METRIKEN: BESCHÄFTIGTE UND FREMDARBEITSKRÄFTE
Kennzahlen zu Merkmalen der Beschäftigten
614.082 Beschäftigte arbeiteten zum Ende des Berichtsjahres 2024 beim Volkswagen Konzern; die Anzahl der Beschäftigten wird in Kopfzahl angegeben. Die Definition der Beschäftigten umfasst alle Personen mit einem aktiven Arbeitsvertrag, die am Wertschöpfungsprozess des Volkswagen Konzerns beteiligt sind, einschließlich Mitglieder des Top-Managements, Personen in der passiven Phase der Altersteilzeit (ATZ) und Auszubildende. In den quantitativen Angaben nicht enthalten ist ruhende Beschäftigung wie zum Beispiel Elternzeit. Weiterhin nicht inkludiert sind Beschäftigte in der akademischen Ausbildung wie zum Beispiel Praktikanten, Werkstudierende und PhD-, Master-, sowie Bachelor-Studierende. Zu den Beschäftigten zählen sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitbeschäftigten. Ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet die maximale Anzahl von Stunden pro Tag, Woche oder Monat, die für die jeweilige Beschäftigtenkategorie gemäß den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen festgelegt sind. Jede Abweichung von der (außer-)tariflich vereinbarten Vollzeit-Wochenarbeitszeit wird als Teilzeitbeschäftigung betrachtet. Unbefristet Beschäftigte haben kein Enddatum in ihren Anstellungsverträgen. Befristet Beschäftigte sind alle Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens, die einen zeitlich befristeten Vertrag mit Enddatum haben. Abrufkräfte fallen unter befristet Beschäftigte. Sie sind ohne Garantie einer Mindestarbeitszeit oder einer festen Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. Die Abrufkraft muss sich nach Bedarf für die Arbeit zur Verfügung stellen, der Arbeitgeber ist jedoch nicht vertraglich verpflichtet, ihm eine Mindest- oder feste Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat anzubieten.
Im Berichtsjahr haben 37.516 Beschäftigte den Volkswagen Konzern verlassen. Die Fluktuationsquote betrug 6,1 %. Sie wird berechnet, indem die Anzahl der Abgänge ins Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Berichtsjahr gesetzt wird. Basis der Berechnung sind die Daten von Dezember des Vorjahres bis Dezember des Geschäftsjahres der Beschäftigten der zukünftig im Rahmen der Anforderungen der ESRS berichtspflichtigen Entitäten des Volkwagen Konzerns. Bezugsbasis ist die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in diesem Zeitraum. Bei den Abgängen werden folgende Gruppen berücksichtigt: Beschäftigte, die den Volkswagen Konzern aufgrund von Kündigung, Ruhestand, Tod oder auf eigenen Wunsch verlassen haben.
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Verteilung der Beschäftigten nach Geschlecht, Land der Anstellung und Vertragsart.
Geschlecht |
|
Beschäftigte |
---|---|---|
|
|
|
Männlich |
|
489.917 |
Weiblich |
|
124.125 |
Divers |
|
7 |
Keine Angabe |
|
33 |
Gesamtbelegschaft |
|
614.082 |
Die Belegschaftsangaben finden sich ebenfalls im Kapitel „Nachhaltige Wertsteigerung“ unter dem Abschnitt „Personal“. Abweichungen zwischen den Angaben ergeben sich aus der Berücksichtigung der Belegschaft der chinesischen Joint Ventures im Konzernlagebericht. In der Gesamtzahl der Beschäftigten sind 33 Beschäftigte („Keine Angabe“) enthalten, die von ihrem lokalen gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht haben, ihr Geschlecht nicht offen zu legen.
