Rollen und Prozessanforderungen definiert.
Außerdem steht der Volkswagen Konzern im bedarfsorientierten Austausch mit seinen Beschäftigten, Lieferanten, Branchenverbänden und Aufsichtsbehörden, um den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu reduzieren. Dies erstreckt sich von der Forschung und Entwicklung über die Konstruktion, die Produktion, den „Vertrieb“ und die „Logistik“ bis hin zur Wiederverwendung und zum Recycling der Produkte.
Weiterhin wird die Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Stoffen und Rohstoffen im Code of Conduct für Geschäftspartner hervorgehoben. Die Geschäftspartner sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit, zum Beispiel krebserregenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden. Dabei sind das jeweils anwendbare Recht sowie die mitgeltenden Regelungen des Volkswagen Konzerns zu berücksichtigen.
Vermeidung der Verschmutzung von Luft und Wasser
Zur Vermeidung der Verschmutzung von Luft und Wasser spielen im Rahmen des Managementkonzepts Vermeidung von Umweltverschmutzung das Leitbild Umwelt goTOzero und das UCMS eine besondere Rolle. Im Fokus der strategischen Vision der Zero Impact Factory steht die Minimierung der Schadstoffeinträge an den Produktionsstandorten. Hierfür existieren spezifische Vorgaben, wie zum Beispiel Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen im Abwasser, die in Messberichten nachgewiesen werden müssen. Durch die Gestaltung der Produktionsstandorte soll darauf hingewirkt werden, dass die lokale Ressource Wasser durch ihre Nutzung nicht negativ beeinflusst wird. Es sollen keine Stoffe in ein Gewässer eingeleitet werden, die dessen natürlichen Zustand verschlechtern.
Der Volkswagen Konzern hat verschiedene Prozesse in seinen Geschäftsbereichen installiert, um auch den Sorgfaltspflichten aus dem LkSG in Bezug auf schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen und schädlichen Lärmemissionen zu entsprechen. Die Einführung dieser Prozesse wird durch eine Konzernrichtlinie unterstützt. Diese gibt einen Rahmen und Mindestanforderungen vor, wie ein UCMS in einer Organisation zu implementieren ist. Jede Gesellschaft entwickelt daraufhin eigene Prozesse, um diese Regeln einzuhalten. Im UCMS ist zudem ein Compliance- und Risikomanagementsystem integriert, das dazu dient, mit den Risiken der oben erwähnten Umweltmedien vorbeugend und frühzeitig umzugehen. Beispielsweise führen Produktionsstandorte in der Regel eine Umweltaspekteanalyse durch, wodurch mögliche Umweltrisiken aus Produktionsprozessen frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Infolgedessen können die Verantwortlichen vorbeugende Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten.
Die Anforderungen des Umweltmanagements gelten dabei über alle Phasen der Geschäftstätigkeit und den gesamten Lebensweg der Produkte und Dienstleistungen. Eine detaillierte Ausgestaltung der Prozesse liegt in der Verantwortung jeder kontrollierten Gesellschaft. Diese sind operativ tätig und gehören mehrheitlich zum Volkswagen Konzern und sind somit für die Umsetzung dieser Konzernrichtlinie zuständig und rechenschaftspflichtig. Zu den oben genannten Prozessen in Bezug auf das LkSG wird im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)-Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG Stellung genommen.
Minimierung des Einsatzes besonders besorgniserregender Stoffe
Um Compliance in allen Märkten zu ermöglichen, müssen der Volkswagen Konzern und seine Lieferanten die Vorschriften, Gesetze und regulatorischen Vorgaben in den Zielmärkten einhalten. Darüber hinaus ist die Erfüllung von Standards, wozu unter anderem die Konzernnormen Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität und Nachweisführungs- und Freigabevoraussetzungen zur Lieferung von Chemikalien gehören, ein verpflichtendes Vertragselement mit Lieferanten. Auf diese Weise wird auf die Einhaltung aller geltenden Materialregulierungen und -restriktionen hingewirkt.
Die Konzernnorm Nachweisführungs- und Freigabevoraussetzungen zur Lieferung von Chemikalien beschäftigt sich mit der Registrierung, Bewertung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Chemikalien, die als karzinogen, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch in Kategorie 1A oder 1B eingestuft wurden, sind grundsätzlich für den Einsatz verboten (Terminologie gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – CLP). Über einen Einsatz kann nur in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung des Substitutionsgebots entschieden werden. Besonders besorgniserregende Stoffe, beispielsweise nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH, Artikel 57-2, sind weitgehend zu vermeiden und können im Einzelfall, nach Prüfung der längerfristigen Einsatzfähigkeit, abgelehnt werden.
