Geschäftsbericht 2024

METRIKEN: BESCHÄFTIGTE UND FREMDARBEITSKRÄFTE

Kennzahlen zu Merkmalen der Beschäftigten

614.082 Beschäftigte arbeiteten zum Ende des Berichtsjahres 2024 beim Volkswagen Konzern; die Anzahl der Beschäftigten wird in Kopfzahl angegeben. Die Definition der Beschäftigten umfasst alle Personen mit einem aktiven Arbeitsvertrag, die am Wertschöpfungsprozess des Volkswagen Konzerns beteiligt sind, einschließlich Mitglieder des Top-Managements, Personen in der passiven Phase der Altersteilzeit (ATZ) und Auszubildende. In den quantitativen Angaben nicht enthalten ist ruhende Beschäftigung wie zum Beispiel Elternzeit. Weiterhin nicht inkludiert sind Beschäftigte in der akademischen Ausbildung wie zum Beispiel Praktikanten, Werkstudierende und PhD-, Master-, sowie Bachelor-Studierende. Zu den Beschäftigten zählen sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitbeschäftigten. Ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet die maximale Anzahl von Stunden pro Tag, Woche oder Monat, die für die jeweilige Beschäftigtenkategorie gemäß den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen festgelegt sind. Jede Abweichung von der (außer-)tariflich vereinbarten Vollzeit-Wochenarbeitszeit wird als Teilzeitbeschäftigung betrachtet. Unbefristet Beschäftigte haben kein Enddatum in ihren Anstellungsverträgen. Befristet Beschäftigte sind alle Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens, die einen zeitlich befristeten Vertrag mit Enddatum haben. Abrufkräfte fallen unter befristet Beschäftigte. Sie sind ohne Garantie einer Mindestarbeitszeit oder einer festen Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. Die Abrufkraft muss sich nach Bedarf für die Arbeit zur Verfügung stellen, der Arbeitgeber ist jedoch nicht vertraglich verpflichtet, ihm eine Mindest- oder feste Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat anzubieten.

Im Berichtsjahr haben 37.516 Beschäftigte den Volkswagen Konzern verlassen. Die Fluktuationsquote betrug 6,1 %. Sie wird berechnet, indem die Anzahl der Abgänge ins Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Berichtsjahr gesetzt wird. Basis der Berechnung sind die Daten von Dezember des Vorjahres bis Dezember des Geschäftsjahres der Beschäftigten der zukünftig im Rahmen der Anforderungen der ESRS berichtspflichtigen Entitäten des Volkwagen Konzerns. Bezugsbasis ist die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in diesem Zeitraum. Bei den Abgängen werden folgende Gruppen berücksichtigt: Beschäftigte, die den Volkswagen Konzern aufgrund von Kündigung, Ruhestand, Tod oder auf eigenen Wunsch verlassen haben.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Verteilung der Beschäftigten nach Geschlecht, Land der Anstellung und Vertragsart.

BESCHÄFTIGE NACH GESCHLECHT
Stand 31. Dezember 2024

Geschlecht

 

Beschäftigte

 

 

 

Männlich

 

489.917

Weiblich

 

124.125

Divers

 

7

Keine Angabe

 

33

Gesamtbelegschaft

 

614.082

Die Belegschaftsangaben finden sich ebenfalls im Kapitel „Nachhaltige Wertsteigerung“ unter dem Abschnitt „Personal“. Abweichungen zwischen den Angaben ergeben sich aus der Berücksichtigung der Belegschaft der chinesischen Joint Ventures im Konzernlagebericht. In der Gesamtzahl der Beschäftigten sind 33 Beschäftigte („Keine Angabe“) enthalten, die von ihrem lokalen gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht haben, ihr Geschlecht nicht offen zu legen.

BESCHÄFTIGTE NACH LÄNDERN
Stand 31. Dezember 2024

Land/Gebiet

 

Beschäftigte

 

 

 

Deutschland

 

293.338

Tschechien

 

37.005

USA

 

26.117

Schweden

 

25.804

China

 

23.555

Spanien

 

23.064

Brasilien

 

22.810

Mexiko

 

20.117

Polen

 

19.622

Ungarn

 

12.826

Slowakei

 

11.947

Italien

 

10.263

Großbritannien

 

9.793

Indien

 

8.957

Frankreich

 

8.208

Österreich

 

7.938

Portugal

 

5.919

Argentinien

 

5.674

Südafrika

 

5.199

Türkei

 

4.334

Niederlande

 

3.620

Belgien

 

3.561

Dänemark

 

3.184

Rumänien

 

1.821

Schweiz

 

1.793

Norwegen

 

1.584

Japan

 

1.376

Australien

 

1.308

Chile

 

1.011

Südkorea

 

894

Slowenien

 

870

Kanada

 

838

Ecuador

 

798

Kroatien

 

746

Singapur

 

703

Finnland

 

590

Kolumbien

 

558

Peru

 