Land/Gebiet |
|
Beschäftigte |
---|---|---|
|
|
|
Deutschland |
|
293.338 |
Tschechien |
|
37.005 |
USA |
|
26.117 |
Schweden |
|
25.804 |
China |
|
23.555 |
Spanien |
|
23.064 |
Brasilien |
|
22.810 |
Mexiko |
|
20.117 |
Polen |
|
19.622 |
Ungarn |
|
12.826 |
Slowakei |
|
11.947 |
Italien |
|
10.263 |
Großbritannien |
|
9.793 |
Indien |
|
8.957 |
Frankreich |
|
8.208 |
Österreich |
|
7.938 |
Portugal |
|
5.919 |
Argentinien |
|
5.674 |
Südafrika |
|
5.199 |
Türkei |
|
4.334 |
Niederlande |
|
3.620 |
Belgien |
|
3.561 |
Dänemark |
|
3.184 |
Rumänien |
|
1.821 |
Schweiz |
|
1.793 |
Norwegen |
|
1.584 |
Japan |
|
1.376 |
Australien |
|
1.308 |
Chile |
|
1.011 |
Südkorea |
|
894 |
Slowenien |
|
870 |
Kanada |
|
838 |
Ecuador |
|
798 |
Kroatien |
|
746 |
Singapur |
|
703 |
Finnland |
|
590 |
Kolumbien |
|
558 |
Peru |
|
530 |
Bulgarien |
|
513 |
Malaysia |
|
499 |
Thailand |
|
423 |
Vereinigte Arabische Emirate |
|
422 |
Serbien |
|
397 |
Taiwan |
|
350 |
Ukraine |
|
338 |
Britische Jungferninseln |
|
286 |
Neuseeland |
|
276 |
Irland |
|
263 |
Griechenland |
|
200 |
Estland |
|
192 |
Lettland |
|
147 |
Bosnien Herzegowina |
|
143 |
Litauen |
|
143 |
Marokko |
|
133 |
Mazedonien |
|
123 |
Katar |
|
118 |
Kenia |
|
103 |
Vereinigte Republik Tansania |
|
88 |
Albanien |
|
81 |
Ghana |
|
76 |
Indonesien |
|
67 |
Pakistan |
|
61 |
Panama |
|
60 |
Namibia |
|
54 |
Luxemburg |
|
51 |
Saudi-Arabien |
|
48 |
Botsuana |
|
44 |
Senegal |
|
41 |
Kasachstan |
|
39 |
Montenegro |
|
15 |
Uruguay |
|
13 |
Gesamtbelegschaft |
|
614.082 |
|
|
Männlich |
|
Weiblich |
|
Divers |
|
Keine Angabe |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beschäftigte |
|
489.917 |
|
124.125 |
|
7 |
|
0 |
|
614.082 |
Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag |
|
473.198 |
|
117.902 |
|
4 |
|
33 |
|
591.137 |
Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag |
|
16.719 |
|
6.223 |
|
3 |
|
0 |
|
22.945 |
Abrufkräfte |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
|
0 |
Die Angabe des Geschlechts erfolgt gemäß den Angaben der Beschäftigten. In der Gesamtzahl der Beschäftigten sind 33 Beschäftigte enthalten, die von ihrem lokalen gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht haben, ihr Geschlecht nicht offen zu legen.
BESCHÄFTIGTE NACH ART DES VERTRAGS, AUFGESCHLÜSSELT NACH MÄRKTEN
Stand 31. Dezember 2024
|
|
Deutschland |
|
Europa/Übrige Märkte* |
|
Nordamerika |
|
Südamerika |
|
Asien-Pazifik |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Beschäftigte |
|
293.338 |
|
203.424 |
|
47.072 |
|
31.740 |
|
38.508 |
||||
Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag |
|
285.935 |
|
193.767 |
|
45.791 |
|
30.019 |
|
35.625 |
||||
Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag |
|
7.403 |
|
9.657 |
|
1.281 |
|
1.721 |
|
2.883 |
||||
|
Kennzahlen zu Fremdarbeitskräften
Zu den Fremdarbeitskräften zählen Selbstständige sowie Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (sogenannte Leiharbeitnehmende). Die Gesamtzahl (Kopfzahl) der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte betrug zum Ende des Berichtsjahres 25.162.
Kennzahlen zu tarifvertraglicher Abdeckung und sozialem Dialog
92,0 % der Beschäftigten des Volkswagen Konzerns sind von Tarifverträgen abgedeckt, wobei sich diese Zahl im ersten Berichtsjahr anhand der Anforderungen der ESRS nur auf Beschäftigte in Ländern des EWR bezieht. Als Tarifvertrag gilt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften (beziehungsweise in ihrer Abwesenheit ordnungsgemäß gewählten Arbeitnehmervertretern) und Arbeitgebern, der unter anderem Arbeitszeit und Entgelt als Kernbestandteile regelt. 99,1 % der Beschäftigten des Volkswagen Konzerns im EWR sind von Arbeitnehmervertretern abgedeckt. Es existieren Vereinbarungen mit den Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR, EBR SE, EBR SEC).
|
|
Tarifvertragliche Abdeckung |
|
Sozialer Dialog |
---|---|---|---|---|
Abdeckungsquote (in %) |
|
Beschäftigte (nur EWR) |
|
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) |
|
|
|
|
|
0 – 19 |
|
Bulgarien, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen |
|
Irland |
20 – 39 |
|
Griechenland, Luxemburg |
|
– |
40 – 59 |
|
Dänemark |
|
– |
60 – 79 |
|
Polen, Rumänien, Slowenien |
|
Griechenland, Luxemburg |
80 – 100 |
|
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn |
|
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn |
Kennzahlen zu angemessenem Lohn
Als Referenzwert für eine angemessene Entlohnung gemäß den Anforderungen der ESRS dient innerhalb des EWR der gesetzliche Mindestlohn eines Landes oder, wo dieser nicht festgelegt ist, ein Referenzwert, der nicht niedriger als der Mindestlohn eines Nachbarlandes mit ähnlichem sozio-ökonomischen Status ist. Da außerhalb des EWR keine einheitliche Methodik zur Festlegung eines Mindestlohns vorhanden ist, werden die Referenzwerte der Living-Wage-Datenbank der Wage Indicator Foundation herangezogen, die in den Anforderungen der ESRS als mögliche Datenquelle für Länder außerhalb des EWR aufgeführt wird. Aus dieser Datenbank werden die Referenzwerte für alle Länder außerhalb des EWR bezogen, in denen der Volkswagen Konzern Beschäftigte hat. Die zugrunde liegenden Referenzwerte wurden für den vorliegenden Bericht letztmalig im Oktober 2024 aktualisiert.