Für die Steuerung der etwa 240 weltweit zu beachtenden Schadstoffgesetze, darunter Altfahrzeug-, Batterie-, Chemikalien- und Biozidgesetze sowie Anforderungen zu Innenraumemissionen, wurde der Vorschriftenkoordinator/Vorschriftenexperten (VKO/VEX)-Prozess in der technischen Entwicklung implementiert. Dieser ist in einem eigenen Konzernprozessstandard definiert. Die Umsetzung und die interne/externe Kommunikation erfolgen durch die Konzernnorm Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität, welche einen Bezug auf die GADSL (www.gadsl.org) nimmt. Die Einhaltung wird seit dem Jahr 2000 durch die Beteiligung am International Material Data System (IMDS) (www.imdsystem.com) und durch das konsequente Einfordern von Lieferantendaten zur chemischen Zusammensetzung von Bauteilen und Materialien in den Fahrzeugen geprüft. Alle IMDS-Daten werden nach der jeweils anwendbaren Gesetzgebung geprüft.
Die Konzernnorm Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität fordert eine grundsätzliche Vermeidung der Verwendung von SVHC im Sinne der EU-REACH-Verordnung Nr. 1907/2006, die in der Kandidatenliste der ECHA enthalten sind. Übergesetzlich fordert der Volkswagen Konzern, dass zulassungspflichtige Stoffe des Anhangs XIV der EU-REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 in der Regel bei Neuentwicklungen nicht mehr verwendet werden, auch wenn die Zulassungspflicht erst nach Serieneinsatz in Kraft tritt.
Darüber hinaus wird für Liefergegenstände, welche für die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie Verordnung relevant sind, mit fachlicher und technischer Unterstützung vom Lieferanten eine Alternativenprüfung für die Verwendung von Stoffen (im Anwendungsbereich von Anlage C des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission) durchgeführt. Dieser Anwendungsbereich umfasst unter anderem die SVHC. Im fahrzeugbezogenen Geschäft hat der Volkswagen Konzern bestehende Vorgaben und Prozesse konkretisiert, mit dem Ziel, die Stoffe, welche für die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie Verordnung relevant sind, grundsätzlich zu vermeiden und zu ersetzen. Darauf aufbauend bezieht der Konzern in seine Analysen fahrzeugbezogene Materialien und Bauteile der vollelektrischen Fahrzeuge ein, um die Substituierbarkeit der SVHC sowie weiterer taxonomie relevanter Stoffe unter anderem unter Berücksichtigung von technischen und ökonomischen Kriterien zu prüfen.
Die Geschäftspartner sind weiterhin verpflichtet, die Anforderungen, basierend auf internationalen Übereinkommen und anderen Rechtsinstrumenten in Bezug auf die Herstellung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung bestimmter Stoffe, einzuhalten. Insbesondere die Anforderungen des Minamata-Übereinkommens vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber und des Stockholmer Übereinkommens vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe (POP) sowie die entsprechenden anwendbaren Durchführungsvorschriften auf nationaler und supranationaler Ebene müssen befolgt werden.
Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen
Der Volkswagen Konzern gibt den kontrollierten Gesellschaften vor, dass Notfallpläne und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorzuhalten sind, die speziell auf die unternehmensspezifischen Umweltrisiken zugeschnitten sind und darauf abzielen, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. Zu den konkreten Maßnahmen zählen beispielsweise die Kommunikation von Notfallplänen an Beschäftigte, relevante Bereiche und Auftragnehmer sowie die Qualifizierung zur Gefahrenabwehr. Die Kommunikation ist dabei den einzelnen Gesellschaften überlassen und kann beispielsweise durch Aushänge, Unterweisungen oder Schulungen erfolgen. Des Weiteren zählen dazu das Testen und Überprüfen der Notfallpläne sowie die Sicherstellung von Ressourcen zur fachlichen Beratung im Falle eines Ereignisses.
Im Falle von wesentlichen baulichen oder betrieblichen Änderungen sollen die Notfallpläne überprüft und aktualisiert werden. Dabei werden Erfahrungen aus Übungen oder tatsächlichen Notfallmaßnahmen berücksichtigt. Die Frequenz der durchgeführten Übungen liegt in der Verantwortung jeder Gesellschaft, die für die Umsetzung der entsprechenden Konzernrichtlinie zuständig und rechenschaftspflichtig ist (siehe Abschnitt „Übergreifende Informationen zu den Managementkonzepten“ des Kapitels „Einführung in das Umweltmanagement“ für weiterführende Informationen zum Geltungsbereich).
ZIELE: UMWELTVERSCHMUTZUNG
Übergeordnete Ziele
Die übergeordnete spezifische Kennzahl UEP berücksichtigt unter anderem die VOC-Emissionen im Zusammenhang mit der Produktion von Fahrzeugen und Komponenten. Die Zielvorgabe in Bezug auf die Kennzahl UEP hat somit einen direkten Bezug zur Luftverschmutzung.
