Geschäftsbericht 2024

Anhang

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Mio. €

 

2024

 

20231

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

1.276

 

2.880

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

4.582

 

3.911

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

5.858

 

6.791

davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+)

 

−720

 

−62

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland

 

−938

 

−769

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland

 

−508

 

−786

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+)

 

−1.447

 

−1.554

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

4.411

 

5.237

1

Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IAS 8 in der Angabe „Vorjahreskorrektur gemäß IAS 8“).

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2024 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 % und 45 % (Vorjahr: 0 % und 46 %). Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2024 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 356 Mio. € (Vorjahr: 816 Mio. €).

Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:

Verfall nicht nutzbar eingeschätzter Verlustvorträge

 

 

BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

 

DAVON NICHT NUTZBARE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

Mio. €

 

31.12.2024

 

31.12.2023

 

31.12.2024

 

31.12.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge

 

17.204

 

14.993

 

4.040

 

4.577

Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

3.556

 

1.880

 

1.937

 

1.152

Verfallbar in mehr als 10 Jahren

 

10.458

 

10.511

 

534

 

381

Gesamt

 

31.218

 

27.385

 

6.510

 

6.111

Latente Steuern auf Zinsvorträge werden aktiviert, soweit es wahrscheinlich ist, dass der Zinsvortrag in der Zukunft genutzt werden kann. Bisher noch nicht genutzte Zinsvorträge bestehen in Höhe von 718 Mio. € (Vorjahr: 574 Mio. €). Zinsvorträge in Höhe von 528 Mio. € (Vorjahr: 409 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 191 Mio. € (Vorjahr: 165 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind.

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 65 Mio. € (Vorjahr: 120 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 99 Mio. € (Vorjahr: 372 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 81 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 19 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 443 Mio. € (Vorjahr: 473 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 3.200 Mio. € (Vorjahr: 2.232 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 114 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €).

In Höhe von 216 Mio. € (Vorjahr: 251 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert. In Höhe von 4.419 Mio. € (Vorjahr: 3.964 Mio. €) wurden latente Steueransprüche für temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen mit deren Umkehrung aufgrund der Kontrollausübung in absehbarer Zeit nicht gerechnet wird, nicht bilanziert.

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 119 Mio. € (Vorjahr: latente Steuererträge in Höhe von 9 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2024 hat Volkswagen für Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode erlitten haben, latente Steuerforderungen ausgewiesen, die die latenten Steuerverbindlichkeiten um 7.779 Mio. € (Vorjahr: 6.819 Mio. €) übersteigen. Davon entfallen 4.985 Mio. € auf Gesellschaften im Organkreis der Volkswagen AG sowie 2.325 Mio. € auf Gesellschaften in Luxemburg, wobei die Beträge im Wesentlichen abzugsfähige temporäre Differenzen und Verlustvorträge beinhalten. Die Bilanzierung der Steuerforderungen in Luxemburg erfolgt, weil einzelne Aufwendungen für Beteiligungen in der Vergangenheit zu Verlusten geführt haben, zukünftig jedoch nach dem Geschäftsmodell der Gesellschaften zu versteuernde Einkommen erwartet werden. In Deutschland basiert der Ansatz unter anderem auf ausreichend steuerlichen Gewinnen in den folgenden Geschäftsjahren. Diese sind durch die Unternehmensplanungen unterlegt. Darüber hinaus erwartet Volkswagen, dass verschiedene Kosten-/Effizienzprogramme und neue Produktanläufe zu erheblichen Ergebnisverbesserungen führen werden. 

​Die Gesamtbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Gesellschaften ausreichend zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen die bislang ungenutzten steuerlichen Verluste und abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können.

In Höhe von insgesamt 2.659 Mio. € (Vorjahr: 2.861 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen −22 Mio. € (Vorjahr: −66 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2024 wurden latente Steuererträge auf direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 0 Mio. € ergebnisneutral reklassifiziert (Vorjahr: – Mio. €). Im aktuellen Jahr sowie im Vorjahr gab es keine Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte dem Eigenkapital gutgeschrieben (Vorjahr: 3 Mio. €).

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

Latente Steuern nach Bilanzposten

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2024

 

31.12.20231

 

31.12.2024

 

31.12.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

1.243

 

1.179

 

15.632

 

15.095

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

5.812

 

6.076

 

7.949

 

8.041

Langfristige Finanzanlagen

 

333

 

410

 

17

 

10

Vorräte

 

3.644

 

2.743

 

1.166

 

924

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich)

 

2.281

 

2.492

 

10.142

 

10.258

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

2.466

 

3.117

 

70

 

35

Pensionsrückstellungen

 

4.986

 

5.476

 

35

 

88

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

15.965

 

13.959

 

5.164

 

5.022

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−201

 

−194

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

36.530

 

35.259

 

40.175

 

39.473

Steuerliche Verlustvorträge/Zinsvorträge nach Wertberichtigungen

 

6.674

 

5.820

 

 

Steuergutschriften nach Wertberichtigungen

 

329

 

345

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

43.533

 

41.424

 

40.175

 

39.473

davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden

 

29.419

 

27.610

 

32.323

 

31.800

Saldierung

 

30.320

 

30.488

 

30.320

 

30.488

Konsolidierung

 

3.368

 

3.315

 

1.045

 

796

Bilanzansatz

 

16.581

 

14.251

 

10.900

 

9.781

1

Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IAS 8 in der Angabe „Vorjahreskorrektur gemäß IAS 8“).

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2024 von 4.411 Mio. € (Vorjahr angepasst: 5.237 Mio. € (siehe Erläuterungen zu IAS 8)) war um 631 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.692 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 5.042 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2024

 

20231

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

16.806

 

23.099

Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+)
(Steuersatz 30,0 %; Vorjahr 30,0 %)

 

5.042

 

6.930

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−528

 

−1.171

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−625

 

−1.461

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

773

 

1.100

Effekte aus Verlustvorträgen

 

66

 

52

permanente bilanzielle Differenzen

 

−103

 

−761

Steuergutschriften

 

−142

 

−120

Periodenfremde Steuern

 

−477

 

−361

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

119

 

−9

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

374

 

702

Sonstige Steuereffekte

 

−88

 

337

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

4.411

 

5.237

Effektiver Steuersatz in %

 

26,3

 

22,7

1

Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IAS 8 in der Angabe „Vorjahreskorrektur gemäß IAS 8“).

Globale Mindestbesteuerung

Aus der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Säule 2) entstehen dem Volkswagen Konzern keine wesentlichen Belastungen. Der tatsächliche Steueraufwand im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern beläuft sich auf 14 Mio. €. Der Volkswagen Konzern hat die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steuern im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern angewandt.