530

Bulgarien

 

513

Malaysia

 

499

Thailand

 

423

Vereinigte Arabische Emirate

 

422

Serbien

 

397

Taiwan

 

350

Ukraine

 

338

Britische Jungferninseln

 

286

Neuseeland

 

276

Irland

 

263

Griechenland

 

200

Estland

 

192

Lettland

 

147

Bosnien Herzegowina

 

143

Litauen

 

143

Marokko

 

133

Mazedonien

 

123

Katar

 

118

Kenia

 

103

Vereinigte Republik Tansania

 

88

Albanien

 

81

Ghana

 

76

Indonesien

 

67

Pakistan

 

61

Panama

 

60

Namibia

 

54

Luxemburg

 

51

Saudi-Arabien

 

48

Botsuana

 

44

Senegal

 

41

Kasachstan

 

39

Montenegro

 

15

Uruguay

 

13

Gesamtbelegschaft

 

614.082

BESCHÄFTIGTE NACH ART DES VERTRAGS, AUFGESCHLÜSSELT NACH GESCHLECHT
Stand 31. Dezember 2024

 

 

Männlich

 

Weiblich

 

Divers

 

Keine Angabe

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschäftigte

 

489.917

 

124.125

 

7

 

0

 

614.082

Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag

 

473.198

 

117.902

 

4

 

33

 

591.137

Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag

 

16.719

 

6.223

 

3

 

0

 

22.945

Abrufkräfte

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Die Angabe des Geschlechts erfolgt gemäß den Angaben der Beschäftigten. In der Gesamtzahl der Beschäftigten sind 33 Beschäftigte enthalten, die von ihrem lokalen gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht haben, ihr Geschlecht nicht offen zu legen.

BESCHÄFTIGTE NACH ART DES VERTRAGS, AUFGESCHLÜSSELT NACH MÄRKTEN

Stand 31. Dezember 2024

Mitarbeiter nach Märkten (Grafik)
BESCHÄFTIGTE NACH ART DES VERTRAGS, AUFGESCHLÜSSELT NACH MÄRKTEN
Stand 31. Dezember 2024

 

 

Deutschland

 

Europa/Übrige Märkte*

 

Nordamerika

 

Südamerika

 

Asien-Pazifik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschäftigte

 

293.338

 

203.424

 

47.072

 

31.740

 

38.508

Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag

 

285.935

 

193.767

 

45.791

 

30.019

 

35.625

Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag

 

7.403

 

9.657

 

1.281

 

1.721

 

2.883

*

Ohne Deutschland

Kennzahlen zu Fremdarbeitskräften

Zu den Fremdarbeitskräften zählen Selbstständige sowie Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (sogenannte Leiharbeitnehmende). Die Gesamtzahl (Kopfzahl) der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte betrug zum Ende des Berichtsjahres 25.162.

Kennzahlen zu tarifvertraglicher Abdeckung und sozialem Dialog

92,0 % der Beschäftigten des Volkswagen Konzerns sind von Tarifverträgen abgedeckt, wobei sich diese Zahl im ersten Berichtsjahr anhand der Anforderungen der ESRS nur auf Beschäftigte in Ländern des EWR bezieht. Als Tarifvertrag gilt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften (beziehungsweise in ihrer Abwesenheit ordnungsgemäß gewählten Arbeitnehmervertretern) und Arbeitgebern, der unter anderem Arbeitszeit und Entgelt als Kernbestandteile regelt. 99,1 % der Beschäftigten des Volkswagen Konzerns im EWR sind von Arbeitnehmervertretern abgedeckt. Es existieren Vereinbarungen mit den Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR, EBR SE, EBR SEC).

TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG UND SOZIALER DIALOG 2024

 

 

Tarifvertragliche Abdeckung

 

Sozialer Dialog

Abdeckungs­quote (in %)

 

Beschäftigte (nur EWR)

 

Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)

 

 

 

 

 

0 – 19

 

Bulgarien, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen

 

Irland

20 – 39

 

Griechenland, Luxemburg

 

40 – 59

 

Dänemark

 

60 – 79

 

Polen, Rumänien, Slowenien

 

Griechenland, Luxemburg

80 – 100

 

Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn

 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn

Kennzahlen zu angemessenem Lohn

Als Referenzwert für eine angemessene Entlohnung gemäß den Anforderungen der ESRS dient innerhalb des EWR der gesetzliche Mindestlohn eines Landes oder, wo dieser nicht festgelegt ist, ein Referenzwert, der nicht niedriger als der Mindestlohn eines Nachbarlandes mit ähnlichem sozio-ökonomischen Status ist. Da außerhalb des EWR keine einheitliche Methodik zur Festlegung eines Mindestlohns vorhanden ist, werden die Referenzwerte der Living-Wage-Datenbank der Wage Indicator Foundation herangezogen, die in den Anforderungen der ESRS als mögliche Datenquelle für Länder außerhalb des EWR aufgeführt wird. Aus dieser Datenbank werden die Referenzwerte für alle Länder außerhalb des EWR bezogen, in denen der Volkswagen Konzern Beschäftigte hat. Die zugrunde liegenden Referenzwerte wurden für den vorliegenden Bericht letztmalig im Oktober 2024 aktualisiert.