Durch das Impact-Points-Ziel zur Reduktion der absoluten Umweltauswirkungen der Produktionsstandorte besteht ebenfalls ein Zielbezug hinsichtlich Emissionen in Luft und Gewässer. Über den Umweltaspekt Luftschadstoffe werden die Luftemissionen von VOC, Stickoxiden und Staub, CKW und FKW bei der Produktion berücksichtigt. Daneben werden über den Umweltaspekt Abwasser Emissionen im Hinblick auf Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB), Stickstoff, Phosphor, Nickel und Zink in Gewässer berücksichtigt.
Die Site Checklist weist zudem die Handlungsfelder Schadstoffe und Wasser auf. Sie umfasst beispielsweise Kriterien wie den Einsatz von VOC-reduzierten Spülverdünnern und Lacken, Vorgaben zu VOC-Emissionen aus Lackierereien, die Begrenzung von Staubemissionen, den Verzicht auf den Einsatz von Schwermetallen und gefährlichen Stoffen sowie Grenzwerte für die Einleitung von Chlorid, Sulfat, Nickel, Zink, Mangan und CSB in das Abwasser.
Prävention und Kontrolle von besonders besorgniserregenden Stoffen
In Bezug auf die Prävention und Kontrolle von SVHC sind für die Produktionsstandorte keine messbaren ergebnisorientierten Ziele im Sinne der ESRS festgelegt. Es wird derzeit an einer systematischen Datenerfassung gearbeitet, um eine vollständige quantitative Berichterstattung zu ermöglichen. Herausforderungen bei der Datenerfassung und bei der Quantifizierung sind sowohl die hohe Anzahl der Substanzen als auch die Konzentrationsangaben von SVHC in chemischen Gemischen, welche durch die Lieferanten oftmals nur innerhalb von Konzentrationsspektren angegeben werden.
Der Volkswagen Konzern und die Betreiber der Standorte der einzelnen Marken handeln stets nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sollten SVHC während der Fahrzeugproduktion eingesetzt werden oder im Fahrzeug vorhanden sein, so sind diese im Vorfeld durch interne Chemikalienmanagementprozesse und -systeme erfasst, überprüft und freigegeben. Zusätzlich implementiert der Volkswagen Konzern Prozesse, um SVHC generell zu vermeiden und auf Substituierbarkeit zu prüfen. Ein Beispiel ist die Überprüfung der Substituierbarkeit und damit die Reduktion von SVHC während der Fahrzeugproduktion und in Bauteilen von vollelektrischen Fahrzeugen gemäß der EU-Taxonomie Verordnung.
Angabe zum Treiber der Zielsetzungen
Die freiwillig gesetzten Ziele hinsichtlich der Kennzahl UEP, der Impact Points und der Site Checklist stehen jeweils in Bezug zum Thema Umweltverschmutzung. Grundsätzlich hält sich der Volkswagen Konzern an die geltenden Emissionsvorschriften, beispielsweise übergeordnet die der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU), kurz IED, sowie nationale Vorgaben, wie zum Beispiel die deutsche Abwasserverordnung (AbwV).
MASSNAHMEN UND RESSOURCEN: UMWELTVERSCHMUTZUNG
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich Chemikalien und besonders besorgniserregender Stoffe
Für die Anforderungen an die Chemical Compliance gibt es kein separates Managementsystem. Diese Anforderungen werden bereits fortlaufend durch die operativen Organisationen sowie die Lieferanten erfüllt und sollen zukünftig in bestehende Managementsysteme integriert werden. Auf diese Weise soll das Risiko beim Umgang mit Chemikalien und SVHC im Volkswagen Konzern in den Strukturen des Drei-Linien-Modells des Institute of Internal Auditors (IIA) gesteuert werden. Dabei umfasst die erste Linie das operative Risikomanagement in den Geschäftsbereichen, die zweite Linie das konzernweite Risikomanagement und die dritte Linie die interne Revision, die die Wirksamkeit der ersten beiden Linien überprüft. Die Werkzeuge zur Identifizierung und Umsetzung der spezifischen Anforderungen werden hierbei durch die eingesetzten Managementsysteme bereitgestellt. Neben den Tools der Managementsysteme werden regulatorische Vorgaben auch durch den VKO-/VEX-Prozess der zweiten Linie identifiziert und innerhalb der Organisation zielgerichtet verteilt. Für die Prüfung von materialbezogenen Vorgaben wird in der zweiten Linie auf die Daten des internen Material Information System (MISS) zugegriffen. Datengrundlage sind die Daten der Lieferanten aus dem IMDS.
