Geschäftsbericht 2024

Anhang

Wesentliche Ereignisse

Dieselthematik

Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency – EPA) eine „Notice of Violation“ und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass bei Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden und dieser Motortyp weltweit in rund elf Millionen Fahrzeugen verbaut worden sei. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer „Notice of Violation“ bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

Die sogenannte Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer – nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen – Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motorsteuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Diese Softwarefunktion wurde ab 2006 ohne Wissen der Vorstandsebene entwickelt und implementiert. Vorstandsmitglieder hatten bis zum Sommer 2015 keine Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion erlangt.

Auch gibt es keine Erkenntnisse, dass den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen im Nachgang zur Veröffentlichung der Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ als Ursache der hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei. Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurden, welche später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges „Defeat Device“ identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines „Defeat Device“ durch Volkswagen gegenüber der EPA und dem California Air Resources Board (CARB) – einer Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien – am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der „Notice of Violation“ durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen.

Im Geschäftsjahr 2024 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik keine wesentlichen Sondereinflüsse zu erfassen.

Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich unter der Angabe „Rechtsstreitigkeiten“.

Kartellrechtliche Untersuchungen

Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen. Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd. €. Das Gericht der Europäischen Union (Gericht erster Instanz) lehnte die von Scania in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsmittel in einem Urteil im Februar 2022 vollinhaltlich ab. Im Februar 2024 wies der EuGH das von Scania im April 2022 gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel in vollem Umfang letztinstanzlich zurück. 

Darüber hinaus sind Kartellschadensersatzklagen von Kunden eingegangen. Wie in jedem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzklagen folgen. Für einen Großteil der genannten Rechtsstreitigkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, da nicht von einer abschließenden, letztinstanzlichen Verurteilung auf Zahlung von Schadensersatz ausgegangen wird. Für diejenigen Verfahren, in denen infolge einer Neubewertung der Risiken mehr für eine abschließende, letztinstanzliche Entscheidung, nach der MAN oder Scania Schadensersatz zahlen müsste, spricht als dagegen, wurden Rückstellungen in Höhe von 162 Mio. € gebildet.

Die Europäische Kommission und die englische Kartellbehörde Competition and Markets Authority (CMA) durchsuchten im März 2022 verschiedene Automobilhersteller und Verbände der Automobilbranche beziehungsweise stellten förmliche Auskunftsverlangen zu. Im Volkswagen Konzern sind die Volkswagen Group UK, die von der CMA durchsucht wurde, sowie die Volkswagen AG, die ein konzernweites Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission erhalten hat, betroffen. Überprüft wird der Verdacht, dass europäische, japanische und koreanische Hersteller sowie die in den Ländern agierenden nationalen Verbände und der europäische Verband European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA) sich seit 2001 beziehungsweise 2002 und bis zur Eröffnung der Verfahren dazu verständigt haben sollen, für Dienstleistungen von Recycling-Unternehmen, die „End-of-Life Vehicles“ (ELV) (konkret Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) entsorgen, nicht zu bezahlen. Zusätzlich soll eine Abstimmung dazu erfolgt sein, dass ELV-Themen nicht wettbewerblich genutzt werden sollen, also keine Veröffentlichungen zu Wettbewerbszwecken zu relevanten Recycling-Daten (recyclates, recyclability, recovery) erfolgen. Die untersuchte Zuwiderhandlung soll sich insbesondere in der ACEA Working Group Recycling sowie zugehöriger Unterarbeitsgruppen ereignet haben. Die Volkswagen AG beantwortet die Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission. Auch die chinesische Wettbewerbsbehörde stellte der Volkswagen AG im Juni 2024 in dieser Angelegenheit ein Auskunftsersuchen zu. Zudem durchsuchte die koreanische Wettbewerbsbehörde die Volkswagen Group Korea in demselben Zusammenhang. Volkswagen Group UK kooperiert mit der CMA. Zudem richtete die CMA in dieser Angelegenheit Auskunftsverlangen an die Volkswagen AG. Die Volkswagen AG reichte gegen die Auskunftsersuchen der CMA im Juli 2022 Klage (judical review) ein, weil die CMA nach Auffassung der Volkswagen AG mit den Auskunftsersuchen insbesondere ihre Kompetenzen überschreitet. Dieser Klage gab das Gericht im Februar 2023 statt. Nachdem die CMA im April 2023 Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatte, entschied das Berufungsgericht im Januar 2024 zugunsten der CMA. Die Volkswagen AG legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Supreme Court ein. Parallel prüft die Volkswagen AG unverändert Möglichkeiten einer verhältnismäßigen Kooperation mit der CMA.