Die für die Berechnung der jeweiligen niedrigsten Bruttostundenlöhne herangezogenen Lohnbestandteile sind gemäß den Anforderungen der ESRS definiert und konzernweit einheitlich festgelegt. Für die Berechnung werden ausschließlich das Basisentgelt sowie garantierte Zusatzzahlungen berücksichtigt. Im Volkswagen Konzern existieren vielfach jedoch weitere Vergütungsbestandteile, die von dieser Berechnung nicht erfasst werden. Aus Sicht des Unternehmens können diese weiteren Vergütungsbestandteile einen elementaren Anteil der Entlohnung darstellen, die in der Betrachtung gemäß ESRS keine Berücksichtigung finden.

Für die nachfolgenden Kennzahlen werden die jeweils niedrigsten Bruttostundenlöhne der Gesellschaften mit dem Referenzwert des jeweiligen Landes verglichen. Anhand dieser Vergleiche wurde ermittelt, dass nahezu alle Beschäftigten des Konzerns oberhalb der jeweils angesetzten Referenzwerte entlohnt werden und damit eine angemessene Entlohnung nach ESRS-Definition erhalten. Die wenigen Ausnahmen sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Tabelle zeigt die Länder und die Anzahl der Beschäftigten des Volkswagens Konzerns, die unter dem angesetzten ESRS-Referenzwert entlohnt wurden. Zusätzlich zeigt die Darstellung den Anteil dieser Beschäftigten des Volkswagen Konzerns, deren Lohn unter dem dort angesetzten Referenzwert liegt, im Verhältnis zu allen Beschäftigten des Volkswagen Konzerns im jeweiligen Land. Auch die in der Tabelle ausgewiesenen Beschäftigten werden nach existierenden lokalen gesetzlichen und tarifvertraglichen Anforderungen bezahlt. Darüber hinaus sorgen weitere Vergütungsbestandteile, die nicht Bestandteil der Einkommensdefinition nach ESRS sind, für eine höhere tatsächliche Entlohnung als der hier getätigte Vergleich es ausweist. Beispiele für solche zusätzlichen Vergütungsbestandteile sind Verkaufsprovisionen (etwa in Singapur), zusätzliche Rentenversicherungsleistungen und/oder Krankenversicherungen sowie kostenlose Verpflegung (zum Beispiel in Marokko). Des Weiteren kommen temporäre Effekte zum Tragen wie beispielsweise ein geringeres Gehalt in einer gewissen Probezeit (zum Beispiel drei bis sechs Monate in Mexiko). Ähnlich verhält es sich in Albanien, Brasilien und Schweden und teilweise Österreich, wo die Beschäftigten im Regelfall nach kurzer Einstiegszeit in höhere Gehaltsgruppen umgruppiert werden. Die anderen in Österreich Beschäftigten sind im Wesentlichen nebenberuflich tätig. In Deutschland handelt sich um zwei Volontäre, die in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen.

ANGEMESSENE ENTLOHNUNG DER BESCHÄFTIGTEN 2024

Land

 

Beschäftige im jeweiligen Land (gesamt)

 

Beschäftigte im jeweiligen Land, deren Entlohnung* unter dem Referenzwert* des jeweiligen Landes liegt

 

Anteil der Beschäftigten im jeweiligen Land, deren Entlohnung* unter dem Referenzwert* des jeweiligen Landes liegt (in Prozent)

 

 

 

 

 

 

 

Singapur

 

703

 

86

 

12,2

Marokko

 

133

 

6

 

4,5

Albanien

 

81

 

2

 

2,5

Schweden

 

25.804

 

49

 

0,2

Österreich

 

7.938

 

5

 

0,1

Mexiko

 

20.117

 

10

 

0,1

Brasilien

 

22.810

 

1

 

0,0

Deutschland

 

293.338

 

2

 

0,0

*

gemäß ESRS-Definition

Kennzahlen zu Weiterbildung

Die durchschnittliche Zahl der Weiterbildungsstunden pro Beschäftigtem gemäß der Anforderungen der ESRS lag bei 18,9 Stunden. Basis der Berechnung sind die Daten der Beschäftigten von Dezember des Vorjahres bis Dezember des Berichtjahres. Als Weiterbildungsstunden gelten terminabhängige und terminunabhängige Präsenz- und Online-Trainings mit oder ohne Trainer (selbstgesteuert). Beim terminunabhängigen Lernen wird primär die genaue Qualifizierungszeit erfasst. Wenn dies technisch nicht möglich ist, wird der hinterlegte Sollwert je terminunabhängiger Weiterbildungsmaßnahme ausgewertet.