Neben dem kontinuierlichen Risikomanagement durch das Drei-Linien-Modell hat der Volkswagen Konzern im fahrzeugbezogenen Geschäft bereits heute Vorgaben und Prozesse zum Management von regulatorischen Vorgaben (VKO/VEX) und internen Anforderungen (zum Beispiel mittels der Konzernnormen Umweltnorm Erzeugnisse Material- und Chemikalienkonformität, Nachweisführungs- und Freigabevoraussetzungen zur Lieferung von Chemikalien) etabliert, die vorsehen, dass SVHC zu vermeiden und zu ersetzen sind. Darauf aufbauend werden gemäß den Anforderungen der EU-Taxonomie Verordnung fahrzeugbezogene Chemikalien und Bauteile der vollelektrischen Fahrzeuge analysiert und die Substituierbarkeit von SVHC in diesen Produkten gemeinsam mit den Lieferanten unter Berücksichtigung von technischen und ökonomischen Kriterien geprüft. Eine konkrete Übersicht über die betrachteten Bauteile findet sich im Kapitel „EU-Taxonomie“ des Volkswagen Konzerns.
Vermeidung und Kontrolle von Emissionen ins Wasser
Im Sinne des Gewässerschutzes leitet der Volkswagen Konzern keine unbehandelten Abwässer, welche durch Aktivitäten des Konzerns entstehen, in aufnehmende Gewässer ein. Schadstoffe im Abwasser, die in einer biologischen Kläranlage nicht entfernt werden können, werden üblicherweise mittels Vorbehandlungsanlagen entfernt. Um Fette, Öle und Emulsionen zu entfernen, wurden beispielsweise Abscheider für Leichtflüssigkeiten und Fette, Verdampferanlagen und Ölskimmer installiert. Dagegen werden Schwermetalle durch physikalisch-chemische Fällungsverfahren entfernt. CSB wird durch Adsorption, Filtration oder Flotationsverfahren weitgehend eliminiert. Vor der Einleitung wird das vorbehandelte Abwasser zum Beispiel mittels Membranbioreaktor (MBR) biologisch aufbereitet, um potenzielle Schadstoffe wie Phosphor und Stickstoff zu entfernen. Sofern das Abwasser nicht am Produktionsstandort selbst aufbereitet wird, erfolgt die Aufbereitung in einer externen Kläranlage oder die fachgerechte Entsorgung als Abfall.
Entsprechend der strategischen Vision der Zero Impact Factory werden bezüglich Schadstoffen im Abwasser weitere Maßnahmen in der Produktion angestrebt: So soll im Sinne des präventiven Gewässerschutzes beim Umgang mit potenziell wassergefährdenden Stoffen kontinuierlich darauf geachtet werden, dass die zugehörigen Behälter mit einer zweiten Barriere zur Rückhaltung im Schadensfall ausgestattet sind. Ferner werden in der Site Checklist Maximalkonzentrationen für die Einleitung bestimmter Schadstoffe ins Abwasser genannt, unbenommen von gesetzlichen oder genehmigungsseitigen Vorgaben am jeweiligen Standort.
Die Einhaltung von Messverpflichtungen wird durch regelmäßige Abwasseranalytik gewährleistet, deren Häufigkeit je nach Schadstoff unterschiedlich ist und sich nach den gesetzlichen und internen Vorgaben richtet (in bestimmten Fällen wird mehrmals täglich beprobt).
Vermeidung und Kontrolle von Luftemissionen
Der Volkswagen Konzern ist bestrebt, seine Luftemissionen aus eigenen Aktivitäten sowie aus seiner Lieferkette fortlaufend zu reduzieren. Innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeiten dient, neben den Maßnahmen zur Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen, das Impact-Points-Ziel zur Reduktion der absoluten Umweltauswirkungen der Produktionsstandorte, welches ebenfalls Emissionen in Luft berücksichtigt.
Zusätzlich werden über die Site Checklist Kriterien definiert, die zum Beispiel den Einsatz von VOC-reduzierten Spülverdünnern und Lacken, Vorgaben zu VOC-Emissionen aus Lackierereien und die Begrenzung von Staubemissionen beinhalten.
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette soll die Einhaltung des Code of Conduct für Geschäftspartner die Emission von Luftschadstoffen reduzieren, indem die Geschäftspartner geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung umzusetzen sollen.
Durch die Transformation des Portfolios hin zur Elektromobilität leistet der Volkswagen Konzern gleichsam einen Beitrag, um die lokale Luftqualität durch eine Verringerung der Emissionen von Stickoxiden sowie Feinstaub zu verbessern (für weiterführende Informationen siehe Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Klimawandel“ des Kapitels „Klimawandel“).
Engagement in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette für Rohstoffe
Der Volkswagen Konzern ist sich bewusst, dass die Geschäftstätigkeit seiner Lieferanten erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben kann. Die Gewinnung und Verarbeitung eines Teils der Rohstoffe für die Automobilindustrie ist mit Umweltrisiken verbunden, wie beispielsweise Luft- und Wasserverschmutzung sowie Entwaldung. Um höhere Transparenz zu ermöglichen, veröffentlicht der Konzern einen Responsible Raw Materials Report. Darin werden die Methodik und die Aktivitäten des Volkswagen Konzerns im Rahmen des RMDDMS für die nachhaltige Rohstoffbeschaffung detailliert dargestellt.