Darüber hinaus leiteten wenige nationale und internationale Behörden kartellrechtliche Ermittlungen ein. Volkswagen arbeitet mit den zuständigen Behörden in diesen Untersuchungen eng zusammen; eine Bewertung der zugrunde liegenden Sachverhalte ist aufgrund des frühen Stadiums noch nicht möglich.

Restrukturierungen im Volkswagen Konzern

Im Geschäftsjahr 2024 hat der Volkswagen Konzern Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 3,0 Mrd. € im Wesentlichen in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, die vornehmlich auf die Volkswagen AG und den Audi Konzern entfallen.

Mit dem Ziel, die Personalkosten im Verwaltungsbereich der Volkswagen AG nachhaltig zu senken, hat der Vorstand im April 2024 beschlossen, den Personalabbau durch gezielte Aufhebungsverträge zu unterstützen. Dafür wurden Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mrd. € erfasst.

Vor dem Hintergrund der Nachfrageentwicklung für die in Brüssel gefertigte Audi Q8 e-tron Modellfamilie hat der Vorstand der Audi Brussels S.A./N.V., Brüssel/Belgien (Audi Brussels) von Juli bis Dezember 2024 einen Informations- und Konsultationsprozess nach belgischem Recht für die Restrukturierung des Standorts mit den zuständigen Sozialpartnern durchgeführt, der die Einstellung des Betriebs zum 28. Februar 2025 vorsieht. Im Januar 2025 wurde ein Sozialplan verabschiedet. Im Zusammenhang mit dieser Restrukturierung wurden im Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. € erfasst. Diese setzen sich unter anderem aus vorgezogenen Abschreibungen im Vorrats- und Anlagevermögen, Aufwendungen aus einer geänderten Produktionsfahrweise, Rechts- und Beratungskosten sowie mitarbeiterbezogenen Aufwendungen für den Sozialplan zusammen.

Darüber hinaus gab es auch in anderen Konzerngesellschaften Restrukturierungsprogramme.

Auswirkungen Tarifabschluss

Auf Basis des Tarifabschlusses zwischen der Volkswagen AG und der Arbeitnehmervertretung im Dezember 2024 war die Berechnung verschiedener personalbezogener Rückstellungen anzupassen. Daraus ergab sich ein Ertrag in Höhe von rund 1 Mrd. €, der im Wesentlichen in den Kosten der Umsatzerlöse ausgewiesen wird. Darüber hinaus waren im Rahmen der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verschiedene Prämissen hinsichtlich erwarteter Entwicklungen anzupassen. Hieraus resultierte ein versicherungsmathematischer Gewinn in Höhe von 0,2 Mrd. €, der im Eigenkapital erfasst wurde.

Wesentliche Transaktionen des laufenden Geschäftsjahres

Kooperation mit Rivian

Nachdem der Volkswagen Konzern (Volkswagen) und der US-amerikanische Elektrofahrzeughersteller Rivian Automotive, Inc., Irvine/USA (Rivian) im Juni 2024 ihre Absicht bekannt gegeben hatten, ein Joint Venture gründen zu wollen, startete die Rivian and VW Group Technology, LLC, Palo Alto/USA (Rivian and Volkswagen Group Technologies) nach dem Erreichen technischer Meilensteine sowie dem Vorliegen der notwendigen behördlichen Genehmigungen am 13. November 2024 ihre Tätigkeit. Das Joint Venture wird zu gleichen Teilen von beiden Partnern gehalten und agiert als eigenständiges Unternehmen. Es wird als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung von Software-Defined-Vehicle-Architekturen (SDV-Architekturen) der nächsten Generation, die in künftigen Fahrzeugen beider Unternehmen eingesetzt werden sollen. Das Joint Venture baut auf der bestehenden Software- und Elektronikarchitektur von Rivian auf, um gemeinsam branchenführende Architekturen und Software für SDVs beider Partner zu entwickeln.