Die für die Berechnung der jeweiligen niedrigsten Bruttostundenlöhne herangezogenen Lohnbestandteile sind gemäß den Anforderungen der ESRS definiert und konzernweit einheitlich festgelegt. Für die Berechnung werden ausschließlich das Basisentgelt sowie garantierte Zusatzzahlungen berücksichtigt. Im Volkswagen Konzern existieren vielfach jedoch weitere Vergütungsbestandteile, die von dieser Berechnung nicht erfasst werden. Aus Sicht des Unternehmens können diese weiteren Vergütungsbestandteile einen elementaren Anteil der Entlohnung darstellen, die in der Betrachtung gemäß ESRS keine Berücksichtigung finden.
Für die nachfolgenden Kennzahlen werden die jeweils niedrigsten Bruttostundenlöhne der Gesellschaften mit dem Referenzwert des jeweiligen Landes verglichen. Anhand dieser Vergleiche wurde ermittelt, dass nahezu alle Beschäftigten des Konzerns oberhalb der jeweils angesetzten Referenzwerte entlohnt werden und damit eine angemessene Entlohnung nach ESRS-Definition erhalten. Die wenigen Ausnahmen sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Tabelle zeigt die Länder und die Anzahl der Beschäftigten des Volkswagens Konzerns, die unter dem angesetzten ESRS-Referenzwert entlohnt wurden. Zusätzlich zeigt die Darstellung den Anteil dieser Beschäftigten des Volkswagen Konzerns, deren Lohn unter dem dort angesetzten Referenzwert liegt, im Verhältnis zu allen Beschäftigten des Volkswagen Konzerns im jeweiligen Land. Auch die in der Tabelle ausgewiesenen Beschäftigten werden nach existierenden lokalen gesetzlichen und tarifvertraglichen Anforderungen bezahlt. Darüber hinaus sorgen weitere Vergütungsbestandteile, die nicht Bestandteil der Einkommensdefinition nach ESRS sind, für eine höhere tatsächliche Entlohnung als der hier getätigte Vergleich es ausweist. Beispiele für solche zusätzlichen Vergütungsbestandteile sind Verkaufsprovisionen (etwa in Singapur), zusätzliche Rentenversicherungsleistungen und/oder Krankenversicherungen sowie kostenlose Verpflegung (zum Beispiel in Marokko). Des Weiteren kommen temporäre Effekte zum Tragen wie beispielsweise ein geringeres Gehalt in einer gewissen Probezeit (zum Beispiel drei bis sechs Monate in Mexiko). Ähnlich verhält es sich in Albanien, Brasilien und Schweden und teilweise Österreich, wo die Beschäftigten im Regelfall nach kurzer Einstiegszeit in höhere Gehaltsgruppen umgruppiert werden. Die anderen in Österreich Beschäftigten sind im Wesentlichen nebenberuflich tätig. In Deutschland handelt sich um zwei Volontäre, die in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen.
Land |
|
Beschäftige im jeweiligen Land (gesamt) |
|
Beschäftigte im jeweiligen Land, deren Entlohnung* unter dem Referenzwert* des jeweiligen Landes liegt |
|
Anteil der Beschäftigten im jeweiligen Land, deren Entlohnung* unter dem Referenzwert* des jeweiligen Landes liegt (in Prozent) |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Singapur |
|
703 |
|
86 |
|
12,2 |
||||
Marokko |
|
133 |
|
6 |
|
4,5 |
||||
Albanien |
|
81 |
|
2 |
|
2,5 |
||||
Schweden |
|
25.804 |
|
49 |
|
0,2 |
||||
Österreich |
|
7.938 |
|
5 |
|
0,1 |
||||
Mexiko |
|
20.117 |
|
10 |
|
0,1 |
||||
Brasilien |
|
22.810 |
|
1 |
|
0,0 |
||||
Deutschland |
|
293.338 |
|
2 |
|
0,0 |
||||
|
Kennzahlen zu Weiterbildung
Die durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden pro Beschäftigtem gemäß der Anforderungen der ESRS lag bei 18,9 Stunden. Basis der Berechnung sind die Daten der Beschäftigten von Dezember des Vorjahres bis Dezember des Berichtjahres. Als Weiterbildungsstunden gelten terminabhängige und terminunabhängige Präsenz- und Online-Trainings mit oder ohne Trainer (selbstgesteuert). Beim terminunabhängigen Lernen wird primär die genaue Qualifizierungszeit erfasst. Wenn dies technisch nicht möglich ist, wird der hinterlegte Sollwert je terminunabhängiger Weiterbildungsmaßnahme ausgewertet.