Das RMDDMS umfasst fortlaufende risikobasierte Due-Diligence-Prüfungen zur Identifizierung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen sowie potenzieller Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette. Insbesondere die Lieferketten zur nachhaltigen Rohstoffbeschaffung erfordern einen besonderen Fokus, da die Risikoanalyse des Volkswagen Konzerns eine hohe Exposition gegenüber menschlichen und ökologischen Risiken aufzeigt, die bei indirekten Lieferanten häufiger auftreten können. Für Rohstoffe mit einem erhöhten Risiko bietet das RMDDMS zusätzliche Bewertungen, die Maßnahmen zur Risikominderung und Prävention systematischer Risiken sowie deren Wirksamkeitsüberprüfung ermöglichen. Momentan werden 18 besonders risikobehaftete Rohstoffe erfasst, dazu zählen die Batterierohstoffe Kobalt, Lithium, Nickel und Graphit, die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) sowie Aluminium, Kupfer, Leder, Glimmer, Stahl, Naturkautschuk, Platingruppenmetalle, die seltenen Erden, Magnesium und Baumwolle.
Ein Hauptinstrument des RMDDMS sind Audits, welche zur Bewertung von Risiken in den tiefergelagerten Lieferketten des Volkswagen Konzerns und zur Ermittlung von Maßnahmen zur Risikominderung dienen. Sie ergänzen andere Instrumente der Rohstoff-Due-Diligence und fördern Transparenz, Compliance sowie eine Kultur der ständigen Verbesserung und des Dialogs in der gesamten vorgelagerten Lieferkette. Weitere Maßnahmen, die sich aus dem RMDDMS ableiten lassen, werden im Rahmen des Kapitels „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ beschrieben.
Bei dem Engagement zur Verbesserung der Lieferkette nimmt der Volkswagen Konzern auch seine Geschäftspartner in die Verantwortung. Aus diesem Grund fordert der Code of Conduct für Geschäftspartner die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um den Einsatz von Stoffen und Materialien mit nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (zum Beispiel krebserregende, erbgutschädigende, fortpflanzungsgefährdende Stoffe) zu unterlassen beziehungsweise zu vermeiden.
Der Volkswagen Konzern zielt auf eine verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen ab und setzt dabei auf die fünf Schritte der Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie auf die Anforderungen der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas. Dementsprechend dürfen Geschäftspartner bei Schmelzhütten oder Raffinerien von Materialien nur solche Rohstoffe verwenden, die die Anforderungen des Leitfadens der OECD für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten erfüllen. Zudem müssen diese von der Responsible Mineral Initiative (RMI) oder ähnlichen Organisationen geprüft worden sein. Der Volkswagen Konzern erwartet von seinen Lieferanten, dass alle Mineralien aus konfliktbetroffenen Schmelzbetrieben vermieden werden. Ziel ist es jedoch nicht, die Beschaffung von Konfliktmineralien oder anderen Produkten zu verbieten, die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen, sondern die Beschaffung aus verantwortungsvollen Quellen innerhalb dieser Regionen zu fördern. Die Identifizierung der 3TG-Schmelzen und Raffinerien, die von den Lieferanten oder Unterlieferanten genutzt werden, muss jährlich offengelegt werden. In Anlehnung an internationale Best Practices erwartet der Volkswagen Konzern zudem von seinen Lieferanten das Ausfüllen von Conflict Mineral Reporting Templates (CMRT). Neben der Identifizierung der Schmelzen und Raffinerien ermöglicht diese Vorlage auch die Bestimmung der Herkunftsländer des abgebauten Materials. Die Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien wird durch den Responsible Minerals Assurance Process (RMAP) der RMI bewertet. RMAP ist eine unabhängige Bewertung der Managementsysteme und Beschaffungspraktiken von Schmelzhütten/Raffinerien durch Dritte, um die Konformität zu bestätigen. Um das Engagement für verantwortungsvolle Lieferketten für Konfliktmineralien zu unterstreichen, veröffentlicht der Volkswagen Konzern freiwillig einen CMRT, um vollständige Transparenz zu schaffen.
METRIKEN: UMWELTVERSCHMUTZUNG
Luft- und Wasserverschmutzung
Kennzahlen von Emissionen in Luft und Wasser
Nachfolgend sind die Kennzahlen dargestellt, die konzernweit erhoben werden. Falls an europäischen Produktionsstandorten für weitere Luft- oder Wasseremissionen Schwellenwerte gemäß Europäischem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) überschritten werden, melden die Standorte diese im Rahmen ihrer jährlichen Berichtspflichten an die zuständigen Behörden.