Volkswagen plant, bis spätestens Januar 2028 bis zu 5,8 Mrd. USD in Rivian und das Joint Venture Rivian and Volkswagen Group Technologies zu investieren. Eine erste Investition in Rivian wurde bereits im Juni 2024 in Form einer unbesicherten Wandelanleihe in Höhe von 1 Mrd. USD getätigt, die am 3. Dezember 2024 in 95.377.269 Stammaktien von Rivian gewandelt wurde. Volkswagen hält damit einen Anteil von rund 8,6 % an den ausstehenden Class-A-Aktien von Rivian und damit rund 8 % der Stimmrechte. Die Beteiligung an Rivian wird im Konzernabschluss erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Mit Aufnahme der Tätigkeit von Rivian and Volkswagen Group Technologies investierte Volkswagen weitere rund 1,3 Mrd. USD insbesondere für den Erwerb der Lizenzen an der bestehenden Architekturtechnologie von Rivian und die 50-prozentige Beteiligung am Joint Venture. Bei Erreichung bestimmter finanzieller und technischer Meilensteine in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wird Volkswagen voraussichtlich weitere Investitionen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. USD in Form von Eigen- und Fremdkapital tätigen, wovon bis zu 2,5 Mrd. USD auf Rivian Stammaktien entfallen, die voraussichtlich in zwei Tranchen von je 1 Mrd. USD in den Jahren 2025 und 2026 und einer dritten Tranche von 0,5 Mrd. USD im Jahr 2027 oder spätestens Anfang Januar 2028 investiert werden sollen. Dabei soll der Preis für die Anteile auf der Grundlage eines bestimmten durchschnittlichen Marktpreises der Rivian Stammaktien zuzüglich Prämienzahlung vor dem jeweiligen Kaufzeitpunkt festgelegt werden. Im Jahr 2026 kann zudem ein Betrag von 1 Mrd. USD als Darlehen durch Rivian and Volkswagen Group Technologies abgerufen und an Rivian weitergereicht werden.

Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich aufgrund der bedingten Zusage zum Erwerb weiterer Rivian Stammaktien ein Aufwand aus der Derivatebewertung in Höhe von 409 Mio. €. Gegenläufig wirkte ein Ertrag aus der Bewertung der Wandelanleihe aufgrund der positiven Kursentwicklung der Aktien von Rivian in Höhe von 126 Mio. €. Diese Beträge waren nicht zahlungswirksam und wurden im Übrigen Finanzergebnis erfasst.

Argo AI

Die im dritten Quartal 2022 eingeleitete Abwicklung von Argo AI, LLC, Pittsburgh/USA (Argo AI) wurde im dritten Quartal 2024 abgeschlossen. Zum 30. September 2024 wurde im Konzernabschluss die Einbeziehung der Beteiligung nach der Equity Methode beendet. Daraus ergibt sich ein Ertrag in Höhe von 265 Mio. €, der im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen ist. Der Ertrag resultiert aus der Realisierung von bisher ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Währungsumrechnungseffekten, welche aus den übrigen Rücklagen aus At Equity bewerteten Anteilen in das Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen umgegliedert wurden.

Northvolt AB

Das schwedische Unternehmen Northvolt AB, Stockholm/Schweden (Northvolt), an dem der Volkswagen Konzern beteiligt ist, hat im November 2024 Gläubigerschutz nach US-amerikanischem Recht beantragt. Vorausgegangen waren Meldungen über finanzielle Schwierigkeiten der Gesellschaft. Mit Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens wurden die verbliebenen Restbuchwerte der Beteiligung und der Darlehensforderungen gegenüber Northvolt vollständig wertberichtigt. Ausgenommen hiervon sind Darlehensforderungen aus Finanzmitteln, die Northvolt erst nach Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens gewährt wurden und die mit separaten Sicherheiten hinterlegt sind. Aus der Abwertung ergab sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 661 Mio. €, der im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen wird.

Wesentliche Transaktionen des Vorjahres

Scout Motors Inc.

Im Rahmen der Nordamerika Strategie des Volkswagen Konzerns wurde im Geschäftsjahr 2022 die Gesellschaft Scout Motors Inc., Tysons/USA, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft im Volkswagen Konzern gegründet. Unter dem Namen Scout soll eine neue Fahrzeugmarke erschaffen werden, von der in den USA ab 2027 elektrifizierte Geländefahrzeuge und Pickups produziert werden. Um den Aufbau der Marke Scout, die Fahrzeugentwicklung und die Produktionsplanung zu finanzieren, wurden im Geschäftsjahr 2023 493 Mio. USD in die Gesellschaft eingebracht. Die Gesellschaft wird seit dem 1. Januar 2023 in den Volkswagen Konzernabschluss einbezogen.

QuantumScape Corporation

Aufgrund der Börsenkursentwicklung hat der Volkswagen Konzern einen Werthaltigkeitstest der Anteile an der QuantumScape Corporation, San José/USA (QuantumScape) durchgeführt. Auf Basis des Werthaltigkeitstests wurde der Buchwert angepasst. Aus dieser Anpassung resultierte im Geschäftsjahr 2023 ein nicht zahlungswirksamer Aufwand in Höhe von 0,4 Mrd. €, der im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen wurde.