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Volkswagen Konzern |
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Gesellschaften mit operativer Kontrolle |
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Luftemissionen |
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VOC1 |
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t |
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10.963 |
|
979 |
|
10.635 |
|
1.384 |
||||||||||
CKW |
|
t |
|
5,7 |
|
4,2 |
|
8,3 |
|
5,5 |
||||||||||
FKW |
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t |
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22,6 |
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6,1 |
|
27,4 |
|
7,5 |
||||||||||
NOx1 |
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t |
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1.126,1 |
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332,0 |
|
1.209,5 |
|
334,1 |
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t |
|
0,0 |
|
371,4 |
|
399,3 |
|
378,9 |
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t |
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148,4 |
|
0,0 |
|
138,0 |
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0,0 |
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t |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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0,0 |
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Wasseremissionen |
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t |
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463,1 |
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157,9 |
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578,9 |
|
259,3 |
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t |
|
2,2 |
|
0,3 |
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– |
|
– |
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t |
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2,6 |
|
0,2 |
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– |
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– |
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t |
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26,6 |
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17,9 |
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– |
|
– |
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Beschreibung der Messmethoden
In der Konzernnorm 98000 sind Indikatoren für Emissionen definiert, um deren einheitliche Erhebung an den Standorten des Volkswagen Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden unter anderem Schadstoffeinleitungen in Abwässer wie Zink, Nickel, CSB, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) und gelöstes Fluorid sowie Luftemissionen wie Staub, VOC, Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), CKW und FKW erfasst. Es gilt die Erfassungshierarchie gemäß Konzernnorm 98000 in Verbindung mit den in der Norm beschriebenen zulässigen Messverfahren. Diese sind parameterspezifisch und basieren auf dem aktuellen Stand der Technik.
Kontextinformationen zu Luftverschmutzung
Die Produktionsstandorte des Volkswagen Konzerns erfassen, unabhängig von nationaler Gesetzgebung oder behördlichen Auflagen, eine Reihe von umweltrelevanten Luftemissionen. Dies umfasst unter anderem Kältemittel, welche klimawirksame CKW oder FKW enthalten und für die aus stationären Anlagen emittierte Mengen erfasst werden. Emissionen aus Verbrennungsprozessen, wie Stickoxide, Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid, sind mittels Multiplikation der eingesetzten Brennstoffmengen mit länderspezifischen Emissionsfaktoren zu ermitteln, sofern keine genaueren, standortspezifischen Emissionsfaktoren vorliegen. Des Weiteren werden VOC-Emissionen erfasst, die hauptsächlich bei Lackierprozessen entstehen. Bei der Ermittlung der VOC-Emissionen sind mindestens diejenigen Emissionen zu erfassen, die durch nationale Gesetzgebungen oder Anlagengenehmigungen gefordert werden. VOC-Emissionen aus Lackieranlagen sind für alle Fahrzeugserienlackieranlagen zu ermitteln. Werden VOC-Emissionen in einer Thermischen Nachverbrennung (TNV) oder Regenerativen Nachverbrennung (RNV) verbrannt, sind die entstehenden CO2-Emissionen ebenfalls zu erfassen. Hinsichtlich der Erfassung von Feinstaub mit einem Durchmesser von 10 µm oder kleiner (Particulate Matter 10 – PM10) ist eine Erfassung der Gesamtstaubmenge und anschließende Umrechnung in PM10 mittels Umrechnungsfaktoren zulässig.
Kontextinformationen zu Wasserverschmutzung
Das Erhebungsintervall sowie die Analytikmethoden der im Abwasser enthaltenen Schadstoffkonzentrationen richten sich nach den Vorgaben aus den Standortgenehmigungen und/oder relevanten Gesetzen (in Deutschland zum Beispiel die AbwV) und variieren je nach Schadstoff zwischen quartalsweiser Messung bis hin zu täglicher Messverpflichtung. Darüber hinaus setzt die Konzernnorm 98000 gewisse Mindeststandards für bestimmte Schadstoffe, deren Beprobung mindestens quartalsweise erfolgen und sich an relevanten ISO-Normen orientieren soll. Ferner soll der Analytikumfang mindestens 80 % der Gesamtabwassermenge eines Standortes repräsentieren. Für die Messung von gelöstem Fluorid im Abwasser ist die DIN EN ISO 10304-1 anzuwenden. Zur Messung des TOC sind die Vorgaben der DIN EN 1484 anzuwenden, wobei alternativ eine Messung des CSB und anschließende Umrechnung in TOC zulässig ist. Für die Emission von Zink und Nickel sind die Vorgaben der DIN EN ISO 11885 zu verwenden. Die berichteten jährlichen Emissionsmengen ins Abwasser ergeben sich üblicherweise durch Multiplikation der gemessenen Abwasservolumina und den gemittelten, analytisch bestimmten Konzentrationen der jeweiligen Schadstoffe.
Prozesse zur Erfassung und Bilanzierung
Die Bereitstellung der Umweltindikatoren liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Standorts. Die Umweltindikatoren werden gemäß Konzernnorm 98000 im UIS erfasst und auf Konzernebene validiert. Die Standorte müssen darauf hinwirken, dass die Umweltindikatoren für jedes festgelegte Erfassungsintervall nach der gleichen Systematik ermittelt werden. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, die einen vorgegebenen Toleranzwert überschreiten, müssen begründet werden.
Informationsquellen
Die Festlegung zulässiger Messverfahren orientiert sich grundsätzlich an nationalen und internationalen Gesetzen und Verordnungen (zum Beispiel deutsches Bundesimmissionsschutzgesetz, europäische F-Gase-Verordnung), international anerkannten Normen und Standards (zum Beispiel GHG Protocol, ISO-Normen), branchenspezifischen Vorgaben (zum Beispiel VDA-Emissionsfaktoren) sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen (zum Beispiel IPCC-Sachstandsberichte).
Begründung für die Wahl einer alternativen Methodik zur Emissionsquantifizierung
Gemäß der Messhierarchie der Konzernnorm 98000 sind Umweltdaten vorrangig messtechnisch zu erheben. Wenn direkte und vollständige Messungen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind, können messtechnisch begründete Berechnungen oder auf Annahmen basierende Hochrechnungen durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn Berechnungen oder Hochrechnungen zu Ergebnissen führen, die hinsichtlich ihrer Genauigkeit mit der direkten Messung gleichwertig sind. Die Entscheidung über die Erhebungsmethodik erfolgt auf Standortebene. Die Annahmen sind hierbei standortspezifisch und werden stichprobenartig überprüft.
Standard, Unsicherheitsgrad und Schätzungsbandbreite
Entsprechend der Messhierarchie der Konzernnorm 98000 hat die direkte Messung physikalischer Größen Vorrang vor der Berechnung aus Messgrößen. Mit geringster Priorität erfolgen Schätzungen mittels nachvollziehbarer Annahmen.
Besonders besorgniserregende Stoffe
Zur Erfassung der besonders besorgniserregenden Stoffe wird die IMDS-SVHC-Liste der European Automobile Manufacturers‘ Association (ACEA) als Grundlage verwendet, welche sich aus der ECHA-Kandidatenliste ableitet.
Gesamtmenge an SVHC, die während der Produktion erzeugt oder verwendet oder beschafft werden
Sofern SVHC als solche (Stoffe) oder in Gemischen während der Fahrzeugproduktion eingesetzt oder während des Produktionsprozesses ein Bestandteil des Produkts Automobil werden, sind diese im Vorfeld durch interne Chemikalienmanagementprozesse überprüft, erfasst und freigegeben worden. Eine stoffbezogene Mengenauswertung der SVHC kann auf Konzernebene aktuell nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Derzeit wird zusammen mit der „Beschaffung“ ein Ansatz zur Mengenerfassung für alle SVHC als solche (Stoffe) oder in Gemischen (SVHC > 0,1 M %), die während der Fahrzeugproduktion eingesetzt werden, erarbeitet. Dies soll zukünftig die Erfassung der Gesamtmenge an beschafften und eingesetzten SVHC [kg/a] ermöglichen.
Sofern im Produktionsprozess unterschiedliche chemische Substanzen zusammengebracht werden, zum Beispiel in Prozessbädern, ist die Bildung neuer chemischer Verbindungen in geringem Umfang möglich. Diese werden aktuell aufgrund der geringen Mengen nicht erfasst.
Gesamtmenge an SVHC, die die Produktion in Form von Emissionen verlassen
Der Volkswagen Konzern und die Betreiber in den Standorten der einzelnen Marken handeln stets nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Standorte und Anlagentechnik sind gemäß diesen Vorgaben durch die Behörden genehmigt. Dies gilt insbesondere für umweltrelevante Anlagen, deren Betrieb zu Emissionen in Luft und Wasser führen, sodass in deren Anlagengenehmigungen weitreichende Betreiberpflichten festgelegt wurden. Im Rahmen solcher Nebenbestimmungen werden auch wiederkehrende Emissionsmessungen zur Wahrung geltender Grenzwerte durchgeführt.
Zur konzernweiten Sicherstellung der Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit produktionsbedingten Emissionen, hat der Volkswagen Konzern das Drei-Linien-Modell implementiert, welches unter Abschnitt „Maßnahmen und Ressourcen: Umweltverschmutzung“ beschrieben ist.
Derzeit existiert kein Grenzwert, der den gesamten Umfang aller bekannten SVHC abdeckt. Ebenso gibt es keine Messmethode zur Erfassung des Gesamtspektrums aller SVHC. Daher ist die Datenerhebung dieser Emissionen nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich.