XPeng Inc.

Am 6. Dezember 2023 hat Volkswagen 4,99 % der Stammaktien des Elektrofahrzeugherstellers XPeng Inc., Kaimaninseln (XPeng) zu einem Kaufpreis von insgesamt 706 Mio. USD erworben. Aus der Realisierung eines seit dem 26. Juli 2023 laufenden Termingeschäfts ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht zahlungswirksame Erträge in Höhe von 74,2 Mio. €, die im Übrigen Finanzergebnis in den Erträgen und Aufwendungen aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften/Derivaten außerhalb Hedge Accounting ausgewiesen wurden. Zusammen mit dem Vertrag zum Erwerb der Anteile wurde mit Guangdong Xiaopeng Motors Technology Co. Ltd., Guangzhou/China, einem Tochterunternehmen von XPeng, eine technologische Rahmenvereinbarung unter anderem über die gemeinsame Entwicklung von Elektrofahrzeugen in China abgeschlossen.

Die Beteiligung an XPeng wird erfolgsneutral zum Fair Value bewertet.

Audi FAW NEV Co.

Am 27. September 2023 haben die Gesellschafter AUDI AG, Ingolstadt, Volkswagen (China) Investment Co., Ltd., Peking/China und China FAW Corporation Limited, Changchun/China Änderungen der Articles of Association der Audi FAW NEV Co., Ltd., Changchun/China (Audi FAW NEV Co.) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 beschlossen. Die Änderungen führten bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen zu einem Kontrollverlust des Volkswagen Konzerns über die Gesellschaft und damit zu deren Entkonsolidierung. Seit dem 1. Oktober 2023 besteht gemeinsame Kontrolle im Sinne des IFRS 11. Die Beteiligung an der Audi FAW NEV Co. wird in Folge als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Als Konsequenz der geänderten Einbeziehungsart reduzierte sich im Geschäftsjahr 2023 der Zahlungsmittelbestand um einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.

Horizon Robotics Inc.

Am 7. Dezember 2023 hat Volkswagen von Horizon Robotics Inc., Kaimaninseln (Horizon Robotics), einem führenden Anbieter von energieeffizienten Computing-Plattformen für autonomes Fahren in China, Vorzugsaktien von Horizon Robotics zu einem Kaufpreis von 200 Mio. USD erworben sowie ein Wandeldarlehen an Horizon Robotics in Höhe von 800 Mio. USD ausgegeben. Beide Investitionen wurden zunächst bilanziell als Fremdkapitalinstrumente klassifiziert und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Aus der Bewertung resultierten im Geschäftsjahr 2023 nicht zahlungswirksame Erträge in Höhe von 0,7 Mio. €, die im Übrigen Finanzergebnis in den Erträgen und Aufwendungen aus Wertpapieren und Ausleihungen ausgewiesen wurden. Seit dem Börsengang von Horizon Robotics im Oktober 2024 werden die Anteile an der Beteiligung als Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und erfolgsneutral zum Fair Value bewertet.

Um die Entwicklung des hochautomatisierten und autonomen Fahrens in China voranzutreiben, hat Volkswagen mit Horizon Robotics außerdem die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens vereinbart. Am 14. Dezember 2023 investierte Volkswagen hierzu 2 Mrd. CNY und erhielt dafür einen Anteil von 60 % an dem neuen Unternehmen CARIZON (Beijing) Technology Company Limited, Peking/China (CARIZON). Darüber hinaus hat sich Volkswagen zu zukünftigen Kapitaleinzahlungen in das Gemeinschaftsunternehmen von bis zu 8,4 Mrd. CNY verpflichtet.

Software Defined Vehicles (SDV)
Fahrzeuge, die mit Fokus auf Software konzipiert und entwickelt werden. Hochgradig digitalisiert mit Hochleistungsrechnern und modernen, eingebetteten Rechnersystemen. Ihre Funktionen lassen sich zentralisiert steuern, über die Lebensdauer aktualisieren und erweitern. Ihre Software dockt flexibel an unterschiedlichste Hardware an - von Steuergeräten bis Sensoren wie Kamera und Lidar. SDVs gelten als Grundlage für sichere, intelligent kommunizierende Fahrzeugflotten, ein neues Kundenerlebnis im Infotainment und hochautomatisierte Fahrfunktionen.
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