Gesamtmenge an SVHC, die die Produktion als Bestandteil des Produktes verlassen
Die Berechnung der Gesamtmenge erfolgt jeweils pro SVHC. Hierfür wird zunächst der Gewichtsanteil je SVHC für jedes SVHC-enthaltende Bauteil bestimmt (Schwellenwert 0,1 % je kleinster betroffener Artikel im Bauteil, gemäß REACH Artikel 33) und für die entsprechenden Referenzfahrzeuge (ID.4 und Tiguan) aufsummiert (weiterführende Informationen zu den Referenzfahrzeugen siehe Abschnitt „Metriken: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ des Kapitels „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“). Basierend auf Produktionszahlen der Elektro- beziehungsweise Verbrennerfahrzeuge wird die Berechnung der Gesamtmengen je SVHC durchgeführt. Abschließend erfolgt eine Zuordnung der SVHC in die zu berichtenden Gefahrenklassen. Da einzelne Substanzen mehreren Gefahrenklassen zugeordnet werden können, entspricht die übergeordnete Gesamtmenge aufgrund doppelter Erfassung nicht der Summe der einzelnen Gefahrenklassen. Um dennoch eine Gesamtsumme der verwendeten SVHC anzugeben, wird in der nachfolgenden Tabelle das Gesamtgewicht pro Stoff jeweils ausschließlich einer Gefahrenklasse zugeordnet.
Zudem sind im Weiteren die SVHC-Angaben zum Porsche AG Konzern und zur TRATON GROUP angegeben, exklusive einer Berücksichtigung von MAN Energy Solutions. Die Werteermittlung erfolgt dabei wie vorhergehend beschrieben.
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2024 |
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Gefahrenklasse |
|
Einheit |
|
Elektrofahrzeuge |
|
Verbrennerfahrzeuge |
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|
|
|
|
|
|
Kanzerogen (Artikel 57a) |
|
t |
|
6 |
|
73 |
Mutagen (Artikel 57b) |
|
t |
|
– |
|
– |
Reproduktionstoxisch (Artikel 57c) |
|
t |
|
5.398 |
|
39.365 |
PBT (Artikel 57d) |
|
t |
|
0,5 |
|
5 |
vPvB (Artikel 57e) |
|
t |
|
6 |
|
151 |
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Umwelt) |
|
t |
|
7 |
|
58 |
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
0,004 |
|
0,1 |
Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
4 |
|
0,2 |
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
0,3 |
|
26 |
Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt (Artikel 57f) |
|
t |
|
0,3 |
|
26 |
Gesamtsumme der besonders besorgniserregende Stoffe als Bestandteil des Produktes |
|
t |
|
5.421 |
|
39.672 |
Gesamtmenge an SVHC, die beim Porsche AG Konzern die Produktion als Bestandteil des Produktes verlassen
Die Ermittlung der SVHC-Mengen basiert auf einem Referenzfahrzeugansatz. Dabei wird für jedes der fünf Fahrzeugsegmente (zweitürige Sportwagen, Sport-Utility-Vehicle (SUV) Verbrenner, SUV BEV, Limousine Verbrenner, Limousine BEV) ein Fahrzeugmodell ausgewertet. Über die Produktionsstückzahlen werden die SVHC-Mengen des Referenzfahrzeuges auf die im Berichtsjahr produzierten Fahrzeuge pro Segment hochgerechnet. Zuletzt werden segment-übergeordnete Summen pro Substanz gebildet und die Substanzen, den Gefahrenklassen für besorgniserregende Substanzen zugeordnet.
Gefahrenklasse |
|
Einheit |
|
2024 |
---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
Kanzerogen (Artikel 57a) |
|
t |
|
14 |
Mutagen (Artikel 57b) |
|
t |
|
0 |
Reproduktionstoxisch (Artikel 57c) |
|
t |
|
2.832 |
PBT (Artikel 57d) |
|
t |
|
0 |
vPvB (Artikel 57e) |
|
t |
|
7 |
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Umwelt) |
|
t |
|
15 |
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
0 |
Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften (Artikel 57 f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
5 |
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57 f – Menschliche Gesundheit) |
|
t |
|
0 |
Wahrscheinlich schwerwiegende und ebenso besorgniserregende |
|
t |
|
10 |
Gesamtmenge der besonders besorgniserregenden Stoffe als Bestandteil des Produktes |
|
t |
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2.883 |
Gesamtmenge an SVHC, die bei der TRATON GROUP die Produktion als Bestandteil des Produktes verlassen
Zur Ermittlung der Mengen (SVHC) verwendet die TRATON GROUP den Bleigehalt in Starterbatterien, da dieser gemäß einer Studie von MAN Truck & Bus 98 % der gesamten SVHC in einem typischen Lkw ausmacht. Für das Jahr 2024 entspricht die Menge an SVHC in den Produkten einer Gesamtmenge von 24.780 Tonnen.